Autor |
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stsy2k
Threadersteller
Dabei seit: 30.01.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 18.07.2006 17:17
Titel Im Urlaub zum Arbeiten geholt |
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Mein Chef hat mich angerufen und mir gesagt, dass ich für ein aktuelles Projekt zur Arbeit kommen muss, obwohl ich Urlaub habe. Alles kein Problem - mache ich gern.
Ich habe gehört, dass mir dann ein zusätzlicher Urlaubstag zusteht (also der "verlorene Tag" und ein zusätzlicher). Ist das richtig?
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Anti78
Dabei seit: 16.09.2003
Ort: Tbb/Mz/M
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Di 18.07.2006 20:06
Titel
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Nicht, dass ich wüsste.
So was liegt normalerweisse im Ermessen des Chefs. Wenn das so wäre, hätte ich letztes Jahr mindestens eine Woche zusätzlich bekommen müssen.
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stsy2k
Threadersteller
Dabei seit: 30.01.2003
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Di 18.07.2006 20:10
Titel
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Ich habe noch einige Zeit im Internet geforscht und gefunden, dass es generell unzulässig ist, Arbeitnehmer aus dem Urlaub zu holen.
Dann muss ich nun mit Chef reden... Ich sehe nicht ein, dass ich nur diesen Tag gutgeschrieben bekomme, da ja auch dieser Abend im versaut ist. Und bei dem geilen Wetter sowieso...
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Popkultur
Dabei seit: 08.05.2006
Ort: bei Stuttgart
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 18.07.2006 20:23
Titel
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Immer dieses verwöhnte Fußvolk
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radschlaeger
Moderator
Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht:
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Verfasst Di 18.07.2006 20:39
Titel
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ich bin auch geneigt, mich zu wundern...
ich würde ja erstmal abwarten und auf gegenseitigkeit hoffen - falls das betriebsklima entsprechend ist.
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Krycek
Dabei seit: 01.08.2004
Ort: -
Alter: 43
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Verfasst Di 18.07.2006 20:41
Titel
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stsy2k hat geschrieben: | Ich habe noch einige Zeit im Internet geforscht und gefunden, dass es generell unzulässig ist, Arbeitnehmer aus dem Urlaub zu holen.
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Nicht ganz richtig. Der Chef kann Dich nicht holen, wenn Du verreist bist. Bist Du allerdings
"vor Ort" sieht die Sache anders aus...
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stsy2k
Threadersteller
Dabei seit: 30.01.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 18.07.2006 21:27
Titel
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Ob der Arbeitnehmer "vor Ort" oder "nicht im Lande" ist, ist hiernach (http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/as218.htm) unwichtig.
Das Betriebsklima ist übrigens gut.
Ich werde erstmal sehen, was morgen dabei rauskommt.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 19.07.2006 06:37
Titel
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Krycek hat geschrieben: | stsy2k hat geschrieben: | Ich habe noch einige Zeit im Internet geforscht und gefunden, dass es generell unzulässig ist, Arbeitnehmer aus dem Urlaub zu holen.
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Nicht ganz richtig. Der Chef kann Dich nicht holen, wenn Du verreist bist. Bist Du allerdings
"vor Ort" sieht die Sache anders aus... |
ich denke auch, dass das ma keinen unterschied macht ob ich verreise oder nicht. ich kann ja auch daheim bleiben und trotzdem z.b. termine haben oder ausflüge planen. sofern der urlaub genemigt ist, steht dieser dem mitarbeiter auch zu! aber ich denke mal mehr als die zeit, die er dich holt steht dir als ausgleich rein rechtlich nicht zu.
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