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Thema: Jobben für kein Geld. vom 21.01.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Jobben für kein Geld.
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CKT
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Verfasst Mi 22.01.2014 16:26
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Ok, cool Lächel

Nur diesen einen Satz, den ich oben gepostet habe, das hat er mir so gesagt.
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Nimroy
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Verfasst Mi 22.01.2014 16:29
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Also alles in allem geht es da recht konfus bei euch zu.

Jetzt nochmal ganz deutlich: Das sind alles getrennte vorgänge, die rechtlich nix miteinander zu tun haben. Das solltest du nicht immer zusammenwerfen.

Adobe-EDU: Also hast du die jetzt bestellt und als die Rechnung kam, hast du die deinem Chef gegeben und er hat sie bezahlt. Aber auf der Rechnung steht dann immer noch dein Name als Lizenznehmer? Wenn die Lizenz auf deinen Namen ausgestellt ist und die Rechnung auch auf deinen Namen ausgestellt ist, dann hat (in meinen Augen!) dein Chef sie bezahlt, aber das Eigentum ist damit nicht übergegangen an ihn, da er zum Eigentum der Version gar nicht berechtigt wäre. Alles andere wäre Lizenzbetrug.

vertragsverhältnis: Du scheinst einen mündlichen Arbeitsvertrag zu haben, eine geringfügige Beschäftigung. Es gab ein vereinbartes Stundenkontingent, geregeltes Einkommen, wahrscheinlich musste auch An- und Abwesenheit geregelt werden (warst du immer an immer den gleichen Tagen dort?) und Urlaub musste auch abgestimmt sein. Oder? Ob da noch ne Person X mit dir zusammen angestellt wurde, ist für deine Situation total wumpe! Auch dessen Verfehlungen sind wumpe. Du must auch deinem Chef nicht beweisen, dass es KEIN Werksvertrag war. Das muss wenn überhaupt ER, denn er gründet ja seinen Anspruch auf angeblich nicht erbrachte Leistungen und nochnicht mal auf deinen, sondern denen von X. Er müsste also auch noch beweisen, dass er einen Wersvertrag mit einer GbR aus dir und X bestehend abgeschlossen hat.

Du kommst da sehr devot daher, das solltest du dringend abstellen. Du hast einen Anspruch auf Bezahlung. Nicht auf Basis irgendwelcher zu erbringenden Leistungen sondern alleine auf Grundlage des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Du hättest da hingehen können und die Füße hochlegen können. Total egal, solange er das wissentlich duldet. Wenn er mit deinen Leistungen nicht einverstanden ist, dann muss ER das dir mitteilen. Da kann er nicht einfach Geld nicht bezahlen. ER muss jetzt erst mal beweisen, dass DEIN Anspruch unbegründet ist.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mi 22.01.2014 16:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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CKT
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Verfasst Mi 22.01.2014 16:40
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Zitat:
Wenn die Lizenz auf deinen Namen ausgestellt ist und die Rechnung auch auf deinen Namen ausgestellt ist, dann hat (in meinen Augen!) dein Chef sie bezahlt, aber das Eigentum ist damit nicht übergegangen an ihn, da er zum Eigentum der Version gar nicht berechtigt wäre.

Ja, genau, es läuft alles auf mich. Das Einzige, was er von mir forderte, war ein Schreiben mit dem Inhalt:
Zitat:
Sehr geehrter Herr XY,
anliegend erhalten Sie die Rechnung für 2 x Adobe Creative Suite in Höhe von insgesamt 721,14 € mit der Bitte um Ausgleich.
Mit freundlichen Grüßen


Zum Vertragsverhältnis: nein, ich habe einen ganz normalen schriftlichen Arbeitsvertrag, sorry wenn das anders rüberkam. Dort ist all das schriftlich geregelt, was du ansprichst. An/Abwesenheit gibts keine, da ich ja von daheim aus arbeite, die Meetings ab und zu hab ich immer initiiert, damit wir den aktuellen Stand besprechen können.

Ich danke dir bzw euch auf jeden Fall für eure vielen Antworten und Tipps, jetzt gehe ich da am Montag nicht mehr so verunsichert hin Lächel
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Nimroy
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Verfasst Mi 22.01.2014 16:45
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CKT hat geschrieben:
Zitat:
Wenn die Lizenz auf deinen Namen ausgestellt ist und die Rechnung auch auf deinen Namen ausgestellt ist, dann hat (in meinen Augen!) dein Chef sie bezahlt, aber das Eigentum ist damit nicht übergegangen an ihn, da er zum Eigentum der Version gar nicht berechtigt wäre.

Ja, genau, es läuft alles auf mich. Das Einzige, was er von mir forderte, war ein Schreiben mit dem Inhalt:
Zitat:
Sehr geehrter Herr XY,
anliegend erhalten Sie die Rechnung für 2 x Adobe Creative Suite in Höhe von insgesamt 721,14 € mit der Bitte um Ausgleich.
Mit freundlichen Grüßen



Ausgleich gegenüber wem? Adobe oder dir? Wenn gegenüber dir: Die Lizenzen hättest du glaube ich nicht weiterverkaufen dürfen.
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CKT
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Verfasst Mi 22.01.2014 16:53
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Zitat:

Ausgleich gegenüber wem? Adobe oder dir? Wenn gegenüber dir: Die Lizenzen hättest du glaube ich nicht weiterverkaufen dürfen.


Das ist nicht so ganz klar, weil bezahlt wars ja eh schon. Scheiße, am Ende hab ich jetzt Mist gebaut :/
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Nimroy
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Verfasst Mi 22.01.2014 17:00
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Ne, hast du nicht. (Durchatmen! Nicht immer gleich panisch werden! Lächel )

Das kann man jetzt auf zwei Arten auslegen:

Ausgleich gegenüber dir. Was ja auch nicht erfolgt ist, die Summe käme also noch auf die Aussentände deines Cheffes bei dir oben drauf. Ob du sie ihm wiederum hättest verkaufen dürfen, ist wieder ein ganz eigener Sachverhalt. Im schlimmsten Falle nein, im besten Falle hat er da jetzt zwei EDU-versionen liegen, die er aber als Unternehmer gar nicht benutzen dürfte auf Grund der Lizenzbedingungen.

Oder eben Ausgleich gegenüber Adobe. Das macht in sofern mehr Sinn, weil entsprechendes Handeln nachweisbar ist. Er hat halt vorher bezahlt und erst danach hast du ihn nochmal daran erinnert, auch die Rechnungen zu bezahlen. Denk immer daran: Die Fakten sprechen für dich. DU stehst auf der Rechnung, DU stehst auf der Lizenz. Und ER muss dir das Gegenteil als Basis seines Anspruches beweisen. Ausser einer Kreditkartenabrechnung hat er ja nix.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mi 22.01.2014 17:01, insgesamt 2-mal bearbeitet
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deliciious

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Verfasst Mi 22.01.2014 17:45
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CKT hat geschrieben:
Sehr geehrter Herr XY,
anliegend erhalten Sie die Rechnung für 2 x Adobe Creative Suite in Höhe von insgesamt 721,14 € mit der Bitte um Ausgleich.
Mit freundlichen Grüßen


Klug war das zumindest nicht. Dennoch würde ich es nun mit den wenigen Informationen, die du uns gibst, sagen, dass du lediglich eine Rechnung/Erinnerung an deinen Chef geschickt hast, damit er dir deine Creative Suite zahlt. Sprich: Ihr habt vereinbart, dass du für ihn arbeiten sollst. Dafür brauchst DU Software. Die wollte dein Chef dir bezahlen zzgl. der monatlichen Vergütung. Du hast die Software auf deinen Namen bestellt. Deinem Chef hast du eine Rechnung geschickt, damit er dir die Kosten erstattet.

Oder steht auf der Rechnung irgendwo drauf, dass die Lizenzrechte auf ihn über gehen (was gar nicht geht, da EDU)? Oder dass du ihm die CS aushändigst? Da steht doch lediglich drauf, dass du 721,14 Euro bekommst und zwar bzgl. des Themas "Creative Suite".

Dennoch war es - wohlwollend formuliert - nicht klug überhaupt eine Rechnung auszustellen. Darfst du das überhaupt? Darfst du Dinge verkaufen? Man kann ja nicht einfach so Rechnungen erstellen, wie einem lieb ist. Im Endeffekt bist du ja Studentin, wenn ich mich nicht irre und gleichzeitig in einem Angestelltenverhältnis auf Minijob-Basis? Informier dich vor solchen Sachen in Zukunft besser.
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CKT
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Verfasst Mi 22.01.2014 21:10
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Er hat mir nur gesagt, er braucht das, damit er das seinerseits von der Steuer absetzen kann oder so. Es ja auch keine Rechnungsstellung, sondern eher eine Zahlungserinnerung. Außer diesem einen Satz hat er nichts Schriftliches von mir. Sowas musste ein Kollege auch machen, als er zB die Fahrkarte zu einem Meeting bezahlt haben wollte.
Ich kenne mich mit Rechnungsstellung etc auch überhaupt nicht aus, da ich, wie du schon sagst, ja auf Angestelltenbasis handle. Dachte mir da auch wirklich nichts bei... ich seh schon, ich bin da ein bisschen blauäugig rangegangen... ich bins einfach noch nicht gewohnt, im Arbeitsleben zu 80% immer von wahnsinnig inkompetenten Leuten umgeben zu sein Menno!
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