Autor |
Nachricht |
chris.smit
Threadersteller
Dabei seit: 19.09.2005
Ort: Immenstadt / Stein
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst So 09.10.2005 12:17
Titel Ist mein "wunsch" Firmenname bereist vergeben? |
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Moin Moin,
habe vor ein Kleingewerbe anzumelden und habe dazu auch schon Überlegungen bzgl. des Namens betrieben. Wie kann ich aber nun rausfinden, ob der Name nicht bereist vergeben, bzw. geschützt ist?
Bitte um Hilfe oder Ratschläge - Danke
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Waschbequen
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst So 09.10.2005 12:18
Titel
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Erste und einfachste Möglichkeit:
Google "Firmenname".
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Anzeige
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Kash
Dabei seit: 07.11.2002
Ort: Schopfheim
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mo 10.10.2005 11:53
Titel
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ansonten für 25€ einen blick ins Handelregister werfen.
aber wenn du das schon nicht weißt, würde ich mir das nochmal genau überlegen mit einem gewerbe.
denn zuckerschlecken ist das nicht.und ein wenig know how der Betriebswirtschaft solltest du auch mitbringen.
und ich kann bei solch einer Frage nicht glauben das du dieses besitzt.
aber wer nciht wagt der nicht gewinnt.
Zuletzt bearbeitet von Kash am Mo 10.10.2005 11:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Mo 10.10.2005 13:32
Titel
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Kommt übrigens drauf an, was du mit deiner Firma machen willst.
Als Beispiel:
Wenn du Flyer und sonstiges gestalten und verkaufen willst, dann kannst du dich auch "Müller Design" nennen, obwohl es sowas wie "Müller Milch" gibt - ist nämlich branchenfremd und somit besteht keine Verwechslungsgefahr.
Nur so als Tipp für die Suche.
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jense
Dabei seit: 04.11.2003
Ort: Dizzledope
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst Mo 10.10.2005 13:42
Titel
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oder auch mal hier gucken
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Mo 10.10.2005 13:53
Titel
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eingetragene Marken kann man unter:
https://dpinfo.dpma.de/
recherchieren. Kostet nichts. Da findest du übrigens auch die Firmennamen, die für eine Eintragung abgeleht wurden.
Erklärungen zu den Kassifizierungen (den Nizza-Klassen findest du hier.
http://www.dpma.de/suche/klass/wd/einteilung.html
Btw: Wenn du Meier heißt und du dein Ding Meier-Werbung nennen willst, geht das immer. Problematisch sind immer Kunstnamen oder Begrifflichkeiten wie z.B. CopyStore, Der Software-Shop, OnlineBörse etc.
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mackarel
Dabei seit: 10.10.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 10.10.2005 17:11
Titel
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Beim Firmennamen auf jeden Fall auch in Geschäftspapieren etc. Vor- und Nachnamen dazu setzen. Auch Gewerbetreibende, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, insbesondere also Kleingewerbetreibende, müssen bestimmte Mindestangaben machen: Sie müssen im Geschäftsverkehr ihren Nachnamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen angeben.
http://www.gruenderagentur-bayern.de/handelsrecht/kleingewerbe.html
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DanielX11
Dabei seit: 07.09.2002
Ort: Hessen
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Di 11.10.2005 09:38
Titel
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Kash hat geschrieben: | ansonten für 25€ einen blick ins Handelregister werfen.
aber wenn du das schon nicht weißt, würde ich mir das nochmal genau überlegen mit einem gewerbe.
denn zuckerschlecken ist das nicht.und ein wenig know how der Betriebswirtschaft solltest du auch mitbringen.
und ich kann bei solch einer Frage nicht glauben das du dieses besitzt.
aber wer nciht wagt der nicht gewinnt. |
Neid??
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