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Thema: Jobben für kein Geld. vom 21.01.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Jobben für kein Geld.
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nanu

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Verfasst Mi 22.01.2014 15:10
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CKT hat geschrieben:
achja, das Cheffe mich laut Arbeitsvertrag bezahlen MUSS und die Zahlung nicht einfach einstellen darf, ist kein Argument.
Cheffe hats nicht so mit Verträgen oder Rechnungen oder Abmachungen...^^ )

Ach er hat es nicht so mit Verträgen, dann ist für ihn aber an der Zeit, es zu lernen.

CKT hat geschrieben:
Gut, ich werde also mit der Einstellung ins Gespräch gehen, dass ich im Recht bin.
Das ich diesen Monat nicht bezahlt werde, aber gearbeitet habe, weiß ich ja. Im Falle der Auflösung des Arbeitsverhältnisses:
Würdet ihr in dem Fall die 450 € einklagen (anders wirds nicht gehen)
oder das bei diesem "kleinen" Betrag auf sich beruhen lassen?


nö, ich würde nicht sofort klagen sondern den AG einfach ersmal einen formellen sachlichen Brief schreiben. Ihn dabei informieren wie die rechtlichen Gegebenheiten sind . Dann zu den Konsequenzen auffordern, das heißt man schreibt zum Schluss. Bei Nichtbeachtung geht man den Rechtsweg. (Wichtig ist, auch eine konsequente Frist setzen)

Das Argument "Arbeit ist nicht fertig " gilt beim 450 € Job ja nicht sondern beim Werksvertrag.
Wenn der AG mit dem Arbeitstempo (warum auch immer) nicht zufrieden ist, hätte er ja schon kündigen können.
Außerdem hast du das Geld doch schon eingeplant - oder ?

Du musst nur voll selbstbewusst und konsequent sein, das zieht oft schon.


Zuletzt bearbeitet von nanu am Mi 22.01.2014 15:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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buddha-brot

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Verfasst Mi 22.01.2014 15:33
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CKT hat geschrieben:
... die für mich gekaufte CS-Suite (~ 400 Euro) ...

Handelt es sich dabei zufällig um eine EDU-Version?
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Nimroy
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Verfasst Mi 22.01.2014 15:34
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buddha-brot hat geschrieben:
CKT hat geschrieben:
... die für mich gekaufte CS-Suite (~ 400 Euro) ...

Handelt es sich dabei zufällig um eine EDU-Version?


Jepp. (Steht weiter oben) *zwinker*
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buddha-brot

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Verfasst Mi 22.01.2014 15:42
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Nimroy hat geschrieben:
buddha-brot hat geschrieben:
CKT hat geschrieben:
... die für mich gekaufte CS-Suite (~ 400 Euro) ...

Handelt es sich dabei zufällig um eine EDU-Version?


Jepp. (Steht weiter oben) *zwinker*

Diese EDU-Varianten lassen sich doch sowieso nur im Namen und auf Rechnung eines dazu Berechtigten bestellen bzw. aktivieren. So war das bei mir damals zumindest. Da musste noch der Studentenausweis eingescannt und an Adobe geschickt werden.
Wie konnte dein Chef die denn beziehen?
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CKT
Threadersteller

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Verfasst Mi 22.01.2014 16:05
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Zitat:
Das Argument "Arbeit ist nicht fertig " gilt beim 450 € Job ja nicht sondern beim Werksvertrag.
Wenn der AG mit dem Arbeitstempo (warum auch immer) nicht zufrieden ist, hätte er ja schon kündigen können.
Außerdem hast du das Geld doch schon eingeplant - oder ?
Du musst nur voll selbstbewusst und konsequent sein, das zieht oft schon.


Ah, ok, da werd ich mich mal ein bisschen einlesen (also in einen Werksvertrag). Danke!

Zitat:
Diese EDU-Varianten lassen sich doch sowieso nur im Namen und auf Rechnung eines dazu Berechtigten bestellen bzw. aktivieren. So war das bei mir damals zumindest. Da musste noch der Studentenausweis eingescannt und an Adobe geschickt werden.
Wie konnte dein Chef die denn beziehen?


Wir haben sie via Amazon und über mein Konto bestellt, aber seine Kreditkarte zur Zahlung benutzt. Dh die Rechnung ist auf mich ausgestellt. Dass das nicht legal ist ist mir voll bewusst, ich habe ihn wie gesagt auch mehrfach drauf hingewiesen.


Zuletzt bearbeitet von CKT am Mi 22.01.2014 16:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
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Verfasst Mi 22.01.2014 16:08
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Also wenn die Rechnung auf deinen Namen ausgestellt ist, dann sieht das natürlich anders aus. Dann hat er sie dir ja geschenkt. (soll er mal das Gegenteil beweisen, wenn es ihn nicht gestört hat, dass die Rechnung auf deinen Namen ist).

Und warum willst du dich in einen Werkvertrag einlesen, wenn ihr keinen Werkvertrag habt? Du hast einen Anstellungsvertrag. Punkt.
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CKT
Threadersteller

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Verfasst Mi 22.01.2014 16:11
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Nein, in die Richtlinien eines Werkvertrages, damit ich ihm eben sagen kann, dass das so auf mich nicht zutrifft.

Ja wunderbar, heißt das dann, ich kann doch sagen, ich behalte sie statt des diesmonatigen Gehaltes? Ich habe ihm dann noch ein Dokument aufgestellt (auf seinen Wunsch):
"anliegend erhalten Sie die Rechnung für 2 x Adobe Creative Suite in Höhe von insgesamt 721,14 € mit der Bitte um Ausgleich." wahschreinlich zählt das dann doch als Rechnungsweitergabe, obwohl ers ja eh gezahlt hatte, oder?
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buddha-brot

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Verfasst Mi 22.01.2014 16:17
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Darauf wollte ich raus!
Woher die Kohle kam, mit der die Suite bezahlt wurde, ist nicht relevant. Damit gehört die Suite dir, würde ich mal behaupten.

Auf dein letztes Gehalt musst du deswegen trotzdem nicht verzichten. Das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun.

Aber was für eine Rechnung hast du deinem Chef da gestellt? Da blick ich nicht durch.
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