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Maxem
Threadersteller
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Verfasst Mo 03.09.2007 10:35
Titel Gewerbeanmeldung/Räumlichkeiten |
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Hallöchen,...
mir stellt sich grade die Frage, wie Räumlichkeiten bei der Gewerbeanmeldung anzugeben sind. Ich dachte hier könnte mir bestimmt einer näheres dazu erläutern. Hatte zwar schon mal ein Gewerbe angemeldet, weiss allerdings nicht mehr genau wonach sich die Räumlichkeiten bemessen.
Die Geschäftsadresse ist in dem Sinne ja kein Ladenlokal oder doch?? Wonach wird das entschieden oder beurteilt. Mit Sicherheit wird ja mal der eine oder andere Kunde vor Ort sein, jedoch ist das ja kein Durchgangsverkehr; oder würde dies keinen Unterschied machen. Wobei es ja doch was anderes ist, als ein reines Büro oder ähnliches.
Was wäre alles zubeachten, wenn doch Kundenverkehr wäre in Bezug auf die Räumlichkeiten an sich? Toiletten, Feuerlöscher, Notausgang??...
Danke für eure Tips und Anregungen
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Benutzer 62312
Account gelöscht
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Verfasst Mo 03.09.2007 15:23
Titel
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was sind denn deine räumlichkeiten die für das gewerbe nutzt? deine eigene wohnung? dein wohnzimmer? ein separater raum als büro in deiner wohnung?
ich glaube, es geht hierbei um die nutzung, nicht ob ein kunde vorbei kommt. wenn du etwas konkreter wirst kann dir der ein oder andere vielleicht helfen. ein steuerberater ist jetzt hier gold wert. hast du einen steuerberater?
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Maxem
Threadersteller
Dabei seit: 09.10.2005
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Verfasst Mo 03.09.2007 15:49
Titel
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ich habe eine kleine Halle renoviert und mit Rigips Vorzimmer (Kundenempfang bzw. -gespräche), Flur und Bad geschaffen...
Die Nutzung ist natürlich nicht mehr Privat.
Meine Steuerangelegenheiten erledige ich mit einem Bekannten zusammen, der hier jedoch auch nicht weiter weiß.
Vielen dank;)
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 03.09.2007 16:16
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du kannst davon ausgehen, das du den teil der nur geschäftlich genutzt wird auch voll absetzten kannst. inkl. die materialien die dafür verwendet hast. aber wie gesagt, wenn du beistand hast...
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Friedrich
Dabei seit: 29.05.2007
Ort: Berlin
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Verfasst Mo 03.09.2007 20:33
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Würde hier mal kurz dazwischen reden:
Muss man beim Vermieter angeben, dass man in dem Zimmer, in dem man schläft und lebt auch selbstständig arbeitet und vielleicht mal ein Kunde im Monat vorbeikommt? Könnte er daraufhin die Miete erhöhen, auch wenn die Einnahmen noch sehr gering sind?
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 03.09.2007 20:46
Titel
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Friedrich hat geschrieben: | Würde hier mal kurz dazwischen reden:
Muss man beim Vermieter angeben, dass man in dem Zimmer, in dem man schläft und lebt auch selbstständig arbeitet und vielleicht mal ein Kunde im Monat vorbeikommt? Könnte er daraufhin die Miete erhöhen, auch wenn die Einnahmen noch sehr gering sind? |
Ja, ja und er könnte Dir die gewerbliche Nutzung auch untersagen (sofern Du privaten Wohnraum angemietet hast und eben keine gewerblichen Räume). GGf. könnte der Vermieter Dir sogar kündigen, wenn Du gegen den Mietvertrag verstösst.
c_writer
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Friedrich
Dabei seit: 29.05.2007
Ort: Berlin
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Verfasst Mo 03.09.2007 20:50
Titel
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Gut zu wissen Will gerade nach Berlin ziehen und treffe mich am Mittwoch mit dem Vermieter.
Wenn ich es erwähne, aber gleichzeitig sage, dass ich wirklich noch fast nichts einnehme (kann ich ja nachweisen, beim Finanzamt muss ich auch noch keine Steuern bezahlen) müsste ich dann hoffen, dass er nicht mehr verlangt. Denn wenn, kann ichs mir nicht leisten
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 03.09.2007 21:31
Titel
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Friedrich hat geschrieben: | Gut zu wissen Will gerade nach Berlin ziehen und treffe mich am Mittwoch mit dem Vermieter.
Wenn ich es erwähne, aber gleichzeitig sage, dass ich wirklich noch fast nichts einnehme (kann ich ja nachweisen, beim Finanzamt muss ich auch noch keine Steuern bezahlen) müsste ich dann hoffen, dass er nicht mehr verlangt. Denn wenn, kann ichs mir nicht leisten |
Müsstest Du. Hoffen, meine ich. Aber besser gleich mit offenen Karten spielen, als hinterher Ärger bekommen. Zumal Du ja mit Kundenbesuchen rechnest. Ein eifriger Hausmeister oder gelangweilter Nachbar und es gibt Probleme.
c_writer
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