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Thema: Keinen Vertrag nach Ausbildung? vom 14.10.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Keinen Vertrag nach Ausbildung?
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FloKu

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Verfasst Fr 15.10.2010 10:18
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Oha, da habe ich grade mist geschrieben... hat hoffentlich keiner gemerkt Grins

Hier mal ein auszug von der Handelskammer Hamburg:
Zitat:
Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
Die Berufsausbildung endet mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit. Besteht der Azubi vorher die Abschlussprüfung, endet die Ausbildung bereits mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Wird der Auszubildende am nächsten Tag einfach weiterbeschäftigt, wird damit stillschweigend ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen. Besteht der Azubi nicht, verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf seinen Wunsch bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.


Quelle: http://www.hk24.de/share/hw_online/hw2008/artikel/19_recht_fairplay/08_08_46_ausbildung.html

Gilt doch auch für alle anderen Azubis, oder?


EDIT: Mist, den mist hat doch jemand bemerkt, sorry *bäh*
Wäre der Chef ein Arsch, könnte er aber sagen: "wieso arbeiten sie hier eigentlich noch? ich habe sie nicht weiter beschäftigt!" und nicht mehr zahlen.
geht aber wohl nur in größeren betrieben, bei denen man den chef nur selten zu gesicht bekommt...


Zuletzt bearbeitet von FloKu am Fr 15.10.2010 10:21, insgesamt 3-mal bearbeitet
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blindtext

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Verfasst Fr 15.10.2010 10:27
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deliciious hat geschrieben:
Nefliete hat geschrieben:
deliciious hat geschrieben:
..immerhin hast du nun eine unbefristete Arbeitsstelle..


da kann er genauso gut in 2 monaten gekickt werden, weil alle projekte beendet sind. oder der chef kein bock mehr hat. der vorteil davon erschließt sich mir nicht.


Weil alle Projekte beendet sind, sicherlich.. (also betriebsbedingt).


Und da geht immer was. Ich sehe es wie Netfiete, ich glaube du überschätzt das. Fällt mir übrigens auch bei anderen auf. Weise du mal einem AG nach, dass die Kündigung nicht betriebsbedingt ist ... im Zweifel läuft es auf eine Abfindung raus, ein halbes Montagehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Also sehr wenig. 'Sichere Arbeitsplätze' gibt es nicht.


b.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Fr 15.10.2010 10:29
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mit nem vertrag in der hand, würde ich mich sicherer fühlen. außerdem hätte ich ne wut im bauch, das man gar nicht verhandeln konnte, oder?

wie ist das denn gelaufen? wie habt darüber gesprochen?
 
deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
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Verfasst Fr 15.10.2010 11:29
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Wenn man nicht verhandelt, hat man das Recht auf die übliche Vergütung, die in der Branche/im Berufsfeld gezahlt wird - diese wird u.U. von einem "Sachverständigen" oder "Wirtschaftsprüfer" oder wie man die Person nennt im letzten Schritt vor Gericht ermittelt, wenn es zu keiner vorgehenden Einigung kommt (was wiederrum üblicher ist). Also im Endeffekt vermute ich sogar bessere Karten für den Arbeitnehmer, wenn man sich auf den Stress einlassen will. Ein Dumping-Lohn wird vor Gericht/Einigung sicher nicht herauskommen, wie eventuell in der Verhandlung vorab.

Aber hier in diesem Fall, denke ich schon, dass über die Vertragsbedingungen inkl. Lohnzahlung etc. verhandelt - der Vertrag einfach nur nicht schriftlich niedergelegt wurde? TE ist gefragt.

blindtext hat geschrieben:
Und da geht immer was. Ich sehe es wie Netfiete, ich glaube du überschätzt das. Fällt mir übrigens auch bei anderen auf. Weise du mal einem AG nach, dass die Kündigung nicht betriebsbedingt ist ... im Zweifel läuft es auf eine Abfindung raus, ein halbes Montagehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Also sehr wenig. 'Sichere Arbeitsplätze' gibt es nicht.


b.


Ich sehe es da n bisschen anders, blindtext. Einfach so kündigen erscheint mir nicht so einfach möglich, "nur weil der Chef kein Bock hat". Ob die betriebsbedingte Kündigung wirksam ist (ausreichender Grund, Sozialauswahl, etc.), wird/kann immer noch geprüft werden. Wenn ich mich nicht irre - besteht dann auch das Recht auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, wenn man nicht sowieso einen anderen Arbeitsplatz suchen und eine Abfindung mitnehmen möchte.

Eine Abfindung gibt es zum einen dann, wenn man die Kündigung annimmt, die drei Wochen Frist verstreichen lässt und den Arbeitsgeber zuvor ein Abfindungsangebot unterbreitet. Oder - wenn der Arbeitsnehmer klagt - z.B. durch Einigung vor Gericht..

http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/kuendigung/content_03_05_03.html hat geschrieben:
Unwirksam ist die Kündigung auch dann, wenn beispielsweise kein ausreichender Grund für die betriebsbedingte Kündigung vorliegt, der gekündigte Arbeitnehmer auf einen anderen freien Arbeitsplatz hätte weiterbeschäftigt werden können oder die Sozialauswahl fehlerhaft ist und damit ein anderer Kollege weniger schutzwürdig gewesen wäre. Die Erhebung der Kündigungsschutzklage kann sich jedoch auch dann anbieten, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis eigentlich nicht mehr fortführen möchte, allerdings eine (ggf. höhere, als die angebotene) Abfindung herausholen will.
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blindtext

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Verfasst Fr 15.10.2010 11:57
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deliciious hat geschrieben:

Ich sehe es da n bisschen anders, blindtext. Einfach so kündigen erscheint mir nicht so einfach möglich, "nur weil der Chef kein Bock hat".


Da findet sich immer was, gerade bei einem Berufsanfänger mit wenig Erfahrung.

Zitat:
Ob die betriebsbedingte Kündigung wirksam ist (ausreichender Grund, Sozialauswahl, etc.), wird/kann immer noch geprüft werden. Wenn ich mich nicht irre - besteht dann auch das Recht auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, wenn man nicht sowieso einen anderen Arbeitsplatz suchen und eine Abfindung mitnehmen möchte.


Das 'Recht' musst du dir aber erkämpfen - vor Gericht. Und da sitzt du beim Nachweis, dass die Kündigung nicht betriebsbedingt war, immer am kürzeren Hebel. Deshalb läuft es in IIRC über 80% der Fälle vor dem Arbeitsgericht spätestens beim 2. Gütetermin auf eine Abfindung raus. Wie hoch die ist, habe ich ja schon geschrieben.

Und nach § 23 KSchG müssen Kleinbetriebe nicht einmal eine Abfindung zahlen.

Dieses 'unbefristeter Vertrag' gaukelt einfach IMO eine Sicherheit vor, die es schon lange nicht mehr gibt. Gerade in sehr konjunkturabhängige Branchen wie der Medienbranche.

b.
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deliciious

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Verfasst Fr 15.10.2010 13:04
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Was soll sich denn da sooo einfach finden? Kündigungsgründe: verhaltensbedingt, personenbedingt oder betriebsbedingt.

Betriebsbedingt kann meiner Meinung nach – wenn der Chef dich wirklich nur "einfach so weghaben will" – einfach geklärt werden, ob zum einen die Gründe ausreichend sind und zum anderen ob die Kündigung generell wirksam ist (Sozialauswahl etc.). Dazu muss der Chef auch erstmal die Eier haben und den moralischen Misstand eine "unwirksame" Kündigung erstmal vorzutäuschen und den Arbeitnehmer einfach zu kündigen.

Verhaltensbedingte Kündigungsgründe können nicht vorliegen, wenn der Arbeitsnehmer nicht dauernd selbst Anlass gibt. Verhältnismäßigkeit spielt aber selbst hier eine Rolle, falls das Verhalten des Arbeitsnehmers zu kritisieren wäre. Selbst Schlechtleistungen oder Fehlleistungen können einem Berufsanfänger, der im gleichen Betrieb ausgelernt wurde, nicht einfach anzumarkern sein.
Personenbedingte Gründe sind auch nicht so einfach zu finden.. Beispiel: Trink- und Drogensucht, häufige Kurzerkrankungen, Arbeitsverhinderung wegen Haft, wiederholte langandauernde Erkrankung mit negativer Gesundheitsprognose für die Zukunft etc. pp. Im Endeffekt bleibt, bei richtigem Verhalten nur eine betriebsbedingte Kündigung - anders beim befristeten Vertrag, wo der Chef dich nach der Zeit tatsächlich einfach kicken kann - ohne Grund.

Während der Chef die Eier haben muss und einfach eine betriebsbedingte Kündigung vortäuschen muss - muss der Arbeitnehmer natürlich ein wenig sein Recht kennen und auch die Eier haben dagegen zu klagen, wenn er sich im Recht sieht. Hier fehlt es den meisten Arbeitnehmern sicher an Lust auf das "Erkämpfen" und an Wissen - trotzdem heulen sie im nachhinein rum.

Ich habe eine Abfindung von einem ganzen Monatsgehalt pro Zugehörigkeitsjahr in Erinnerung, kann mich hier aber irren. Aber selbst hier lässt sich noch verhandeln, gerade, wenn die Kündigung unwirksam sein sollte und der Chef das vor Gericht selbst befürchtet.

Zitat:
Dieses 'unbefristeter Vertrag' gaukelt einfach IMO eine Sicherheit vor, die es schon lange nicht mehr gibt. Gerade in sehr konjunkturabhängige Branchen wie der Medienbranche.


Ich kann sicher unterschreiben, dass auch ein "unbefristeter Vertrag" keine Garantie auf Sicherheit ist (vor kurzem selbst erlebt) - aber ich sehe es anders, wenn ihr meint "wenn Dein Chef kein Bock hat, kann er dich einfach ohne Mühe kündigen und du sitzt am kürzeren Hebel".
Ein unbefristeter Vertrag ist damit in meinen Augen immer die bessere Variante und geht mit ein "wenig mehr Sicherheit" einher.
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blindtext

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Verfasst Fr 15.10.2010 14:48
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deliciious hat geschrieben:
Was soll sich denn da sooo einfach finden?


Ein Kündigungsgrund. Aber mach' deine eigenen Erfahrungen.

Zitat:
Ich habe eine Abfindung von einem ganzen Monatsgehalt pro Zugehörigkeitsjahr in Erinnerung, kann mich hier aber irren.


Ja. "Die Abfindungen, die von Arbeitsgerichten vorgeschlagen werden, orientieren sich bei regionalen Unterschieden an einem halben Monatsgehalt (0,5) pro Beschäftigungsjahr. So liegt der Wert in Hamburg bei 0,4, in den neuen Bundesländern bei 0,25 und in Frankfurt/Main bei 0,7."

http://www.abendblatt.de/wirtschaft/article363788/Abfindungen-was-man-beachten-muss.html

b.
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 15.10.2010 15:19
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@ deliciious:
du hast ja auch recht. aber darf ich dich mal fragen wieviele verhandlungen du schon geführt hast? das klingt bei dir immer so einfach, als würde der arbeitgeber sich dagegen nicht wehren können... so eine sache ist nicht an einem tag ausgestanden.
das bedeutet ja nicht, das man es deswegen nicht machen kann. aber ganz so einfach läuft es nicht. ich habe keine erfahrung aus einem abreitsrechtstreit aber dafür andere erfahrungen gemacht.
 
 
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