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Thema: Jobben für kein Geld. vom 21.01.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Jobben für kein Geld.
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Zoro

Dabei seit: 06.05.2008
Ort: Helvetia
Alter: 32
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 22.01.2014 13:09
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*Huch*

Ein bisschen mehr Selbstbewusstsein, bitte!
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CKT
Threadersteller

Dabei seit: 21.09.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 22.01.2014 13:34
Titel

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Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten, das hilft mir sehr weiter Lächel

Da ich ja quasi noch keine Berufserfahrung bis auf die Ausbildung und eine vorherige 8-monatige Beschäftigung (ähnlich katastophale Verhältnisse wie jetzt) habe, kann ich noch nicht ganz abschätzen, wieviel auch ich "fordern" darf.

Zitat:
Kannst Du beweisen, dass Du alles gemacht hast und Dein "Kollege" nichts?


Ja, ich kann nachweisen, das 80% der Arbeit von mir erledigt wurden, ich bin ja auch die Einzige, die immer zu Gesprächen etc kommt, X hat dann auf einmal immer wichtige Verpflichtungen und verhält sich allgemein so, das ich ihn schon lang rausgeschmissen hätte.

Zitat:
Erst einmal solltest du darüber nachdenken, ob du dich weiter generell so weit unter Wert verkaufen solltest. Du machst einen Job, der im Normalfall weit höher dotiert ist. Dein Chef nutzt dich eiskalt aus. Du bist keine Bittstellerin, sondern eine qualifizierte Mitarbeiterin. Dein Chef weiß das auch. Sonst hätte er schon lange jemand anderen für den Job gesucht.
Sei dir dessen bewusst und gehe auch mit dieser Einstellung ins Gespräch! Wer von sich überzeugt ist, kann sich auch gut verkaufen. *pah*


Gut, ich werde also mit der Einstellung ins Gespräch gehen, dass ich im Recht bin. Das ich diesen Monat nicht bezahlt werde, aber gearbeitet habe, weiß ich ja. Im Falle der Auflösung des Arbeitsverhältnisses: Würdet ihr in dem Fall die 450 € einklagen (anders wirds nicht gehen) oder das bei diesem "kleinen" Betrag auf sich beruhen lassen? Kann ich alternativ auch sagen, dass ich für die diesmonatig ausbleibende Bezahlung dafür die für mich gekaufte CS-Suite (~ 400 Euro) behalte und als mein Eigentum ansehe?
Bin ich eigentlich in der Nachweispflicht, was Arbeitsstunden angeht (Liste o.ä.) wenn es dazu nichts schriftliches gibt?
Ich möchte halt auf keinen Fall, dass das irgendwie ausartet, das isses mir nicht wert....
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 22.01.2014 13:39
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1. mach mal die Liste deiner Arbeitsstunden, das ist auf keinen Fall verkehrt. Ob und wann du sie rauskramst ist da was anderes.
2. gegenfrage: Kannst du auf 450 € mal eben so verzichten? Wenn nicht, hast du dir die frage mit dem Klagen selbst beantwortet.
3. Arbeitsmittel gehören (sofern icht anders schriftlich !!!!!! vereinbart) dem Betrieb. Also Finger weg von jeglicher Selbstjustiz
4. ob dein Chef von Schriftstücken was hält ist total egal. Setz dich also hin und mach ein Gedächtnisprotokoll des bisherigen Ablaufes und leg es ihm zur Kenntnisnahme und Möglichkeit des schriftlichen !!! Einspruches innerhalb einer definierten Frist vor. Und von allen zukünftigen Gesprächen wirst du das genauso machen.
5. Was heißt "gearbeitet habe, aber nicht bezahlt werde"? dein Anspruch muss es sein, für die geleistete Arbeit auch bezahlt zu werden.
6. Und bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses würde ich mich mal schlaumachen, wie das mit Kündigungsfristen aussieht. Wenn kein Arbeitsvertrag über geringfügige Beschäftigung vorliegt, gelten ggf. auch dessen Regelungen nicht.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mi 22.01.2014 13:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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CKT
Threadersteller

Dabei seit: 21.09.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 22.01.2014 13:49
Titel

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Zitat:
1. mach mal die Liste deiner Arbeitsstunden, das ist auf keinen Fall verkehrt. Ob und wann du sie rauskramst ist da was anderes.
2. gegenfrage: Kannst du auf 450 € mal eben so verzichten? Wenn nicht, hast du dir die frage mit dem Klagen selbst beantwortet.
3. Arbeitsmittel gehören (sofern icht anders schriftlich !!!!!! vereinbart) dem Betrieb. Also Finger weg von jeglicher Selbstjustiz
4. ob dein Chef von Schriftstücken was hält ist total egal. Setz dich also hin und mach ein Gedächtnisprotokoll des bisherigen Ablaufes und leg es ihm zur Kenntnisnahme und Möglichkeit des schriftlichen !!! Einspruches innerhalb einer definierten Frist vor. Und von allen zukünftigen Gesprächen wirst du das genauso machen.
5. Was heißt "gearbeitet habe, aber nicht bezahlt werde"? dein Anspruch muss es sein, für die geleistete Arbeit auch bezahlt zu werden.
6. Und bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses würde ich mich mal schlaumachen, wie das mit Kündigungsfristen aussieht. Wenn kein Arbeitsvertrag über geringfügige Beschäftigung vorliegt, gelten ggf. auch dessen Regelungen nicht.


1. Alles klar, habe ich für die letzten beiden Monate schon gemacht.
2. Prinzipiell ja. Klar schmerzt es, aber bevor ich Gerichtstermine hab, evtl. Anwaltskosten... da hab ich wirklich Angst vor, sowas kann ja auch nach hinten losgehen. V.a. wenn Kollege X mir dann evtl in den Rücken fällt oder irgendwer sagt, ich hätte meine Leistungen nicht erbracht oder sonstiges...
3. Sehr schade, damit könnte ich gut leben...
4. ich brachte bisher zu JEDEM Gespräch ein Protokoll mit, zum aktuellen Stand, und was ich bis wann von ihm brauche, das letzte Mal sogar mit Deadlines. Hat bis dato nie was gebracht.
5. ja klar, aber siehe 2.)
6. Ich hab eine vertraglich geregelte 2-wöchige Kündigungsfrist.
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deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 22.01.2014 14:02
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CKT hat geschrieben:

1. Alles klar, habe ich für die letzten beiden Monate schon gemacht.
2. Prinzipiell ja. Klar schmerzt es, aber bevor ich Gerichtstermine hab, evtl. Anwaltskosten... da hab ich wirklich Angst vor, sowas kann ja auch nach hinten losgehen. V.a. wenn Kollege X mir dann evtl in den Rücken fällt oder irgendwer sagt, ich hätte meine Leistungen nicht erbracht oder sonstiges...
3. Sehr schade, damit könnte ich gut leben...
4. ich brachte bisher zu JEDEM Gespräch ein Protokoll mit, zum aktuellen Stand, und was ich bis wann von ihm brauche, das letzte Mal sogar mit Deadlines. Hat bis dato nie was gebracht.
5. ja klar, aber siehe 2.)
6. Ich hab eine vertraglich geregelte 2-wöchige Kündigungsfrist.


Bei einem Streit vor dem Arbeitsgericht brauchst du meines Wissens nach nicht unbedingt einen Anwalt. Das schadet zwar auch nicht, aber es ist keine Pflicht, wenn ich mich nicht irre. Und solang du dich organisieren kannst, Nachweise mitbringst, die Situation richtig schilderst, dürftest du auch ohne einen Anwalt zu deinem Recht kommen. Wenn du dagegen total unorganisiert bist, heute A sagst aber morgen B, dir stets selbst widersprichst und deine Nachweise eher einer Rumpelkammer ähneln, dann hol dir lieber einen Anwalt dazu.

Besorg dir die 450 Euro und du kannst dir die CS selbst kaufen oder per Creative Cloud monatlich "abonnieren". Der Preis von etwa 400 Euro kommt doch eh nicht hin? Außer es ist eine Version für Studenten. Und diese Version darf dein Chef gar nicht nutzen - vl. nicht einmal besitzen. Was natürlich nicht heißt, dass sie deswegen dir gehört.

Die Protokolle müssen ja nichts für euren Workflow bringen. Die bringen aber dir etwas beim Thema "Nachweise". Überhaupt Protokolle anzufertigen, ist schon einmal gut. Unterschriebene Protokolle wären natürlich noch besser.

Zitat:
Die gesetzliche Grundkündigungsfrist, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhalten haben, beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Bei vorübergehender Aushilfe kann für die ersten drei Monate eine kürzere Frist einzelvertraglich vereinbart werden.


Darüberhinaus sind 13 Euro pro Stunde lächerlich. Natürlich ist es schön, dass du geregelte Einnahmen hast. Dass du Sozialversichert bist. Aber verkauf dich nicht zu sehr unter Wert. Dein Chef profitiert nicht nur enorm davon, sondern nutzt es nun auch noch aus. Ich würde ihm allein schon aus Prinzip meinen Standpunkt deutlich machen und wenn es nicht anders geht (aber meist geht es vorher anders, Stichwort: Organisation, wie bringst du ihm deinen Standpunkt auch anhand von Nachweisen nahe), muss es halt vor Gericht enden.
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CKT
Threadersteller

Dabei seit: 21.09.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 22.01.2014 14:13
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Unorganisiert bin ich nur insofern, als das ich bisher meine Zeiten nicht aufgeschrieben habe. Was meine Projektdaten angeht etc, die hab ich alle fein säuberlich. Evtl könnte ich mir auch übers Erstellungsdatum der Dateien einen großen Zeitraum nachkonstruieren. Die Protokolle werde ich in Zukunft (sollte es die geben) unterschreiben lassen, danke für den Hinweis.

Jep, die CS ist die Student Version. Ich hab meinem Chef jedoch vor dem Kauf die rechtliche Situation mehrmals erklärt, der wollte nicht mehr investieren, also nicht meine Sache.

Das mit den Kündigungsfristen is mir bis dato eigentlich auch recht wurscht. AN erfüllt seinen Teil nicht - Gehalt - dann muss ich auch keine Leistung erbringen, Fristen hin oder her.

Wirklich, findest du mich unterbezahlt? Wie gesagt, meine Berufserfahrung (Ausbildung zählt ja nicht) beläuft sich auf 8 Monate à ca 40 Stunden. Ich hab mich auch schon nach anderen Studenten-Jobs im Grafik-Bereich umgesehen, Bezahlung 8,50-10 €...
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 22.01.2014 14:31
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Klingt alles eh ganz so, also würde der Laden nicht mehr lange bestehen.

Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Mi 22.01.2014 14:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 22.01.2014 15:36
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CKT hat geschrieben:
Das mit den Kündigungsfristen is mir bis dato eigentlich auch recht wurscht. AN erfüllt seinen Teil nicht - Gehalt - dann muss ich auch keine Leistung erbringen, Fristen hin oder her.


Die Leistung kannst du ja zum Teil auch nicht erbringen. Was aber viel wichtiger sein könnte: er MUSS dich ja bezahlen. Darauf kannst du beharren. Und wenn es eine Kündigungsfrist von 4 Wochen statt 2 Wochen gibt, muss er dich auch 2 Wochen länger bezahlen. Das spielt dir doch alles in die Karten! Also je länger die Kündigungsfrist wäre, desto besser für dich. Du hast doch nichts gegen das Geld einzuwenden?

CKT hat geschrieben:
Wirklich, findest du mich unterbezahlt? Wie gesagt, meine Berufserfahrung (Ausbildung zählt ja nicht) beläuft sich auf 8 Monate à ca 40 Stunden. Ich hab mich auch schon nach anderen Studenten-Jobs im Grafik-Bereich umgesehen, Bezahlung 8,50-10 €...


Ich kenne auch Studenten, die haben ähnlich zu ausgebildeten Freiberuflern verdient. Also 30 Euro die Stunde aufwärts. Aber das kommt eben auf deine Leistungen an. Und da du ja vermutlich einen Minijob vorzieht, um sozial abgesichert zu sein, könnte es ja eh problematisch werden über diesen Schnitt von 450 Euro zu kommen. Was Freiberuflichkeit und Studium angeht, kenne ich mich aber pers. nicht gut aus. Fakt ist, dass die Bezahlung nicht toll ist - maximal "okay". Selbst, wenn sie "üblich" wäre, wie du sagst, musst du dich nicht unter Wert verkaufen, sondern zumindest auf diese übliche Bezahlung (zu der du ja auch einen Vertrag hast) pochen!
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