Autor |
Nachricht |
Buchholz
Threadersteller
Dabei seit: 11.02.2007
Ort: -
Alter: 63
Geschlecht: -
|
Verfasst So 11.02.2007 22:56
Titel Honorarvertrag |
|
|
Hallo an alle habe da eine Frage vieleicht kann mir jemand Helfen ?
Ich habe in einer schule angefangen zu Arbeiten jetzt soll ich einen Honorarvertrag bekommen ,in manchen Monaten verdiene ich mehr wie 400.-€ und in den ferien bekomme ich kein geld.
Weiß einer wie das ist muß ich mich Selbstständig machen ?
|
|
|
|
|
Diesel
Gesperrt
Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst So 11.02.2007 23:17
Titel
|
|
|
Das hört sich an wie ein Werkvertrag. Das ist zumindest kein 400 Euro-Job, der Sozialversicherungen beinhaltet.
Aus meiner laienhaften Sicht gibst du das in deiner jährlichen Steuererklärung an, aber vorsichtshalber mal beim Finanzamt anrufen, denn evtl. brauchst du eine Steuernummer.
Gruß Diesel
Nachtrag: Es fehlen noch weitere Informationen um das genau beurteilen zu können. Bist du Student, hast du einen weiteren Job, bist du arbeitslos? Erst dann kann man mehr dazu sagen....
Zuletzt bearbeitet von Diesel am So 11.02.2007 23:48, insgesamt 3-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
Sidschei
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 12.02.2007 00:14
Titel
|
|
|
Unabhängig davon ob hier ein Werkvertrag (erstellung von Werken -> z.B. erstellung von 2 Flyern die Woche) oder ein Dienstvertrag (höchstpersönliche ebringung von Diensten -> z.B. Erbringung algemeiner Gestaltungsarbeiten) vorliegt, mußt Du auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden, da hier ein Honorar- und kein Arbeitsvertrag vorliegt.
Solltest Du eine Arbeit als Lehrer angenommen haben, könnte unter Umständen auch eine freiberufliche Tätigkeit für Dich in Frage kommen.
Zuletzt bearbeitet von Sidschei am Mo 12.02.2007 00:18, insgesamt 3-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
Diesel
Gesperrt
Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 12.02.2007 00:25
Titel
|
|
|
Sidschei hat geschrieben: | Unabhängig davon ob hier ein Werkvertrag (erstellung von Werken -> z.B. erstellung von 2 Flyern die Woche) oder ein Dienstvertrag (höchstpersönliche ebringung von Diensten -> z.B. Erbringung algemeiner Gestaltungsarbeiten) vorliegt, mußt Du auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden, da hier ein Honorar- und kein Arbeitsvertrag vorliegt.
Solltest Du eine Arbeit als Lehrer angenommen haben, könnte unter Umständen auch eine freiberufliche Tätigkeit für Dich in Frage kommen. |
Nein, freiberuflich ist was ganz anderes, wird leider viel zu oft verwechselt mit gelegentlich.
Für Studenten sind es normale Arbeitsverhältnisse (mit Werkvertrag). Die Frage nach dem Gewerbeschein ist auch eine andere, da man auch mit einer Steuernummer bestimmte Summen pro Jahr dazuverdienen darf.
Gruß Diesel
|
|
|
|
|
Sidschei
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 12.02.2007 01:37
Titel
|
|
|
Diesel hat geschrieben: | Sidschei hat geschrieben: | Unabhängig davon ob hier ein Werkvertrag (erstellung von Werken -> z.B. erstellung von 2 Flyern die Woche) oder ein Dienstvertrag (höchstpersönliche ebringung von Diensten -> z.B. Erbringung algemeiner Gestaltungsarbeiten) vorliegt, mußt Du auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden, da hier ein Honorar- und kein Arbeitsvertrag vorliegt.
Solltest Du eine Arbeit als Lehrer angenommen haben, könnte unter Umständen auch eine freiberufliche Tätigkeit für Dich in Frage kommen. |
Nein, freiberuflich ist was ganz anderes, wird leider viel zu oft verwechselt mit gelegentlich.
Für Studenten sind es normale Arbeitsverhältnisse (mit Werkvertrag). Die Frage nach dem Gewerbeschein ist auch eine andere, da man auch mit einer Steuernummer bestimmte Summen pro Jahr dazuverdienen darf.
Gruß Diesel |
Freiberuflich ist überhaupt nichts anderes, als ich in meiner Vermutung bzgl einer Lehrtätigkeit geäußert habe. Wenn er eine Lehrtätigkeit ausübt kann er freiberuflich täig sein, da Lehrtätigkeiten zu den sog. Katalogberufen zählen. Das hat auch nichts mit einem möglichen Status als Student zu tun - schreibt er irgendwo, dass er Student ist? - zumäl hier auch keine Sonderregelung ersichtlich ist.
Auch weiss ich nicht, warum Du immer von einem Werkvertrag sprichts. Nochmal: Hinsichtlich der hier geäußerten Fragestellung ist das völlig irrelevant! Diese Frage ist höchstens interessant, wenn es darum geht, wie mögliche Gewährleistungspflichten zu handhaben sind, oder ob er eine Leistung persönlich erbringen muß. Für seinen möglichen Selbstständigkeitsstatus ist es jedoch völlig ohne Belang, ob er Werke erstellt oder Dienste erbringt.
Die Frage nach dem Gewerbeschein ist überhaupt keine andere, da JEDES Gewerbe in Deutschland anmeldepflichtig ist! Ausgenommen hiervon sind lediglich besagte Freiberufler. Was Du meinst, ist wahrscheinlich die Frage, ob er zur Umsatzsteuer optieren muß oder nicht. Die steht aber auf einem ganz anderen Blatt. Alternativ gäbe es auch noch eine sogenannte "Gelegentlichkeitsklausel". Davon kann aber hier auf keinen Fall ausgegangen werden, da ja sogar ein Honorarvertrag geschlossen werden soll, der ganz klar zu regelmäßiger (wenn auch in den Ferien regelmäßig entfallender) Arbeit verpflichtet.
Und abschließend: Da es bei juristischen Dingen meist immer auch um was geht -> wenn man keine Ahnung hat einfach mal diesen hier machen:
Wie immer gilt: Natürlich ersetzen auch meine Ausführungen keinen fachlichen juristischen Rat durch einen Rechtsanwalt.
|
|
|
|
|
Diesel
Gesperrt
Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 12.02.2007 01:45
Titel
|
|
|
Ich merke schon das wir unterschiedliche Sprachen sprechen. Du hast viel geschrieben aber wenig erklärt.
Nun lassen wir mal den Opener den Vortritt und dann schreibe ich wieder.
OK, Gruß Diesel
|
|
|
|
|
Sidschei
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 12.02.2007 02:12
Titel
|
|
|
Wir sprechen keine unterschiedlichen Sprachen, sondern das was Du schreibst ist einfach nicht zutreffend!
Ansonsten bitte ich mal um belegte Antworten für die folgenden Fragen, die sich aus Deinen Statements ergeben:
1. Was hat die Frage eines Werk- oder Dienstvertrages mit dem Vorliegen einer Selbstständigkeit zu tun?
2. Warum können Lehrer nicht freiberuflich arbeiten?
3. Warum handelt es sich für Studenten immer um "normale" Arbeitsverhältnisse mit Werkvertrag, wenn Sie arbeiten?
4. Was hat die Frage nach dem Gewerbeschein mit der Steuernummer zu tun?
Dazu muß der Threadersteller gar nichts sagen, weil das ganz allgemeine Fragen sind...
Zuletzt bearbeitet von Sidschei am Mo 12.02.2007 02:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
Honorarvertrag zum Download?
|
|