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Thema: Ich wähle einen Firmennamen... vom 21.02.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Ich wähle einen Firmennamen...
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ulexffm
Threadersteller

Dabei seit: 15.02.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 21.02.2006 18:16
Titel

Ich wähle einen Firmennamen...

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Hallo,

kann man, wenn man sich selbständig macht oder nebenberuflich eine selbständige Tätigkeit ausführen will bei der Gewerbeanmeldung einen Fantasynamen für den Namen seiner "Firma" eintragen, zum Beispiel:

mondlichdesign
Max Mustermann
Musterstraße 123
12345 Musterstadt

Oder darf man sich nur Max Mustermann nennen??
Es handelt sich hier um eine gewerbliche Selbständigkeit als Einzelperson (also keine Rechtsform wie GmbH oder GbR etc.).

Wie habt ihr das gemacht? Habt ihr einen "Fantasynamen" gewählt? Darf man das?

Ich würde dies nämlich gerne machen.

Gruß ulexffm
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frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 21.02.2006 19:11
Titel

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Gegen mondlichdesign dürfte keiner was haben -
außer es gibt andere Firmen mit der gleichen Bezeichnung...

Juristischen Rat dazu erteilt:
http://www.juraforum.de/forum/archive/t-33810/gewerbe-firmennamen
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 21.02.2006 19:26
Titel

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Bei der Gewerbeanmeldung kannst Du nur eine Firma eintragen, wenn sie auch im Handelsregister eingetragen ist, IIRC. Die Gewerbeanmeldung läuft sonst auf Deinen Namen. Mit welchem Phantasienamen Du dann in Verbindung mit Deinem Namen auftrittst, ist Dein Bier.

HTH,
der Zeithase.


Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Di 21.02.2006 19:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 21.02.2006 19:32
Titel

Re: Ich wähle einen Firmennamen...

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ulexffm hat geschrieben:
Hallo,

kann man, wenn man sich selbständig macht oder nebenberuflich eine selbständige Tätigkeit ausführen will bei der Gewerbeanmeldung einen Fantasynamen für den Namen seiner "Firma" eintragen, (...)


Inzwischen darfst Du Dir einen Fantasienamen zulegen - Du musst aber immer (!) auch Deinen bürgerlichen Namen, ausgeschriebener Vornamen inkl., verwenden, also auf allen Geschäftspapieren etc. muss beides auftauchen.

c_writer
 
LioGetz

Dabei seit: 24.03.2003
Ort: Aachen
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 21.02.2006 19:44
Titel

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Hallo,

das Thema hat mich auch interessiert...ist ja gut zu wissen.
ABER, gibts dazu auch irgendwas "offizielles" im Netz? Ohne den Telefonhörer zu bemühen und die IHK anzurufen? Grins
Auf Jura-Foren o.ä. kann man sich leider nicht berufen Menno!

CU
Lio
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ulexffm
Threadersteller

Dabei seit: 15.02.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 21.02.2006 20:51
Titel

Ich wähle einen Firmennamen...

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Also gut, ich kann mir also einen Fantasynamen – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten natürlich – zulegen, muss aber – das ist ja klar – meinen eigenen Namen in Verbindung damit benennen.

Wie aber kann ich dafür sorgen, dass Grafikdesigner Paulchen um die Ecke nicht auch den gleichen Namen benutzt? Eigentlich nichts, oder?
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frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 21.02.2006 22:46
Titel

Re: Ich wähle einen Firmennamen...

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ulexffm hat geschrieben:
Also gut, ich kann mir also einen Fantasynamen – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten natürlich – zulegen, muss aber – das ist ja klar – meinen eigenen Namen in Verbindung damit benennen.

Wie aber kann ich dafür sorgen, dass Grafikdesigner Paulchen um die Ecke nicht auch den gleichen Namen benutzt? Eigentlich nichts, oder?

Klar, wenn du der erste bist, kann der zweite
nicht den gleichen Namen einsetzen...
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