mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 19.04.2024 12:45 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Inhalt Arbeitsvertrag vom 15.08.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Inhalt Arbeitsvertrag
Seite: Zurück  1, 2, 3  Weiter
Autor Nachricht
Ben

Dabei seit: 20.07.2004
Ort: Balin
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 15.08.2005 14:07
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

is das denn ein befristeter vertrag?
sonst nimm doch nen 1-jahresvertrag und dann is gut...
ansonsten würd ich nochmal mit dem chef sprechen...
geht ja eigentlich um den fall, in dem du kündigst, also
weil du 1. abgeworben wurdest oder
2. unzufrieden bist. beide fälle machen es natürlich leichter,
dein wissen zum nachteil der firma einzusetzen.

allerdings ist es heutzutage generell schlauer, sich "aufgrund der
auftragslage" kündigen zu lassen, denn wenn du selbst kündigst
gibt es 3 monate geldsperre vom a-amt *Thumbs up!*
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Miss-Sunny

Dabei seit: 17.05.2005
Ort: Düsseldorf
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 15.08.2005 14:13
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ich denke ich an deiner stelle würde mir eine andere stelle suchen
eine wo du weiterkommst und nicht auf der stelle stehen bleibst und nicht so unterbezahlt wirst wie jetzt anscheinend

ich finde diese klausel die in deinem arbeitsvertrag dann drin stehen würde aber auch extrem komisch und würde sie ansprechend und auf keinen fall unterschreiben
falls es probleme gibt auf der arbeit und du willst kündigen...oder einfach nur weil du ein besseres angebot bekommst kann dir dein chef dir da nen ziemlichen strick draus drehen...würde mich da nochmal genauer erkundingen und ihn auch gezielt drauf ansprechen...
zu verlieren hast du ja nichts * Nee, nee, nee *
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Benutzer 13273
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 15.08.2005 15:07
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Den Vertrag kann man ruhig unterschreiben.

Die Klausel ,wird nur wirksam, wenn gleichzeitig eine Abfindung/Karenzentschädigung (§74ff. HGB) vereinbart wurde.
Es sind genaue Angaben über Zeit, Ort und Gegenstand des Wettbewerbsverbot zu machen.
Zudem verstößt es meist gegen § 138 BGB (Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, die gegen die guten Sitten verstoßen)
 
Ben

Dabei seit: 20.07.2004
Ort: Balin
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 15.08.2005 15:35
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Miss-Sunny hat geschrieben:
ich finde diese klausel die in deinem arbeitsvertrag dann drin stehen würde aber auch extrem komisch und würde sie ansprechend und auf keinen fall unterschreiben


Aha! ach na dann, wenn du das komisch findest...dann kann da was nich richtig sein.....
solche verträge sind in gewissen branchen völlig normal, ich habe z.b. einen extra-geheimhaltungsvertrag
unterschrieben, der weit über das normale maß hinausgeht und ca.40 text und klauseln umfasst.

alles völlig im rahmen des möglichen und nicht dazu erdacht den arbeitnehmer zu gängeln....

aber wenn du das komisch findest....
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Presence

Dabei seit: 27.09.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 15.08.2005 15:41
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Sidschei hat geschrieben:
Ist nichts außergewöhnliches - allerdings nur bei sehr hochdotierten Entscheiderposten. Dann steht aber immer auch ne Klausel über eine Abfindung drinne, die im Regelfall den gesamten Verdienstausfall über eine solche Sperrfrist abdeckt.



Ist Mediengestalter ein hochdotierter Entscheiderposten? *ha ha* *ha ha* *ha ha*

und mit einer fetten Abfindung würde ich auch nicht rechen bei einem Gehalt von 800,-
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 13273
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 15.08.2005 15:42
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ben hat geschrieben:
und ca.40 text und klauseln umfasst.


Was? * Nee, nee, nee *
 
Presence

Dabei seit: 27.09.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 15.08.2005 15:45
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Die Klausel ist einfach lächerlich! Vollkommen absurd.

Ich würde auch nicht weiter nachforschen sondern einfach nochmal locker mit dem Chef reden.
  View user's profile Private Nachricht senden
Ben

Dabei seit: 20.07.2004
Ort: Balin
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 15.08.2005 15:45
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

seiten...40 seiten *zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Arbeitsvertrag, OK?
Arbeitsvertrag Vorlage
Kündigungsfrist - Arbeitsvertrag
12-monatiger Arbeitsvertrag kündigen
Kündigung ohne Arbeitsvertrag
Projektvertrag statt Arbeitsvertrag?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.