mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Sa 20.04.2024 05:37 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Hilfe - Freelancerpool? vom 04.07.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Hilfe - Freelancerpool?
Seite: Zurück  1, 2
Autor Nachricht
Cörv

Dabei seit: 06.10.2005
Ort: Berlin
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.07.2006 19:35
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

stimmt du hast recht nicht beim gewerbeamt, sondern beim Finanzamt, aber ist ja auch egal, weil ich nun mal genau, weiß dass diese höhere Bildung erforderlich ist, ich hab schließlich auch ein Existenzgründerseminar gemacht und ich kenne auch noch andere denen ein Freiberuf verweigert wurde, weil sie nicht studiert haben

warum ihr da nicht nach gefragt wurdet weiß ich auch nicht, habt ihr wohl glück gehabt. Ich hätte das damals gerne als Freiberuf gemacht. Und ich hab mich bestimmt nicht mit der ersten Absage abspeisen lassen, deswegen kannst du mir ruhig glauben wenn ich sage ich weiß wovon ich rede. Und ob ich mich verarschen lassen hab oder nicht, dass lass ich mir lieber von jemandem anders beurteilen.

Gewerbesteuerpflichtig ist man übrigens erst ab 25 000€ pro Jahr und IHK-Beiträge kommen auch erst ab nem bestimmten Betrag, müsst ich jetz nachschlagen, hab ich aber keinen bock zu.

Zitat:
Durchlaufend, nicht fortlaufend. Du stellst Mehrwertsteuer in Rechnung, bekommst sie von Deinem Kunden, führst sie ans Finanzamt ab. Dein Kunde seinerseits zieht die an Dich gezahlte Umsatzsteuer bei seiner Umsatzsteuervoranmeldung ab und mindert damit seine Steuerlast.

Es kostet also weder ihn noch Dich letztlich einen Cent.


Das gilt aber nur solange du deine Ware nicht an den Endkunden verkaufst. Wennde jetzt für einen freiberuflichen Zahnarzt Werbemittel machst, was macht der? Der kann keine Steuerlast mindern und such sich dann womöglich nen billigeren Freelancer.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 12.07.2006 03:28
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Cörv hat geschrieben:
stimmt du hast recht nicht beim gewerbeamt, sondern beim Finanzamt, aber ist ja auch egal, weil ich nun mal genau, weiß dass diese höhere Bildung erforderlich ist, ich hab schließlich auch ein Existenzgründerseminar gemacht und ich kenne auch noch andere denen ein Freiberuf verweigert wurde, weil sie nicht studiert haben.


Sorry, wenn ich das so insitiere - aber das ist absoluter Mumpitz. Die Ausübung eines freien Berufes kann nicht vom Finanzamt verweigert werden, wenn die gesetzlich definierten Voraussetzungen erfüllt sind, d.h. der ausgeübte Beruf ein 'Katalogberuf' oder ein den Katalogberufen ähnlicher ist. Für Zahnärzte, Steuerberater, Anwälte ist natürlich das Studium die Voraussetzung, für Autoren, Designer oder Tanzlehrer ist es die künstlerisch-schöpferische Tätigkeit.

Ich bin bspw. Texter, Texter kann man gar nicht studieren, es gibt noch nicht einmal eine geregelte Ausbildung - und ich bin natürlich trotzdem Freiberufler und arbeite auch immer wieder frei. Ich leite die Umsatzsteuer ans FA weiter und zahle Einkommenssteuer, fertig.

Zitat:
warum ihr da nicht nach gefragt wurdet weiß ich auch nicht, habt ihr wohl glück gehabt. Ich hätte das damals gerne als Freiberuf gemacht.


Nein, das hat rein gar nichts mit Glueck zu tun. Wer Freiberufler ist, wird nach Paragraph 18 Einkommenssteuergesetz versteuert.

Zitat:
Und ich hab mich bestimmt nicht mit der ersten Absage abspeisen lassen, deswegen kannst du mir ruhig glauben wenn ich sage ich weiß wovon ich rede. Und ob ich mich verarschen lassen hab oder nicht, dass lass ich mir lieber von jemandem anders beurteilen.


Ja, mach' das - am besten von einem Steuerberater oder Anwalt.

Vielleicht glaubst Du es denen dann. Und bevor Du das nicht getan hast, würde ich Dich bitten, hier nicht die Pfede scheu zu machen und Leute in den Gewerbebetrieb zu drängen, die da nicht hingehören.

Zitat:
Gewerbesteuerpflichtig ist man übrigens erst ab 25 000€ pro Jahr und IHK-Beiträge kommen auch erst ab nem bestimmten Betrag, müsst ich jetz nachschlagen, hab ich aber keinen bock zu.


Ab einem Gewinn von 5200 Euro.

Zitat:
Das gilt aber nur solange du deine Ware nicht an den Endkunden verkaufst. Wennde jetzt für einen freiberuflichen Zahnarzt Werbemittel machst, was macht der? Der kann keine Steuerlast mindern und such sich dann womöglich nen billigeren Freelancer.


Och bitte - natürlich kann er das. Wenn sich der Zahnarzt 'nen neuen Bohrer kauft, zieht er die Umsatzsteuer genauso von seiner Vorauszahlung ab, wie wenn er Dich Visitenkarten gestalten lässt.

Einzig Privatfrau Lieschen Müller hat Pech gehabt, wenn sie sich ihre Einladungen zur Silberhochzeit von ir gestalten lässt - die muss die (für sie) Mehrwertsteuer dann bezahlen, genauso wie sie die auch beim Kalten Bufett bezahlen muss.

Sag' mal, was war das für ein Existenzgründerseminar, das Du da besucht hast?

c_writer
 
Anzeige
Anzeige
Cörv

Dabei seit: 06.10.2005
Ort: Berlin
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 12.07.2006 13:14
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

@ c_writer: weißte wat, du hast deine erfahrung gemacht und ich meine, belassen wir es dabei

@ karlchen: du siehst schon, es ist wirklich besser ein Existenzgründer-Seminar zu machen, weil wie du hier siehst erzählt jeder etwas anderes und für jemanden der sich nicht auskennt ist es schwer herauszufinden, was jetzt richtig ist

auch, wenn es vielleicht etwas so wirkt, dass ich "die Pferde scheu" mache, wollt ich dich eigentlich nur darauf aufmerksam machen, dass es nicht leicht ist sich selbstständig zu machen, und dass man nix überstürzen sollte, informier dich gut und bereite dich gut vor, und du wirst ne menge zeit und arbeit investieren müssen, besonders wenn du noch zuschüsse beantragen willst, aber dann wirds schon glatt gehen
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 12.07.2006 16:55
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Cörv hat geschrieben:
@ c_writer: weißte wat, du hast deine erfahrung gemacht und ich meine, belassen wir es dabei


Naja - mir kann's ja egal sein, aber an Deiner Stelle würde ich mich aus Eigeninteresse nochmal dahinter klemmen und den Status klären. Es ist nämlich möglich, auch nachträglich den Freiberuf anerkennen zu lassen und so die u.U über Jahre fälschlicherweise gezahlte Gewerbesteuer zurückzubekommen:

http://www.dr-grunewald.de/index.php?id=455

Zitat:
auch, wenn es vielleicht etwas so wirkt, dass ich "die Pferde scheu" mache, wollt ich dich eigentlich nur darauf aufmerksam machen, dass es nicht leicht ist sich selbstständig zu machen, und dass man nix überstürzen sollte, informier dich gut und bereite dich gut vor, und du wirst ne menge zeit und arbeit investieren müssen, besonders wenn du noch zuschüsse beantragen willst, aber dann wirds schon glatt gehen


Es überrascht wahrscheinlich nicht, aber ich kann das nicht vollumfänglich unterschreiben.

Gedanken sollte man sich natürlich schon machen und informieren bis zu Geht-Nicht-Mehr, aber wichtig sind in erster Linie schon vor der Selbstständigkeit aufgebaute Kontakte und Beziehungen, über die man auch tatsächlich an Aufträge kommt.

Sich aus der Not selbstständig zu machen, etwa um der Arbeitslosigkeit zu entgehen und dann erst zu gucken, wo man eigentlich Aufträge herbekommt, wird schief gehen. Genauso wie die Überlegung, kurzfrisitg irgendwelche Fördermittel abgreifen zu können, in der Hoffnung, alles andere würde sich schon ergeben. Wenn's das quasi als Bonus gibt, umso besser, aber die Selbstständigkeit sollte finanziell auch ohne die Zuschüsse auf einer festen Basis stehen.

Der formale Aspekt ist dann, speziell für Freiberufler, Kinderkram. Steuernummer beantragen und los geht's. Man kann auch schon als Freelancer arbeiten, während man auf die Steuernummer wartet. Und es ist auch völlig unproblematisch, wieder als Arbeitnehmer angestellt zu arbeiten, wenn sich das ergibt.

c_writer
 
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.