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Thema: kleine Projekte --> Liebhaberei? oder Gewerbeschein fällig? vom 13.10.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> kleine Projekte --> Liebhaberei? oder Gewerbeschein fällig?
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pat4f
Threadersteller

Dabei seit: 13.10.2012
Ort: -
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Verfasst Sa 13.10.2012 09:51
Titel

kleine Projekte --> Liebhaberei? oder Gewerbeschein fälli

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Moin,

ich möchte meine Hobbys als Dienstleistung auch für andere anbieten. Eine repräsentative Website ist nun im Netz, ich möchte "Biete..."-Zettel aushängen usw.

Im genauen geht es um:
- Liveaufnahmen, mobile Tonmitschnitte, Bandaufnahmen usw
- Programmieren von Webseiten

Das ist mein Hobby und mein Ziel ist es an ein paar Projekte zu kommen, da ich leidenschaftlich Spaß daran habe. Der Faktor 'Geld verdienen' steht an letzter Stelle.
Erwartungsmäßig sind das 50-100€/Monat, die Investitionskosten für das Equipment (Recordingtechnik, PC) sind höher --> habe gelesen sowas mag der Staat gar nicht wenn ich keinen Gewinn erziehle und das fällt unter "Liebhaberei".

Nun bin ich mir nicht sicher ob ich für mein Vorhaben (speziell der öffentlichen Dienstleistungsangebote) ein Gewerbeschein brauche und was sonst noch alles beachten muss ohne letztendlich in Schwierigkeiten (Schwarzarbeit) zu stecken... Habt ihr Erfahrung, wie habt ihr diese kleinen "eigenen Projekte/Gefälligkeiten" gehandabt?

LG Patrick
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jense

Dabei seit: 04.11.2003
Ort: Dizzledope
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 13.10.2012 10:17
Titel

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einen gewerbeschein brauchst du nicht. aber eine steuernummer, damit du rechnungen stellen kannst.
lass dich beim finanzamt beraten. die beissen nicht. manche sind sogar ganz nett *ha ha*
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Noctim

Dabei seit: 13.02.2009
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Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 16.10.2012 11:52
Titel

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Ich ninja mal den Thread, da ich ein ähnliches Problem habe.

Ich bin derzeit als Mediendesigner fest angestellt und würde gerne nebenbei noch ein paar ausgewählte Projekte selber umsetzen (Homepage für einen Freund und zwei "fremde" Kunden). Das ganze sind explizite Einzelanfertigungen für einen Extra-Obulus und keine Nebentätig, mit der ich regelmäßigen Umsatz generiere.

Ich kalkuliere (mit allen drei Aufträgen) mit einem einmaligen Gesamterlös im vierstelligen Bereich.

Ich habe vor ca. drei/vier Jahren schonmal für 400 EUR ein Miniprojekt nebenbei verkauft, musste aber nur mit irgendeiner Steuernummer hantieren (hat sich zumindest keiner beschwert), die auf die Rechnung sollte. Das Procedere hab ich mittlerweile wieder vergessen Lächel

Da der geplante Umsatz diesmal aber doch deutlich höher liegt, bin ich mir nicht sicher, wie das steuerlich/gewerblich abläuft:

1. Brauche ich nur bei regelmäßigen Haupteinnahmen ein angemeldetes Gewerbe?
2. Wie würde ich die drei nebenberufliche Einzeltätigkeiten am besten bei der Steuer angeben?

Im Notfall würde ich mich auch direkt ans Finanzamt wenden, aber ich wäre gerne etwas vorbereitet ^^
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design-it

Dabei seit: 15.10.2012
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Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 16.10.2012 12:19
Titel

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so weit ich weiß, brauchen Grafik- und Webdesigner keinen Gewerbeschein. Eine gesonderte Steuernummer für die freiberuflichen Rechnungen musst du beim Finanzamt beantragen. Die werden dir dann ein Formular schicken und alle relevanten Fragen stellen. Ruf doch einfach bei deinem Finanzamt an! Mir wurde super schnell und nett geholfen!
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martyache

Dabei seit: 23.10.2012
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 23.10.2012 16:32
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Und ggf. musst du das auch mit deinem Arbeitgeber besprechen, da es ja eine Nebentätigkeit die keinen unwichtigen Erlös erbringt.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 23.10.2012 16:49
Titel

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martyache hat geschrieben:
Und ggf. musst du das auch mit deinem Arbeitgeber besprechen, da es ja eine Nebentätigkeit die keinen unwichtigen Erlös erbringt.

nö, brauch man eigentlich nicht. wieviel du über ein gewerbe verdienst, kann deinem arbeitgeber völlig egal sein. etwas anderes ist es, wenn durch dein gewerbe dein arbeitgeberverhältnis beeinträchtig wird.
 
 
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