mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Mi 24.04.2024 03:34 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Jeden Monat 16 Überstunden gratis - ist das ok? vom 13.09.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Jeden Monat 16 Überstunden gratis - ist das ok?
Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11  Weiter
Autor Nachricht
S.Franke

Dabei seit: 27.03.2007
Ort: Bielefeld
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 15.09.2008 12:06
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo pejot,

NEIN, das dürfte fast noch nicht reichen.

Hast du Prokura? Darfst du alleine Einstellen und Kündigen?

Wenn du hier nein sagst, dann gilst du nicht evtl. nicht als lt. Angestellter.

Zitat:
Definition anch BetrVG §5 Abs. 3

3) 1Dieses Gesetz findet, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte. 2Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb

1.
zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder
2.
Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder
3.
regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein.


LG Stefan
  View user's profile Private Nachricht senden
rotzbua

Dabei seit: 28.07.2006
Ort: Wien
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 17.09.2008 11:29
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

16 sind jetzt nicht wirklich ausserordentlich viel, die passieren schon mal in einer woche wenn eine ausschreibung oder sonstiges ansteht...

und wenn du aus dem rest zeitausgleich machen kannst, is doch eh alles fein... in meinem arbeitsvertrag steht zB dass alle überstunden mit dem gehalt pauschal abgegolten werden, das is dann erst richtig lustig *zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
S.Franke

Dabei seit: 27.03.2007
Ort: Bielefeld
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 17.09.2008 12:33
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wie in einem meiner Post weiter oben ausgeführt, ist diese Formulierung nicht zulässig.
  View user's profile Private Nachricht senden
l'Audiophile

Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 17.09.2008 12:37
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

S.Franke hat geschrieben:
Hallo pejot,

NEIN, das dürfte fast noch nicht reichen.

Hast du Prokura? Darfst du alleine Einstellen und Kündigen?

Wenn du hier nein sagst, dann gilst du nicht evtl. nicht als lt. Angestellter.

Zitat:
Definition anch BetrVG §5 Abs. 3

3) 1Dieses Gesetz findet, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte. 2Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb

1.
zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder
2.
Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder
3.
regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein.


LG Stefan


Nee, Prokura hab’ ich keine. Aber das deutsche Recht gilt für mich hier eh nicht. *zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 17.09.2008 13:13
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

kurze Frage
...muss generell jede Überstunde vergütet oder mit Freizeitausgleich entschädigt werden, gesetzlich gesehen?

(dass es in jeder/vielen Agenturen anders gehandhabt wird, ist ja klar, aber meist liegt es auch an dem mangelnden Wissen der Angestellten und der Angst vor Kündigung? *zwinker*)
  View user's profile Private Nachricht senden
cheffel

Dabei seit: 23.07.2007
Ort: München
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 17.09.2008 13:16
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Also, eigentlich fehlt für eine Bewertung der hier geschilderten Situationen die Angabe zum jeweiligen Gehalt.

Wenn jemand 40 h/Woche für x.xxx / Monat arbeitet und zusätzliche 16 Stunden pro Monat sind inklusive und werden
auch regelmäßg verbraten kann das immernoch besser bezahlt sein als wenn ein anderer nicht über die
40 h rauskommt aber nur y.yyy / Monat verdient.



Das mit den 16 Stunden inklusive kann außerdem so interpretiert werden:

Die Arbeitszeit beträgt 40 h/Woche plus 16 Stunden pro Monat. Das ist mit dem
Gehalt abgegolten. Wenn's weniger zu tun gibt, kann der Angestellte auch bis zu
16 Stunden pro Monat weniger arbeiten. Bei gleichem Gehalt.

Ich weiß, diese Arbeitgeber-Argumentation ist gemein... *Whaazzzz uppp?*
  View user's profile Private Nachricht senden
S.Franke

Dabei seit: 27.03.2007
Ort: Bielefeld
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 17.09.2008 13:37
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,

auf die Frage ob jede Überstunde abgegolten werden muss: ja.

Aber, nicht jede Mehrarbeit ist eine Überstunde. Überstunden MÜSSEN angeordnet sein.

LG Stefan

@Cheffel: nein, dein Argument kann ich nachvollziehen, aber du würdest davon ausgehen, dass eh monatlich 16 Stunden mehr anfallen und Überstunden müssen die Ausnahme sein. Also steht deine Argumentation in Hinsicht auf einen Vertrag nach Treu und Glauben auf einem sehr wackeligen Standbein. *zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden
Xcribble

Dabei seit: 10.03.2008
Ort: Würzburg
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 17.09.2008 15:14
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ich sag zwar nicht das es okey is aber sei echt froh das es eine 1h am tag ist,.. Meine Güte!
mir gehts ähnlich wie den anderen,.. hab komm weit über eine stunde am tag hinaus.. und bekomme diese stunden nicht bezahlt. Menno!
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Überstunden was tun?
Überstunden
Überstunden?
Ausbildungsgehalt im letzten Monat
Umfrage: Überstunden
vergütung von überstunden
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.