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Autor |
Nachricht |
UlLu88
Threadersteller
Dabei seit: 29.08.2008
Ort: Kefeld
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Di 08.02.2011 16:17
Titel In Bewerbung angeben, dass man später studieren will? |
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Hey,
ich würde gerne wissen, ob es vorteilhaft wäre, wenn ich in meiner Bewerbung angebe, dass ich eh vorhabe, im September zu studieren?
Mein Problem: Habe eine Stellenanzeige in der Zeitung gefunden. Da ich aber erst ab Mai weiß, ob ich die Aufnahmeprüfung bestanden habe, weiß ich eben jetzt noch nicht, ob ich im September mein Studium anfange. Soll ich der Firma dann sagen, dass ich das vorhabe, oder soll ich das verschweigen und dann später wenn ich die Kündigungsfrist einhalte kündigen?
Vielen Dank!
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chriss
Dabei seit: 10.02.2006
Ort: zwischen himmel und hölle
Alter: 18
Geschlecht:
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Verfasst Di 08.02.2011 16:26
Titel
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steh ich uffn schlauch oder du?
nein, natürlich nicht. wieso sollten die nur eine minute der aufmerksamkeit für dich verschwenden, wenn sie wissen, sie sind nur der notnagel für dich, falls es mit dem studium nicht klappt...versetz dich in deren lage...
also nicht erwähnen..bei ner einladung hingehen und ein wenig bewerbungstraining mitnehmen. wenn sie dich nehmen würden und du immer noch kein ergebnis zur prüfung hast, sag zu, wenn du das möchtest. nicht umsonst hast du dann ein halbes jahr probezeit, das dazu dient, dass arbeitgeber und arbeitnehmer herausfinden, ob sie zusammen arbeiten wollen oder nicht. hängt aber wieder von mehrkosten wie z.b. umzug etc. ab..
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UlLu88
Threadersteller
Dabei seit: 29.08.2008
Ort: Kefeld
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Di 08.02.2011 16:28
Titel
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Gut danke, das hatte ich mir so schon gedacht, wollte aber noch wissen, ob man sowas angeben MUSS.
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chriss
Dabei seit: 10.02.2006
Ort: zwischen himmel und hölle
Alter: 18
Geschlecht:
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Verfasst Di 08.02.2011 19:17
Titel
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nein, denn offiziell weiß das ja niemand in der entsprechenden firma, weil du diese angabe einfach nicht machst. wenn du kündigst, dann aus anderen gründen als dem studium, für das du dich schon vor berufsantritt beworben hast.
rechtlich gibt es dahingehend keine vorschrift. so was wäre schwierig zu kontrollieren, denn es gibt viel zu viele glaubhafte ausflüchte, die der arbeitnehmer machen kann...
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