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Autor |
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Dover
Dabei seit: 14.04.2004
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Sa 01.05.2004 19:47
Titel
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Ich hab eben mal im Netz geschaut und da steht auch überall 60 oder 65 % von einem üblichen Gesellenlohn. Kann sich das nicht irgendwie geändert haben? Man muss doch schon davon leben können, ansonsten wenn das wirklich nur 200 - 300 Euro sind, muss man ja Anspruch auf Zusatzleistungen haben!
Guckt mal hier: http://www.dgb-jugend.de/UNIQ108322757619749948/doc86790A.html
oder: http://www.wer-weiss-was.de/theme176/article1971242.html
Irgendwie sagt da jeder was anderes. Aber selbst wenn das noch aktuell ist mit den 65 % der Ausbildungsvergütung, MUSS man noch was drauf kriegen vom Sozialamt oder so bzw. ne Wohnung gestellt kriegen, keine Ahnung. Aber man muss schon selbständig leben können, sonst wär das doch echt asozial!
Zuletzt bearbeitet von Dover am Sa 01.05.2004 19:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
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sturmoffice
Dabei seit: 09.05.2003
Ort: Bei Göttingen
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mo 10.05.2004 17:27
Titel
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So ist es richtig
Arbeitslosengeld berechnet sich so:
Bruttolohn den ihr bekommen könntet, wenn ihr als MG
Arbeit hättet.
Wir sagen mal 2000 € Brutto.
Das Gehalt wird vom Ausbildungsbetrieb eingetragen, wenn der euch übernommen hätte.
Da Ihr also noch nicht als MG gearbeiet habt, berechnet das A-Team
50% vom Brutto, also 1000 €
Davon dann 65%, sind dann noch 650 €
Von den 650 kommt noch etwas runter, Krankenkasse usw. Am Ende bleiben euch ca. € 440.
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bastel_potsdam
Dabei seit: 15.07.2003
Ort: Potsdam
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 10.05.2004 17:40
Titel 60 % vom Tariflohn |
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Korrekt. Falls A-Amt muckt, sofort Einspruch einlegen.
A-Geld ist vom 60 von 50% vom Tariflohn.
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