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Thema: ich-ag und studium vom 10.05.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> ich-ag und studium
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macmaster
Threadersteller

Dabei seit: 10.05.2004
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Verfasst Mo 10.05.2004 11:31
Titel

ich-ag und studium

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hallo erstmal

hab da ne frage... ich sitze hier und fruste meine ausbildung vor mich hin... aber nimma lang. genauer gesagt bis zur winterprüfung noch... und dann solls nächstes jahr zum wintersemester zum studieren gehen... hoffentlich gibts da a bisschen mehr input als in der berufsschule und ausbildung....

und obwohl mich meine agentur hier sicher gerne behalten würde hab ich ehrlich gesagt null bock auch nur noch ne stunde länger hier zu sitzen als unbedingt nötig ist...

da ich allerdings zwischen ausbildungsende und studienbeginn etwa ein dreiviertel jahr zu überbrücken habe und ich glücklicherweise doch einige kunden mein eigen nennen darf dachte ich ich könnte die ich-ag für dieses dreiviertel jahr beantragen... zm überleben a la selbstständigkeit werden meine kunden nämlich nicht ganz ausreichen...

geht das direkt im anschluss an die ausbildung? das mit der kündigung vom betrieb bekomm ich schon hin... kann ich die ich-ag dann auch wieder "kündigen" zum studienanfang? muss denen im arbeitsamt ja ned mitteilen dass i studieren werde in nem halben jahr... kann ich während der ich-ag zeit auch noch ein praktikum machen? (müssen die von der agentur für arbeit ja a ned wissen...)

was hab ich sonst für alternativen? könnte auch wo anders arbeiten... aber i wollt dann doch vorerst mal ausspannen und v.a. mein schulwissen fürs studium ein bisschen auffrischen...

mfg
ein verzweifelter mg-azubi
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Kir

Dabei seit: 21.11.2003
Ort: Tokyo
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 10.05.2004 11:53
Titel

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Die ich-ag ist für Arbeitslose, die in ihrem job keine stelle mehr finden. -Wenn du sagst, du hättest kunden, sagt ir das Arbeitsamt du sollst ganz normal auf freiberuflich machen. Wenn du sagst du hättest keine Kunden, sagt das Arbeitsamt, dass du eh als gestalter nichts verdienen wirst.

-Das ist jedenfalls meine prognose
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 10.05.2004 11:56
Titel

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Kir hat geschrieben:
Das ist jedenfalls meine prognose

Aber auch nur Deine.
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Kaufdex

Dabei seit: 08.04.2004
Ort: Köln
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 15.05.2004 00:13
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Hi,

also müsste man Arbeitslos sein um eine ICH AG zu gründen ? Was ist den mit denen die selber sich was aufgebaut haben, und merken hey das klappt, wenn Sie etwas mehr unterstützung bekommen würden ? Kapier ich irgendwie nicht richtig...
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 15.05.2004 00:16
Titel

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Ist aber so. Ist ja eine Starthilfe, die bei Neuanfängern greifen soll.

Du musst sowohl für ICH-AG, als auch für's Überbrückungsgeld Arbeitslos gemeldet sein.
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mahzell

Dabei seit: 16.06.2003
Ort: bochum
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 15.05.2004 00:25
Titel

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hier für alle zum nachlesen Meine Güte!

Zitat:
II. Förderungsvoraussetzungen nach § 4211 SGB III

1. Leistungsbezug

Die grundlegende Voraussetzung für die Gewährung des Existenzgründungszuschusses ist, dass durch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beendet wird.

Wer Existenzgründungszuschüsse erhalten will, muss erstens arbeitslos sein und zweitens

* entweder vorher Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit bezogen haben (das sind gemäß § 116 SGB III insbesondere Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhalstsgeld oder Übergangsgeld)

* oder zuvor als Arbeitnehmer in einer Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahme beschäftigt gewesen sein.


http://www.foerderland.de/ich-ag.php?start=1
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Presence

Dabei seit: 27.09.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst So 16.05.2004 20:45
Titel

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sich selbstsändig machen für ein paar Monate ist schwachsinn! Du darfst als Arbeitsloser noch 165 Euro nebenbei verdienen...das wäre vielleicht auch noch eine Option..

Zuletzt bearbeitet von Presence am So 16.05.2004 20:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 16.05.2004 21:46
Titel

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also - ein ich-ag beispiel aus der praxis. ich habe meinen gewerbeschein seit 1998 - bin aber erst seit sept. 2003 voll selbstständig und beziehe seither auch die ich ag förderung. vorher hab ich mir halt neben der ausbildung etwas dazuverdient. ich habe dann zum gespräch mit dem arbeitsamtfuzzi eine einnahmen/ausgabenrechnung der letzten 2 jahre mitgebracht um zu beweisen das das geld aus meiner vorherigen nebenbei-selbstständigkeit zum leben nie gereicht hätte. und ich hab die ich ag förderung bewilligt bekommen.

die frage ist, ob das wirklich vonnöten ist. vielleicht wäre es besser wenn du als freier oder festangestellter für eine andere agentur arbeitest und deine kunden in deiner freizeit versorgst (mit gewerbeschein versteht sich).

vielleicht helfen dir folgende links bei der entscheidungsfindung weiter:

www.existenzgruender.de

www.ichag.de

// ach ja - etwas was du bei der ich ag noch bedenken solltest. du bist, anders als bei "normalen" selbstständigen rentenversicherungspflichtig. d.h. von den 600 €/ monat im ersten jahr gehen ca 230 € gleich wieder zurück in den rententopf. du hast also unterm strich nur effektiv 370 € die du ausbezahlt bekommst.


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am So 16.05.2004 21:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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