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Thema: Jobwechsel oder Selbständigkeit vom 11.03.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Jobwechsel oder Selbständigkeit
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Sherithra

Dabei seit: 05.09.2007
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Alter: 45
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 11.03.2014 12:34
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CS-Design hat geschrieben:

Gut zu tun heisst, jeden Monat ca. 600,00 € nebenher zu verdienen und das aber OHNE Aquise meinerseits, sondern nur durch Aufträge die mir zugetragen werden. Wenn ich aquärieren würde könnte ich mir vorstellen noch einiges mehr raus zu holen.


600 Euro und dafür bis 1 Uhr nachts plus WE arbeiten... Auch bei einer angenommenen 50-Stunden-Woche bei Deiner Vollzeitstelle ist das recht wenig. Da scheint mir Dein Stundensatz bei Deiner Nebentätigkeit arg niedrig angesetzt zu sein.
Wenn Du selbstständig bist, kannst Du nicht für 20 Euro arbeiten (und solltest das auch im Nebengewerbe nicht), sicher dass Deine jetzigen Kunden auch noch da sind, wenn Du den Satz auf ein "normales" Niveau hebst??

Und stell Dir Akquise mal nicht so einfach vor. Glaub nicht, ne Anzeige in die Zeitung zu setzen oder ein paar Firmen anzuschreiben würde genügen, dass Dein Telefon nicht mehr still steht.
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KingCoconut

Dabei seit: 05.01.2014
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Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 11.03.2014 12:37
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Re: Jobwechsel oder Selbständigkeit

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CS-Design hat geschrieben:
Ich habe nur Panik falls das Gewerbe mal einbrechen sollte und ich kein festes Gehalt empfange, dass meine Existenz gefährdet sein könnte.
VG
CS


Verständlich, dass du Bammel hast, aber wer garantiert dir denn, dass du in deinem jetzigen, ungeliebten Job auf ewig weiterhin dein festes Gehalt bekommst? Auch deinem Chef können die Aufträge flöten gehen, nicht nur dir.
Aber, im Gegensatz zu deinem Job in Festanstellung, hast du es bei der Selbständigkeit selbst in der Hand, ob du Jobs bekommst oder nicht. Allgemein ist das eine Frage der Persönlichkeit, ob das eine oder andere für dich geignet ist.
Wenn du in der Lage bist für dein Handeln selbst Verantwortung zu übernehmen, würde ich dir die Selbständigkeit empfehlen. Bist du eher der Typ der Sicherheit und feste Strukturen schätz, würde ich dir davon abraten.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 11.03.2014 13:14
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pcfan hat geschrieben:
selbstverständlich kann der chef eine nebenbeschäftigung im gleichen beruf untersagen.

Nein, lies bitte dazu einmal den Link. Grundsätzlich kann er es nicht untersagen, nur unter besonderen Umständen. Nur weil es die gleiche Branche ist, ist man noch lange kein Konkurrent.
 
Benutzer 116623
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Ort: -

Verfasst Di 11.03.2014 13:36
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Nefliete hat geschrieben:
[q
Nein, lies bitte dazu einmal den Link. Grundsätzlich kann er es nicht untersagen, nur unter besonderen Umständen. Nur weil es die gleiche Branche ist, ist man noch lange kein Konkurrent.


Davon steht aber nichts auf der verlinkten Seite, woraus leitest du das ab?

"Konkurrenzschutz
Apropos Arbeitgeberinteressen: Grenzen werden Ihren geschäftlichen Entfaltungsmöglichkeiten obendrein durch ein generelles Wettbewerbsverbot gesetzt: Selbst wenn das in Ihrem Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich festgelegt ist, dürfen Sie Ihrem Chef keine Konkurrenz machen – und schon gar nicht die Kunden abwerben!"
 
Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 11.03.2014 14:41
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Zitat:
Solange Sie Ihrem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen und die Leistungsfähigkeit in Ihrem Hauptberuf nicht unter der Nebentätigkeit leidet, darf Ihr Chef Ihre Unternehmungslust grundsätzlich nicht bremsen. Das gilt meistens sogar dann, wenn nebenberufliche Aktivitäten im Arbeitsvertrag ausdrücklich untersagt sind.


Zitat:
Genehmigung von Nebentätigkeiten
Viele Arbeitsverträge schreiben vor, dass Arbeitnehmer ihren Chef über Nebenbeschäftigungen informieren müssen. Nicht selten sehen Arbeits- und Tarifverträge sogar vor, dass Beschäftigte für die Aufnahme einer Tätigkeit eine Genehmigung brauchen. Ungeachtet dessen sind Arbeitsgerichte in der Vergangenheit immer wieder zu dem Ergebnis gekommen, dass

1.eine solche Genehmigung im Allgemeinen als reine Formsache zu betrachten ist,.
2.Verbote nur in besonderen Ausnahmefällen erlaubt sind und.
3.ein Verstoß gegen eine Meldepflicht zudem keine gravierende Verletzung des Arbeitsvertrages ist, die womöglich eine Kündigung rechtfertigen würde.


Zitat:
Wo kein Kläger, da kein Richter!
Die folgenden Überlegungen setzen voraus, dass überhaupt ein Interessenkonflikt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsteht und/oder Nebenbeschäftigungen vom Chef verboten werden. Solange Sie sich mit Ihrem Chef gut verstehen und Ihre Nebentätigkeit überhaupt keine Auswirkungen auf Ihren Hauptberuf hat, brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen: Legen Sie einfach los!
Wenn Sie nicht gerade Beamter sind oder in anderer Funktion hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, können Sie sich grundsätzlich auf das in Artikel 12 Grundgesetz garantierte Recht auf freie Berufswahl berufen.


So wie es PCfan schrieb, hörte es sich so an, als würde der Arbeitgeber ein Nebengewerbe auf jeden Fall untersagen können und das kann er eben nicht, solange man sich in dem vorgegebenen Rahmen bewegt. Was die Konkurrenz angeht, habe ich leider keinen Link parat. Aber es gibt ausreichend Möglichkeiten in der selben Branche zu arbeiten ohne bedrohlich für den Arbeitgeber zu werden. Aber das kann ich nicht mit einer Quelle belegen.
Außerdem steht auch nirgends das der Arbeitgeber grundsätzlich das Recht hat...
 
Benutzer 116623
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Ort: -

Verfasst Di 11.03.2014 14:51
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Nefliete hat geschrieben:

So wie es PCfan schrieb, hörte es sich so an, als würde der Arbeitgeber ein Nebengewerbe auf jeden Fall untersagen können und das kann er eben nicht, solange man sich in dem vorgegebenen Rahmen bewegt.


Wir haben hier aber doch einen konkreten Fall und keine Grundsatzdiskussion. Der/die TE macht in ihrem Gewerbe genau das selbe wie im Hauptjob. Ohne dass es genehmigt wäre. Wir reden hier ja nicht über kellnern oder kassieren als branchenfremdem Nebenerwerb ...

Und die Situation hat pcfan sich ja auch berufen:

pcfan hat geschrieben:
selbstverständlich kann der chef eine nebenbeschäftigung im gleichen beruf untersagen.


Zitat:
Was die Konkurrenz angeht, habe ich leider keinen Link parat.


Das Konkurrenzverbot steht doch in deinem Link. Lächel Und das Web ist voll mit entsprechenden Hinweisen, hier z.B. mal von einem Arbeitsrechtler:

"Wann ist eine Nebentätigkeit als Konkurrenztätigkeit unzulässig?

Der Arbeitnehmer darf seinem Arbeitgeber während der Dauer des Arbeitsverhältnisses, d.h. auch nach Ausspruch einer Kündigung bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist, keine Konkurrenz machen. Das heißt insbesondere, dass er in dem Geschäftszweig seines Arbeitgebers keine Geschäfte machen darf."


http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Nebentaetigkeit.html#tocitem4
 
Benutzer 62312
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Verfasst Di 11.03.2014 15:15
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Ich meinte einen Link aus dem man erkennen könnte, ab wann man Konkurrent ist oder eben nicht indem Tätigkeiten gegenübergestellt werden. Den anderen Link hatte ich schon gesehen... Grins ist halt sehr allgemein für mein empfinden.

Beim TE haben wir nur die Info über ein Nebengewerbe und nicht die genaue Tätigkeit. Nach meiner Erfahrung mit einem Nebengewerbe habe ich immer den selben Beruf ausgeführt, war aber nie Konkurrent für meinen Arbeitgeber, da es entweder eine andere (nicht gleiche) Tätigkeit war oder meine Kunden aus einer anderen Branche kamen. Hatte damals auch mit jemanden gesprochen, der sich da besser auskannte, jedoch kein Fachanwalt war.

Allerdings habe ich auch keinem meiner Arbeitgeber etwas verschwiegen, da ich persönlich es für richtig halte, darüber zu sprechen. Probleme oder Verbote gab es keine.
 
CS-Design
Threadersteller

Dabei seit: 11.03.2014
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Verfasst Mi 12.03.2014 09:16
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Also meine Nebentätigkeit bezieht sich auf die Designentwicklung von Shirts, aber auch auf die Mediengestaltung sprich genau das was ich in meinem Hauptberuf auch ausübe.
Ich wäre ja gerne ehrlich gegenüber meinem Arbeitgeber, aber dafür ist die ganze Sache einfach zu verzwickt.
Die würden mich in hohem Bogen rausschmeissen wenn sie davon Wind bekommen würden.

Ich kann mich ja noch nicht mal per Web-Portfolio bei einer anderen Agentur bewerben, weil ich genau weiss das mein Chef nach jeglichen Unterlagen im Netz von mir sucht. Glaubt mir, wenn ich könnte würde ich reinen Tisch machen.
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