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Thema: Kalkulationsmodell aus AGD-Tarifvertrag vom 07.01.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Kalkulationsmodell aus AGD-Tarifvertrag
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fantasmo
Threadersteller

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Verfasst Mo 07.01.2013 16:02
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Kalkulationsmodell aus AGD-Tarifvertrag

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Hallo,

vielleicht kennen es die meisten das Kalkulationsmodell, was in dem Büchlein zum AGD-Tarifvertrag drin ist.

Stundenaufwand x Stundenlohn
und dann nochmal nen Nutzungsfaktor drauf.

Ist sowas gebräuchlich heutzutage? Denn wenn man diese Berechnung auf Papier sieht, da da wird durch den Nutzungsfaktor das Ganze ganz schön teuer (kostet was erst 400 EUR sinds mit dem Faktor dann schon was mit 1.000 EUR)...schonmal so aus psychologischer Sicht...das wirkt irgendwie wie sonst was für Fantasiekosten drauf geknallt.

Dagegen würde ich meinen die 1.000 aus reinen Arbeitsleistungen herauskalkulieren, wirkt irgendwie seriöser, weil man den Eindruck hat man hat hier auch wirklich die ARBEIT bezahlt.

Würde mich über Tipps freuen, wie ihr das seht (welche Positionen listet ihr auf, wie setzt sich eure Kalkulation zusammen?). Ich selbst habe nie direkt in klassischen Agenturen gearbeitet, maximal ne Mini-Einmann-Agentur, da hat der Chef auf die Rechnung halt geschrieben "Webseite - Design & Programmierung"... noch ein paar Arbeitsschritte drunter und dann halt Strich drunter und Preis. Da war kein Geeier mit Nutzungsfaktor etc.
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 07.01.2013 16:11
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Re: Kalkulationsmodell aus AGD-Tarifvertrag

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fantasmo hat geschrieben:
Stundenaufwand x Stundenlohn
und dann nochmal nen Nutzungsfaktor drauf.

so sollte es jeder machen, der mit nutzungsrechten zu tun hat. leider fürchten sich viele davor, ähnlich wie du es tust. das hatte dann die folge, dass der auftraggeber wenig bereit war, ein nutzungsrecht auch zu bezahlen. da es nie in den rechnungen auftauchte.
du solltest dein recht auch in anspruch nehmen als urheber. das nutzungsrecht regelt immerhin was dein kunde mit den daten anfangen kann und was nicht. wenn du deine rechte verschenken willst, ist das auch dein recht zeitgleich auch dein finanzieller schaden.
natürlich kannst du das nutzungsrecht in deinen stundensatz verrechnen. du solltest aber dennoch das nutzungsrecht klar abstecken.
unseriös ist das berechnen von nutzungsrechten auf keinen fall!

und es kann eben auch nicht auf alles ein nutzungsrecht eingeräumt werden. eigentlich nur dann wenn du auch urheber von etwas bist. das schließt manche arbeiten einfach aus.
 
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fantasmo
Threadersteller

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Verfasst Mo 07.01.2013 16:20
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Ok, vielen Dank für deine Antwort.
Z.B. sehe ich auch andere groß und professionell wirkende Anbieter, die z.B. für Dinge wie Banner oder Video schön transparent Komplettpreise auf ihren Seiten nennen...falls das SO nun also Standard wäre, dann hätte ich Angst, wenn ich mit meiner schicken Nutzungsfaktorberechnung komme, dass man mir sagt, von wegen "Na solche seltsamen Wucherrechnungen haben wir ja noch nie bekommen." (also ich meine das selbst wenn der ENDpreis bei beiden Fällen derselbe wäre).

Mh, vielleichten sollten wir mal Striche machen, wer den Nutzungsfaktor so offen draufschlägt oder wer das galant in die Gesamtkosten einstrickt. Fänd es interessant, den allgemeinen Trend da zu erfassen.

An sich gefällt mir schon, dass man durch den Nutzungsfaktor auch nochmal abstufen kann, ob das nun z.B. regional oder international genutzt wird, oder vom Umfang her WO das kreierte Medium überall zum Einsatz kommt.

EDIT: Z.B. von Banner und Videos bin ich doch eigentlich immer Urheber?! Naja, ok, wenn DARINNEN Stockfoto zum Einsatz kommt oder Text von nem externen Texter bin ich es nicht, aber ansonsten schon, oder?!


Zuletzt bearbeitet von fantasmo am Mo 07.01.2013 16:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ChrisKam

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Verfasst Mo 07.01.2013 16:33
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Als kleiner Denkansatz: Was in jedem Falle unseriös wäre, wäre nicht auf die Nutzungsrechte einzugehen. Dann hat Dein Kunde nämlich nur ein einfaches Nutzungsrecht erworben und Du könntest theoretisch alle Designs 1:1 weiterverkaufen, minus den Teilen, die dem Kunden gehören.

btw: Ein Strich für Nutzungsrechte offen präsentiert. Hatte noch nie Schwierigkeiten damit, außerdem ergibt sich mit den verschiedenen Nutzungsfaktoren auch ein gewisser Verhandlungsspielraum.

Kauf Dir das hier mal, die 19,50 € sind gut investiert (alleine schon für die Argumente pro Nutzungsrechte, die man auch dem Kunden gegenüber so vertreten kann): http://www.amazon.de/Design-kalkulieren-Praxis-Leitfaden-selbstst%C3%A4ndige-Grafik-Designer/dp/3839166462
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 07.01.2013 16:51
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fantasmo hat geschrieben:
EDIT: Z.B. von Banner und Videos bin ich doch eigentlich immer Urheber?! Naja, ok, wenn DARINNEN Stockfoto zum Einsatz kommt oder Text von nem externen Texter bin ich es nicht, aber ansonsten schon, oder?!

du bist dann urheber, wenn das video aus deiner hand entstanden ist. wenn du also gefilmt und geschnitten hast. du bist nicht alleine urheber, wenn du nur gefilmt hast und der rest von anderen gemacht wurde. dann bist du nur urheber am material. die anderen müsten also idr namentich erwähnt werde. ist jetzt nicht so ganz einfach zu pauschalisieren.
ein banner müsste eine schöpfungshöhe erreichen, bevor du urheber wärst. das müsste aber erst ein gericht festlegen, wenn es zu einem streit mit dem kunden käme. es ist kein verbrechen erst einmal von einer urheberschaft auszugehen und nutzungsrechte zu veräußern. bei grafik-sachen ist das nicht so einfach wie bei der fotografie.

eine strichliste halte ich für irrelevant. das ist keine einheitliche basis. den jeder arbeitet anders, hat andere skills und traut sich eben mehr oder weniger zu.
 
fantasmo
Threadersteller

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Verfasst Mo 07.01.2013 17:16
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Vielen Dank für eure Antworten und für den Buchtipp...da sollte ich mal reingucken, denn prinzipiell bin ich ja schon für schlüssiger wirkende Rechnungen/Kalkulationen wo mehr aufgezeigt ist als "Bannerdesign - 2 h" und Strich drunter.
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Benutzer 37983
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Verfasst Mo 07.01.2013 21:09
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Was haben denn auf einmal alle mit den Nutzungsrechten? Als wenn die gerade vom Himmel gefallen wären... Lächel

http://www.mediengestalter.info/forum/41/7-19-umsatzsteuer-rechnung-169299-1.html
http://www.mediengestalter.info/forum/41/uebertragung-des-ausschliesslichen-nutzungsrechtes-169283-1.html

Geht es um Leistungen, die unter das Urheberrecht fallen, ist es zwingend notwendig, Nutzungsrechte zu berechnen oder sie zumindest einzuräumen. Wird über nichts gesprochen gilt §31 UrhG, Absatz 5. Natürlich kannst du sie dem Kunden auch schenken. Das ist dir überlassen. Aber er benötigt welche, sonst kann er deine Arbeit nicht nutzen. Und nur das will er ja.

Ob man die Kosten in den Stundensatz packt oder sie gesondert auflistet, ist erstmal auch jedem selber überlassen. Ich würde sie in den meisten Fällen separat auflisten, alles ist übersichtlicher, man kann im Zweifel dort noch anpassen und so den Preis variieren, ich weiß genau, was ich eingeräumt habe zu welchem Preis, ich kann im Notfall gut neue Nutzungsrechte kalkulieren, wenn der Kunde nach einem Jahr weitere Dinge mit dem Design machen möchte und muss nicht mühsam den einen Preis auseinanderdröseln. Sollte man nämlich nicht genau nachweisen können, welcher Teil im Gesamtpreis die Erstellung ist und welcher für die Nutzungsrechte, wird davon ausgegangen (so mein Wissen), dass sich der Preis 50/50 teilt. Und das kann ggf. für die weiteren Berechnungen für dich von Nachteil sein, du beziehst dich ja auf die Erstellungsvergütung, wenn du Nutzungsrechte berechnest.

Alles Punkte, die für mich klar dafür sprechen, die Rechnungsposten getrennt zu schreiben. Und auch das Angebot schon, so sieht der Kunde, was er bekommt, wo noch Spielraum ist und was er nicht bekommt.

Und immer das Argument, dass Nutzungsrechte vom Kunden nicht bezahlt werden wollen... Das kommt nur, weil zu viele eben nicht drüber sprechen, sie nicht erwähnen, keinen extra Posten dafür aufmachen usw. Das die Rechte dem Kunden erst erlauben, mit der bezahlten Arbeit auch Werbung zu machen, ein Poster mit dem Foto drauf erstellen zu lassen, das Maskottchen überall zu benutzen... das sollte man den Leuten klar machen. Wir denken uns die Nutzungsrechte ja nicht aus.


Zuletzt bearbeitet von am Mo 07.01.2013 21:12, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
 
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