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Evil_Eva
Threadersteller
Dabei seit: 19.03.2003
Ort: Ruhrgebiet
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.04.2004 09:45
Titel Gewerbeschein oder geringfügige Beschäftigung |
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Guten Morgen,
ich werde demnächst eine Nebentätigkeit bei einem Verlag antreten, um neben dem Studium etwas Geld zu verdienen. Stehe jetzt vor der Wahl, ob ich mir einen Gewerbeschein hole und entsprechend Rechnungen schreibe oder ob ich mich als geringfügig Beschäftigte einstellen lasse.
Habe leider wenig Ahnung davon... Was wären die Vor- und Nachteile? Was würdet ihr machen?
Greetz, Eva
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Benutzer 3558
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 16.04.2004 09:59
Titel
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freiberufler!?
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Evil_Eva
Threadersteller
Dabei seit: 19.03.2003
Ort: Ruhrgebiet
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.04.2004 10:11
Titel
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dp hat geschrieben: | freiberufler!? |
yep
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Honeyjazz
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 16.04.2004 10:28
Titel
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freiberufler brauchen meines wissens nach keinen gewerbeschein.
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Benutzer 3558
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 16.04.2004 10:44
Titel
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Honeyjazz hat geschrieben: | freiberufler brauchen meines wissens nach keinen gewerbeschein. |
definitiv nicht! - das macht ja den unterschied.
Zuletzt bearbeitet von am Fr 16.04.2004 10:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Achim M.
Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
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Verfasst Fr 16.04.2004 11:25
Titel
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dp hat geschrieben: | Honeyjazz hat geschrieben: | freiberufler brauchen meines wissens nach keinen gewerbeschein. |
definitiv nicht! - das macht ja den unterschied. |
Die Frage, ob freiberuflich oder gewerblich ist ja nur interessant, wenn man über 25.000 Euro Gewinn macht und Gewerbesteuer zahlen muss. Ansonsten ist es eigentlich völlig egal - es sei denn, man beabsichtigt eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse. Was für eine Studentin kein Thema ist.
Wenn tatsächlich nur mit einer Einnahme von 400 Euro zu rechnen ist (Maximalbetrag beim Minijob), dann fährst Du sicherlich mit einem Minijob besser. Wenn Dauerhaft mit mehr Geld zu rechnen ist, ist eine nebenberufliche Selbstständigkeit interessant. Allerdings sind hier Einnahmegrenzen hinsichtlich BAföG und Familienkrankenversicherung zu beachten.
Gruß
Achim
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Achim M.
Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.04.2004 12:45
Titel
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Chilli hat geschrieben: | Wie ist das eigentlich als Freiberufler?
Es kann sein, dass mir das Schicksal blüht, dass ich aus "Kostengründen" keine feste Anstellung in unserer Agentur erhalte (wie leider ja so viele MGs)... Nun hat man mich schon so dezent auf eine Tätigkeit als Freiberufler angesprochen, allerdings hab ich da echt überhaupt keinen Plan von, was ich da beachten muss usw. Würde mich über ein paar Tipps sehr freuen. |
In den Agenturen hat sich der Begriff "Freelancer" oder "Freier" für selbstständige Mitarbeiter eingebürgert. D.h. die Mitarbeiter sind nicht angestellt und die Agentur muss weder Sozialabgaben zahlen, noch arbeitsrechtliche Regelungen beachten (Urlaub, Kündigungsfrist etc.). Vor allem beim sog. "festen Freien" zielt die Beschäftigung häufig auf die Ersparnis der Sozialabgaben. In diesem Fall kann Agentur und Freelancer "Scheinselbstständigkeit" unterstellt werden, was mit rechtlichen und finanziellen Konsequenzen verbunden ist.
Der Begriff "Freiberufler", wie ihn das Finanzamt definiert, sollte mit dem Begriff "Freelancer" nicht verwechselt werden. Das Finanzamt unterscheidet zwischen gewerblichen und freien Berufen. Freiberufler können sein: Steuerberater, Ingenieure, Designer, Ärzte etc. Eine Anerkennung als Freiberufler hat vor allem den Vorteil, dass man von der Gewerbesteuer befreit ist (zumindest nach derzeitiger Rechtslage). Dies gilt aber erst ab einem Gewinn von 25.000 Euro. Bis zu diesem Gewinn muss auch ein Gewerbetreibender keine Gewerbesteuer zahlen.
Für eine Agentur ist es egal, ob der selbständige Mitarbeiter Freiberufler oder Gewerbetreibender ist.
Chilli hat geschrieben: | Nur frage ich mich jetzt wirklich, was für die Agentur teurer kommen würde:
Ich als festangestellte Kraft oder als Freelancer... ich meine ich kann als Freelancer ja schließlich auch nicht für 5.- die Stunde arbeiten... Naja, mal sehn was daraus wird ... |
Der Freie kommt der Agentur fast immer billiger. Deshalb wollen viel Agenturen ja auch so gerne freie Mitarbeiter. Einen Angestellten musst Du auch bezahlen, wenn er krank ist, in Urlaub fährt oder keine Arbeit da ist. Den Freien bezahlt die Agentur nur, wenn er arbeitet. Da die Agentur keine Sozialabgaben zahlt, muss sich der Freie komplett selbst versichern: Krankenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung etc. Diese Kosten sind erheblich und häufig verdient ein Angestellter auch bei niedrigerem Bruttogehalt Netto mehr als ein Freier, weil die Fixkosten des Freien allein durch die Sozialversicherung deutlich höher liegen.
Gruß
Achim
Zuletzt bearbeitet von Achim M. am Fr 16.04.2004 12:47, insgesamt 2-mal bearbeitet
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PJ1985
Dabei seit: 10.04.2004
Ort: Bochum
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.04.2004 18:06
Titel
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Achim M. hat geschrieben: |
Wenn Dauerhaft mit mehr Geld zu rechnen ist, ist eine nebenberufliche Selbstständigkeit interessant. Allerdings sind hier Einnahmegrenzen hinsichtlich BAföG und Familienkrankenversicherung zu beachten.
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wie siehtd as ganze bei einem Schüler aus ??? Was muss der dabei beachten und melden ?? Ich hab mich durch viele Bücher geackert und hoffe das ich es richtig verstanden hab das ich nur zum Finanzamt gehen muss und mir ne Steuernummer geben lassen muss das wars stimmt das ???Was für Grenzen sind das bei einem Schüler ??? Die Kindergeldgrenze oder gilt da ne andere ???
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