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Ben
Dabei seit: 20.07.2004
Ort: Balin
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mo 15.08.2005 14:07
Titel
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is das denn ein befristeter vertrag?
sonst nimm doch nen 1-jahresvertrag und dann is gut...
ansonsten würd ich nochmal mit dem chef sprechen...
geht ja eigentlich um den fall, in dem du kündigst, also
weil du 1. abgeworben wurdest oder
2. unzufrieden bist. beide fälle machen es natürlich leichter,
dein wissen zum nachteil der firma einzusetzen.
allerdings ist es heutzutage generell schlauer, sich "aufgrund der
auftragslage" kündigen zu lassen, denn wenn du selbst kündigst
gibt es 3 monate geldsperre vom a-amt
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Miss-Sunny
Dabei seit: 17.05.2005
Ort: Düsseldorf
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Mo 15.08.2005 14:13
Titel
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ich denke ich an deiner stelle würde mir eine andere stelle suchen
eine wo du weiterkommst und nicht auf der stelle stehen bleibst und nicht so unterbezahlt wirst wie jetzt anscheinend
ich finde diese klausel die in deinem arbeitsvertrag dann drin stehen würde aber auch extrem komisch und würde sie ansprechend und auf keinen fall unterschreiben
falls es probleme gibt auf der arbeit und du willst kündigen...oder einfach nur weil du ein besseres angebot bekommst kann dir dein chef dir da nen ziemlichen strick draus drehen...würde mich da nochmal genauer erkundingen und ihn auch gezielt drauf ansprechen...
zu verlieren hast du ja nichts
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Benutzer 13273
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 15.08.2005 15:07
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Den Vertrag kann man ruhig unterschreiben.
Die Klausel ,wird nur wirksam, wenn gleichzeitig eine Abfindung/Karenzentschädigung (§74ff. HGB) vereinbart wurde.
Es sind genaue Angaben über Zeit, Ort und Gegenstand des Wettbewerbsverbot zu machen.
Zudem verstößt es meist gegen § 138 BGB (Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, die gegen die guten Sitten verstoßen)
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Ben
Dabei seit: 20.07.2004
Ort: Balin
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mo 15.08.2005 15:35
Titel
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Miss-Sunny hat geschrieben: | ich finde diese klausel die in deinem arbeitsvertrag dann drin stehen würde aber auch extrem komisch und würde sie ansprechend und auf keinen fall unterschreiben
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ach na dann, wenn du das komisch findest...dann kann da was nich richtig sein.....
solche verträge sind in gewissen branchen völlig normal, ich habe z.b. einen extra-geheimhaltungsvertrag
unterschrieben, der weit über das normale maß hinausgeht und ca.40 text und klauseln umfasst.
alles völlig im rahmen des möglichen und nicht dazu erdacht den arbeitnehmer zu gängeln....
aber wenn du das komisch findest....
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Presence
Dabei seit: 27.09.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 15.08.2005 15:41
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Sidschei hat geschrieben: | Ist nichts außergewöhnliches - allerdings nur bei sehr hochdotierten Entscheiderposten. Dann steht aber immer auch ne Klausel über eine Abfindung drinne, die im Regelfall den gesamten Verdienstausfall über eine solche Sperrfrist abdeckt.
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Ist Mediengestalter ein hochdotierter Entscheiderposten?
und mit einer fetten Abfindung würde ich auch nicht rechen bei einem Gehalt von 800,-
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Benutzer 13273
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 15.08.2005 15:42
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Ben hat geschrieben: | und ca.40 text und klauseln umfasst. |
Was?
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Presence
Dabei seit: 27.09.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 15.08.2005 15:45
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Die Klausel ist einfach lächerlich! Vollkommen absurd.
Ich würde auch nicht weiter nachforschen sondern einfach nochmal locker mit dem Chef reden.
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Ben
Dabei seit: 20.07.2004
Ort: Balin
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mo 15.08.2005 15:45
Titel
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