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Nachricht |
Jamie Lee Curtis
Threadersteller
Dabei seit: 18.02.2011
Ort: Magdeburg
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Fr 18.02.2011 20:15
Titel kann neuer ag das alte gehalt rausfinden? |
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hallöchen,
habe eine arbeitsrechtliche frage: und zwar werde ich bald den arbeitgeber wechseln, der neue wollte allerdings – neben einigen anderen infos – mein altes gehalt wissen. da hab ich dann ein bisschen geflunkert und es höher angesetzt, allerdings mehr aus der peinlichkeit heraus, wie niedrig es tatsächlich ist, als sich einen vorteil verschaffen zu wollen.
nun hab ich allerdings die sorge, dass der neue ag auf irgendwelchen wegen vom alten gehalt erfahren könnte – möglich oder nicht? per lohnsteuerkarte geht das wohl inzwischen nicht mehr, aber vllt. über versicherungen o. ä.?
danke für anregungen
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 18.02.2011 20:21
Titel
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Das würd ich ganz locker abblocken und darauf hinweisen, dass dein aktueller Gehaltswunsch bindend ist.
Das geht den neuen AG einen Scheißdreck an. Als Tipp fürs nächste Mal.
Zur Beantwortung der eigentlichen Frage kann ich aber nichts beisteuern.
Zuletzt bearbeitet von type1 am Fr 18.02.2011 20:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Silvergecko
Dabei seit: 02.01.2007
Ort: Cologne
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Fr 18.02.2011 21:51
Titel
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Wie es gesetzlich ist weiß ich nicht aber klar kann er anrufen... Chefs untereinander verstehn sich oft sehr gut
Ich hätte aber auch gelogen
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Kipperlenny
Dabei seit: 20.05.2010
Ort: Preetz
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Fr 18.02.2011 22:49
Titel
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Dann kann man aber bestimmt wegen Datenschutz meckern oder?
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 18.02.2011 23:54
Titel
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Kipperlenny hat geschrieben: | Dann kann man aber bestimmt wegen Datenschutz meckern oder? |
Warum sollte das geschützt sein? Kriegt man den Arbeitnehmer wegen Datenschutz dran, wenn er es ausplaudert (es sei denn es gibt eine Verschwiegenheitsklausel)?
(Das ist jetzt ne Frage meinerseits )
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Kipperlenny
Dabei seit: 20.05.2010
Ort: Preetz
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Sa 19.02.2011 01:34
Titel
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Ja, Betriebsgeheimnisse bzw. Wettbewerbsrecht.
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
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Verfasst Sa 19.02.2011 12:16
Titel
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Silvergecko hat geschrieben: | Chefs untereinander verstehn sich oft sehr gut |
Eh, bewerte das mal nicht über. Wenn bei mir jemand anrufen und das Gehalt eines ausgeschiedenen Mitarbeiters wissen wollen würde, wäre er nicht länger als 1 Sekunde in der Leitung. Kein gescheiter Kaufmann wird seinem Mitbewerber erzählen, wie er seine Angestellten bezahlt.
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Sa 19.02.2011 17:16
Titel
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Kipperlenny hat geschrieben: | Ja, Betriebsgeheimnisse bzw. Wettbewerbsrecht. |
Das muss doch aber explizit als Verschwiegenheitsklausel im Vertrag stehen oder nicht?
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