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Thema: ich ag vom 03.11.2005


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Verfasst Do 03.11.2005 17:34
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ich ag

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erledigt

Zuletzt bearbeitet von am Fr 30.03.2007 14:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 03.11.2005 17:40
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Diese Möglichkeiten sind alle richtig. Wie ist denn die konkrete Frage? * Keine Ahnung... *
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 03.11.2005 17:43
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naja grundsätzlich muss dir halt klar sein, was eine selbstständigkeit an folgen und verpflichtungen mit sich bringt. wirf doch mal einen blick in unsere faq selbstständigkeit:

http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbststaendigkeit-45370-1.html

hast du genügend kunden / einnahmen um all diesen verpflichtungen jeden monat nachzukommen und bleibt soviel danach übrig, um davon leben zu können? wenn du diese fragen mit nein beantwortest, dann ist es wohl besser sich arbeitslos zu melden und zu versuchen wieder in ein angestelltenverhältnis zu kommen.

grundsätzlich kannst du die förderung zur ich ag nur in anspruch nehmen, wenn du arbeitslos bist. du musst einen sog. businessplan beim arbeitsamt vorlegen mit dem geprüft wird, ob dein vorhaben überhaupt förderungswürdig ist. den businessplan aufzustellen würde ich dir aber grundsätzlich ans herz legen, weil du damit eine gute übersicht über alle kosten die auf dich zukommen werden, bekommst. glaub's mir - zu wirst dich wundern, wofür du als selbstständiger alles selbst zahlen musst!
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cpk

Dabei seit: 29.09.2005
Ort: Bonn
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 03.11.2005 17:50
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hi...

also ich habs so gemacht...

1. arbeitslos melden
2. alles vorbereiten: heißt businessplan, rentabiltätsvorschau und den ganzen anderen kram den man für die existenzgründerzuschüsse machen muss. daraus machst du ne ordentliche mappe und gehst damit zum arbeitsamt.
du musst allerdings bevor der antrag raus gehen kann gewerbe anmelden, es sei den du machst auf freiberufler aber das ist wieder ein ganz anderer film.
3. gewerbe anmelden, wieder arbeitsamt und raus mit dem zeug.

wichtig zu beachten: es gibt zwei verschiedene möglichkeiten der unterstützung, überleg dir gut welche besser für dich ist. infos bekommst du bei deinem arbeitsamt.

hoffe ich konnte dir weiter helfen...
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Ort: -

Verfasst Do 03.11.2005 18:25
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Lazy-GoD hat geschrieben:
Diese Möglichkeiten sind alle richtig. Wie ist denn die konkrete Frage? * Keine Ahnung... *


die konkrete frage ist, wann welche möglichkeit für mich gilt. die müssen doch eine einheitliche regelung dafür haben!?
 
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Ort: -

Verfasst Do 03.11.2005 18:33
Titel

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aUDIOfREAK hat geschrieben:
naja grundsätzlich muss dir halt klar sein, was eine selbstständigkeit an folgen und verpflichtungen mit sich bringt. wirf doch mal einen blick in unsere faq selbstständigkeit:

http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbststaendigkeit-45370-1.html

hast du genügend kunden / einnahmen um all diesen verpflichtungen jeden monat nachzukommen und bleibt soviel danach übrig, um davon leben zu können? wenn du diese fragen mit nein beantwortest, dann ist es wohl besser sich arbeitslos zu melden und zu versuchen wieder in ein angestelltenverhältnis zu kommen.

grundsätzlich kannst du die förderung zur ich ag nur in anspruch nehmen, wenn du arbeitslos bist. du musst einen sog. businessplan beim arbeitsamt vorlegen mit dem geprüft wird, ob dein vorhaben überhaupt förderungswürdig ist. den businessplan aufzustellen würde ich dir aber grundsätzlich ans herz legen, weil du damit eine gute übersicht über alle kosten die auf dich zukommen werden, bekommst. glaub's mir - zu wirst dich wundern, wofür du als selbstständiger alles selbst zahlen musst!


businessplan etc. weiß ich und ich habe damit auch schon begonnen (hatte schon einen leichten nervenzusammenbruch). ich finde es nur schwachsinnig mich arbeitslos melden zu müssen um solch eine unterstützung in anspruch nehmen zu können! ich bin ja schließlich nicht arbeitslos! bei allen anderen "unterstützungen" ist es wie beim bafög, wo man wieder einen bestimmten prozentsatz zurückzahlen muss. und das kann man schließlich nur, wenn man später richtig gut im geschäft ist!
 
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Ort: -

Verfasst Do 03.11.2005 18:34
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trotzdem schon mal danke für die bisherigen antworten!
 
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 03.11.2005 21:06
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pixel hat geschrieben:
Lazy-GoD hat geschrieben:
Diese Möglichkeiten sind alle richtig. Wie ist denn die konkrete Frage? * Keine Ahnung... *


die konkrete frage ist, wann welche möglichkeit für mich gilt. die müssen doch eine einheitliche regelung dafür haben!?


die ich ag förderung ist aber nur für arbeitslose bestimmt, sie sich selbstständig machen wollen, um aus der arbeitslosigkeit rauszukommen. wenn du nicht arbeitslos bist, kannst du den antrag für diese förderung nicht stellen.

wenn du vorher gut verdient hast, wäre eine weitere alternative das überbrückungsgeld. das wird für 6 monate gezahlt und orientiert sich an deinen letzten gehältern. wenn du aber vorher nur ausbildung gemacht hast, fällt das wahrscheinblich nicht allzu hoch aus und die ich ag förderung wäre lukrativer.

was es bei der ich ag noch zu beachten gilt: du bist rentenversicherungspflichtig (was du als normaler selbstständiger nicht wärst) - d.h. ca 230 € gehen von den 600 € im ersten, 360 € im 2. und 240 € im 3. jahr gleich mal wieder zurück zu vadder staat. effektiv bekommst du also nur für 3 jahre wirklich geld ausbezahlt, mit dem du selbst was anfangen kannst!

weitere fördermöglichkeiten sind z.b. coachingseminare, an deren kosten sich das arbeitsamt anteilmäßig beteiligt. da würd ich mich aber an deiner stelle vor ort schlau machen. einen recht guten überblick zum thema existenzgründung gibt das portal www.existenzgruender.de
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