Dabei seit: 15.09.2014 Ort: Vor einem Monitor Alter: 42 Geschlecht:
Verfasst Mo 15.09.2014 18:43 Titel
Hilfe bei KSK-Anmeldung benötigt
Hallo liebe Kollegen,
ich bin seit einem Jahr selbständig tätig als Video-Editor und After Effects-Artist. Ich habe im Sommer eine Prüfung der Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse beantragt.
Nun möchte die KSK von mir eine Erläuterung meiner Tätigkeit als Video-Editor und After Effects-Artis.
Vielleicht hat ja jemand hier im Forum auch so eine Erläuterung abgeben müssen und weiß, worauf es ankommt.
Als Video-Editor bewege ich mich ja in einer Grauzone und werde verdeutlichen müssen, dass meine Arbeit
nicht weisungsgebunden ist.
Du musst einfach den kreativen/schaffenden Teil in den Vordergrundstellen. Zb das du auch das Storyboard entwickelst und eben nicht auf Anweisung oder Vorlage filmst. Du entwickelst auch das Konzept für den Film (oder was auch immer). Die reine Arbeit im Schnitt & Editing bleibt Handwerk.
Dabei seit: 15.09.2014 Ort: Vor einem Monitor Alter: 42 Geschlecht:
Verfasst Di 16.09.2014 11:58 Titel
Vielen Dank für die Anregungen. Ich werde das beim Schreiben berücksichtigen.
After Effects Artist ist in der Branche ganz üblich. Viele Kollegen die After Effects professionell anbieten nennen sich so.
Manchmal liest man auch After Effects Operator... aber wenn diese Leute wirklich nur Operator sind, dann gehören die auch nicht in die KSK.
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