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Thema: Keinen Vertrag nach Ausbildung? vom 14.10.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Keinen Vertrag nach Ausbildung?
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eshaaeri
Threadersteller

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Verfasst Do 14.10.2010 20:47
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Keinen Vertrag nach Ausbildung?

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Hallo,

ich habe eine Frage zu meinem aktuellen Vertrag, da wir im Freundeskreis neulich über Verträge geredet haben...
Nach meiner Ausbildung wurde ich übernommen, habe jedoch keinen neuen Arbeitsvertrag bekommen/unterschrieben.
Nun würde ich gerne wissen, wie die einzelnen Sachen wie Kündigungsfrist, Weihnachtsgeldrückzahlung etc. bei mir gehandhabt werden...
Kann mir jemand weiterhelfen und/oder mir sagen, wo ich das alles nachlesen kann?

Freue mich auf eure Antworten!!!

LG
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ghostface

Dabei seit: 02.07.2008
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Verfasst Do 14.10.2010 20:57
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dein chef ist wohl der einzige der dir da weiterhelfen kann. woher sollen wir wissen wie dein weihnachtsgeld geregelt ist * Keine Ahnung... *
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eshaaeri
Threadersteller

Dabei seit: 11.03.2007
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Verfasst Do 14.10.2010 21:00
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naja, ich dachte, für so einen fall muss es doch irgendwo eine regelung geben, wo man dann die sachen nachlesen kann.
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blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
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Verfasst Do 14.10.2010 21:24
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eshaaeri hat geschrieben:
naja, ich dachte, für so einen fall muss es doch irgendwo eine regelung geben, wo man dann die sachen nachlesen kann.


Nein, für Weihnachtsgeld nicht. Das ist ja sowieso eine freiwillige Leistung, auf die du keinen Anspruch hast. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist: http://www.bewerbungsservice-spezial.de/karriere/gesetzliche-kuendigungsfristen.html

Sieh zu, dass du einen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommst.

b.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Fr 15.10.2010 09:53
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hast du schon einmal danach gefragt? ich würde mir da mal einen besorgen Lächel

vorallem damit die gehalts- und urlaubsfrge auchgeklärt ist. vlt bekommst du ja auch mehr als gesetzlich geregelt.
 
deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
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Verfasst Fr 15.10.2010 09:53
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..immerhin hast du nun eine unbefristete Arbeitsstelle..
ein befristeter Arbeitsvertrag hätte in jedem Fall schriftlich erfolgen müssen.
Dass ein Beschäftigungsverhältnis und Arbeitsvertrag besteht, ist auch gewiss,
auch wenn es nur mündlich ist.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 15.10.2010 09:56
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deliciious hat geschrieben:
..immerhin hast du nun eine unbefristete Arbeitsstelle..


da kann er genauso gut in 2 monaten gekickt werden, weil alle projekte beendet sind. oder der chef kein bock mehr hat. der vorteil davon erschließt sich mir nicht.
 
deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 15.10.2010 10:18
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Nefliete hat geschrieben:
deliciious hat geschrieben:
..immerhin hast du nun eine unbefristete Arbeitsstelle..


da kann er genauso gut in 2 monaten gekickt werden, weil alle projekte beendet sind. oder der chef kein bock mehr hat. der vorteil davon erschließt sich mir nicht.


Weil alle Projekte beendet sind, sicherlich.. (also betriebsbedingt).
Aber wenn er sich nichts extremes zu Schulden kommen lässt, kann er nicht "einfach so, weil der Chef kein Bock mehr hat" gekickt werden. Klar ist das ein Vorteil. Bei einer Befristung ist klar, dass er sich nach einer festgelegten Zeit neu umsehen muss. Nun hat er (außer es kommen betriebsbedingte Faktoren hinzu: keine Aufträge mehr, Insolvenz, was weiss ich) einen recht sichere(re)n Arbeitsplatz im Vgl.

Zitat:
eigentlich bist du jetzt gar nicht angestellt... mit ablegen der abschlußprüfung endet auch das arbeitsverhältnis. stillschweigend übernehmen geht eigentlich nicht!
Zumindest könnte der chef dich jetzt einfach nicht bezahlen, ohne dass du was machen kannst. Immerhin scheinst du da freiwillig jeden Tag aufzutauchen und zu arbeiten ohne einen vertrag unterschrieben zu haben.

Ich suche gleich mal die entsprechende stelle aus dem ausbildungsgesetz raus


2008 war das genau das Gegenteil.. und ich glaube seitdem hat sich auch nichts geändert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind hier ganz eindeutig ein Arbeitsverhältnis eingegangen.. Entsprechende Gesetzesstellen kann ich später auch gerne raussuchen..

EDIT: Der Vorposter (siehe mein letztes Zitat) hat seinen Eintrag wohl gelöscht? Dann ist die Behauptung wohl auch entkräftet..


Zuletzt bearbeitet von deliciious am Fr 15.10.2010 10:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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