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Thema: Kann ich Provisionen vergeben? vom 23.06.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Kann ich Provisionen vergeben?
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chrikle
Threadersteller

Dabei seit: 02.05.2002
Ort: NRW
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 23.06.2005 17:34
Titel

Kann ich Provisionen vergeben?

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Hallo!

Ich möchte gerne nebenberuflich (Hauptberuflich bin ich Angestellter) Webseiten erstellen.
Werde mich hierzu demnächst als Kleinstunternehmen mit Steuerbefreiung (§19 UStG) melden.

Nun möchte ich natürlich im Wettbewerb mit etwas Besonderem locken. Und zwar, wenn mir ein
Kunde/Bekannter einen Auftrag vermittelt, soll er eine Provision erhalten. Entweder eine prozentuale
Beteiligung am Gewinn, oder einen Pauschalbetrag.

Nun ist meine Frage, wie ich sowas beim Finanzamt angeben kann/muß?
Kann ich sowas überhaupt machen?

Für eine Antwort bedanke ich mich schon im voraus.

Mit nettem Gruß
Chris
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palimpalim

Dabei seit: 08.06.2005
Ort: Stuttgart
Alter: 46
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 23.06.2005 17:48
Titel

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Der Provisionsempfänger muss sie beim Finanzamt in seiner Steuererklärung angeben (= Einkünfte).

Und damit du das ausbezahlte Geld ordentlich verbuchen kannst, muss dir eine Rechnung vom Provisionsempfänger über diesen Betrag vorliegen ("für die Vermittlung von Gestaltungsaufträgen berechne ich...).

Korrigiert mich, wenn ich daneben liege. Aber ich denke, so wäre es eine saubere Sache.
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chrikle
Threadersteller

Dabei seit: 02.05.2002
Ort: NRW
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 23.06.2005 17:59
Titel

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Danke für die schnelle Antwort.

Aber, gibts da vielleicht ne andere Lösung?

Ich meine, das ist ja nocht so toll, wenn jemand sich ne Provision erhofft,
und dann erst ne Rechnung schreiben muß (falls er das überhaupt kann/darf?)

Wie machen das denn andere, sprich jetzt nicht unbedingt Kleinstunternehmen.
Kann man das nicht irgendwie belegen? Z.B. das der Empfänger des Geldes
eine Quittung unterschreibt? Hat solch eine Quittung dann beim Finanzamt Gültigkeit?
Und unter was kann ich das dann absetzen? Werbungskosten?

Gruß
Chris
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burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 23.06.2005 18:08
Titel

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also, wenn man bei 1&1 Profiseller wird, bekommt man auch Provisionen. Und man bekommt einfach eine Rechnung über die Gutschrift dieser Provisionen.
Den genauen Inhalt kann ich Dir evtl. später sagen, setz grad meinen Rechner neu auf...
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chrikle
Threadersteller

Dabei seit: 02.05.2002
Ort: NRW
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 23.06.2005 18:19
Titel

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Wie, ich schreibe eine "Rechnung"?
Mit Minus dann, oder wie?

Bsp:

1x Provision (Vermittlung eines Webauftrittes) -25 €


Die Gutschrift wird auf folgendes Konto XXXX überwiesen.


Etwa so in dieser Richtung?

Und dann kann ich diese Kosten ganz normal absetzten?

Macht das Finanzamt dann irgendwann Ärger, wenn ich so ne Rechnung
des öfteren an ein und der selben Person schreibe?

Gruß
Chris


Zuletzt bearbeitet von chrikle am Do 23.06.2005 18:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 23.06.2005 18:26
Titel

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chrikle hat geschrieben:
Danke für die schnelle Antwort.

Aber, gibts da vielleicht ne andere Lösung?

Ich meine, das ist ja nocht so toll, wenn jemand sich ne Provision erhofft,
und dann erst ne Rechnung schreiben muß (falls er das überhaupt kann/darf?) *hehe*

Wie machen das denn andere, sprich jetzt nicht unbedingt Kleinstunternehmen.
Kann man das nicht irgendwie belegen? Z.B. das der Empfänger des Geldes
eine Quittung unterschreibt? Hat solch eine Quittung dann beim Finanzamt Gültigkeit?
Und unter was kann ich das dann absetzen? Werbungskosten?

Gruß
Chris


Offiziell geht das nur mit Rechnung oder Gutschrift. Vor allem bei größeren Firmen. Und Du
brauchst schriftlich eine Bestätigung des Empfängers (falls nicht Firma oder Vollkaufmann),
dass dieser die Beträge in seinen Steuererklärungen angibt (FA Bremen, 1994).
Mit Quittungen gehst Du das Risiko ein, dass diese Zahlungen beim Finanzamt
nicht anerkannt werden. Und dann versteuerst Du den vollen Betrag selber.
Dann kannst Du gleich die Geschichte aus deiner Brieftasche direkt auf die Hand zahlen.
(Wird aber immer liebend gern an Stelle der offiziellen Provision genommen.) *hehe*
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frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 23.06.2005 18:59
Titel

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chrikle hat geschrieben:
Wie, ich schreibe eine "Rechnung"?


Rechnung = "Provisionsgutschrift Nr. 003" oder "Gutschrift Nr. 004"
ALLE Gutschriften durchnummerieren und mit Datum versehen

Mit Minus dann, oder wie? Nein
Bsp:
1x Provision (Vermittlung eines Webauftrittes) -25 €
Für die Vermittlung eines Webauftritts der Firma Mustermeier,
unsere Rechnung Nr. 0014 vom 31.12.2005,
gewähren wir Ihnen eine Provision von 25 €.
Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag nicht enthalten.

Die Zuordnung der Gutschriftsbeträge muss nachvollziehbar sein!

Den Gutschriftsbetrag werden wir nach bei uns erfolgtem
Zahlungseingang auf Ihr Konto XXXX überweisen.

NIEMALS vorher zahlen!

Etwa so in dieser Richtung?
Eher so.

Und dann kann ich diese Kosten ganz normal absetzten?
Wenn du den formalen Kram einhältst, ja.

Macht das Finanzamt dann irgendwann Ärger, wenn ich so ne Rechnung
des öfteren an ein und der selben Person schreibe?
Nein. Nur mit einer Prüfung würde die Person zumindest in
Bremen rechnen müssen.


Und den ganzen formalen Kram lass Dir VORHER einmal
von einem Steuerberater durchsehen und abnicken.
Das ist kein rausgeschmissenes Geld.
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chrikle
Threadersteller

Dabei seit: 02.05.2002
Ort: NRW
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 23.06.2005 19:17
Titel

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danke @frank

Das sieht schon mal sehr gut aus. Jetzt hab ich schonmal einen Anhaltspunkt.

Deinen Tipp mit dem Steuerberater werde ich natürlich auch beherzigen.

Mal schauen, was der dazu sagt?

Danke und Gruß
Chris
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