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Thema: Gewerbeanmeldung "Angemeldete Tätigkeit" vom 08.03.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Gewerbeanmeldung "Angemeldete Tätigkeit"
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
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Verfasst Mi 09.03.2011 20:23
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Kipperlenny hat geschrieben:
Wie schon von mir geschrieben, schreib alles rein was dir in den Kopf kommt. Es gibt mehr Probleme wenn zu wenig drin steht!


Warum?
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Kipperlenny

Dabei seit: 20.05.2010
Ort: Preetz
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.03.2011 20:31
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Wenn er "Mediendesign" z.B. drin stehen hat und dann mal google Adsense Einnahmen machen möchte, dann kann man ihn deswegen anscheißen. Wenn er also alles mögliche reinschreibt "Werbeplätzevermietung im Internet" z.B. dann kann er das ohne Probleme machen.

Wenn er auch noch "Babysitten" und "Blumen gießen" rein schreiben möchte, dann kann er später solche Nachbarschaftsdienste auf Rechnung und damit nicht schwarz machen (sofern es dafür 50€ z.B. geben soll).


Zuletzt bearbeitet von Kipperlenny am Mi 09.03.2011 20:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.03.2011 20:32
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Kipperlenny hat geschrieben:
Wenn er "Mediendesign" z.B. drin stehen hat und dann mal google Adsense Einnahmen machen möchte, dann kann man ihn deswegen anscheißen.


Warum? Rechtsgrundlage? Quelle?
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Kipperlenny

Dabei seit: 20.05.2010
Ort: Preetz
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.03.2011 20:37
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Wofür gibts denn die Spalte sonst?
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.03.2011 20:39
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Hör auf, mit Gegenfragen zu antworten, sondern belege, inwiefern "man" ihn dafür "anscheißen" kann.
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Tobias
Threadersteller

Dabei seit: 11.01.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.03.2011 21:55
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Wenn ich nun unter "Angemeldete Tätigkeit" einfach Medienberatung, Mediengestaltung, Medientechnik reinschreibe, dann sollte eigentlich der gesamte Bereich um die Klassischen und Neuen Medien abgedeckt sein, oder?

Unter Medienberatung fallen dann Dienstleistungen, wie z.B. Dozententätigkeiten und Seminarangebote, der Bereich Mediendesign deckt die komplette gestalterische Tätigkeit ab und unter Medientechnik könnte man sogar Leistungen wie Digitaldruck und Fahrzeugbeschilderung verstehen.

Vielleicht hat der ein oder andere ja noch eine zündende Idee oder eine Ergänzung für mich. Ansonsten werde ich morgen mal bei den Damen und Herren vom Gewerbeamt antraben und das direkt vor Ort klären.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.03.2011 22:00
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Tobias hat geschrieben:
Wenn ich nun unter "Angemeldete Tätigkeit" einfach Medienberatung, Mediengestaltung, Medientechnik reinschreibe, dann sollte eigentlich der gesamte Bereich um die Klassischen und Neuen Medien abgedeckt sein, oder?


sehe ich ähnlich. so in der art steht das auch in meinem schein und da wollte bisher noch niemand was von mir... und auch leute die ich kenne, die betriebsprüfungen gehabt haben und das genau so im schein stehen haben...
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 10.03.2011 09:59
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
sehe ich ähnlich. so in der art steht das auch in meinem schein und da wollte bisher noch niemand was von mir... und auch leute die ich kenne, die betriebsprüfungen gehabt haben und das genau so im schein stehen haben...


Eben. Sofern man nichts Gewerbliches ausübt, was einer gesonderten Genehmigung oder Konzession bedarf, ist das überhaupt kein Problem.
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