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Thema: Gewerbe - Was muß ich anmelden? vom 09.03.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Gewerbe - Was muß ich anmelden?
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Mr.Pink
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mi 09.03.2005 03:19
Titel

Gewerbe - Was muß ich anmelden?

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Hallo Leutz,

so ich hab folgendes Problem:

Punkt 1: Ich möchte ganz legal nebenbei Geld verdienen... Was muß ich anmelden??? Ich komm hier in den verschiedenen Threads nicht wirklich weiter...

Punkt 2: Ich möchte kein Unternehmen gründen, weil ich mich weiterhin bewerben werde und auf eine Festanstellung hoffe...

Punkt 3: Dieses Gewerbe soll mir so wenig wie nur irgend möglich finazielle Nachteile bringen. Soll heißen keine Umsatzsteuer etc. wenn es das gibt.

Punkt 4: Wenn ich wieder einen festen Job haben sollte, soll mich dieses Gewerbe nicht weiter stören. Soll heißen, ab meiner Einstellung möchte ich es nicht mehr nutzen


Gibt es so etwas und wenn ja wie ist der genaue Weg wie ich es anmelden muß? Wenn es so etwas nicht geben sollte, was empfehlt ihr?

Kurz zu mir: Ich habe Fachabitur im Bereich Gestaltung incl. 1 Jahr Praktikum. Eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Mediengestalter (Print) beschäftige mich aber in meiner Freizeit hauptsächlich mit Non-Print sachen.

Bin echt am verzweifeln. Also bitte bitte helft mir... Danke schon mal im Vorraus.



///////////
Edit by cyanamide
Bitte sinnvolle Titel verwenden. Keine Eyecatcher


Zuletzt bearbeitet von cyanamide am Mi 09.03.2005 09:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.03.2005 08:30
Titel

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Wo kommst du in den Threads nicht weiter? In welchen Threads?

Eigentlich müstest du über die Suche zahlreiche Beiträge gefunden haben, welche dir mitgeteilt haben, dass es zwei Optionen gibt.
a) Gewerbe anmelden. HAt aber Umsatztsteuer-Voranmeldung und den ganzen Kram zur Folge. Wolltest du ja nicht.
b) Nebenbeschäftigung dem Finanzamt melden.

So, und jetzt sag uns doch einfach mal, welche Infos du in den anderen Threads schon gefunden hast, und was du daran nicht verstehst oder was dir noch fehlt.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.03.2005 10:29
Titel

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Nimroy hat geschrieben:
Wo kommst du in den Threads nicht weiter? In welchen Threads?

Eigentlich müstest du über die Suche zahlreiche Beiträge gefunden haben, welche dir mitgeteilt haben, dass es zwei Optionen gibt.
a) Gewerbe anmelden. HAt aber Umsatztsteuer-Voranmeldung und den ganzen Kram zur Folge. Wolltest du ja nicht.
b) Nebenbeschäftigung dem Finanzamt melden.

So, und jetzt sag uns doch einfach mal, welche Infos du in den anderen Threads schon gefunden hast, und was du daran nicht verstehst oder was dir noch fehlt.


du kannst ein gewerbe anmelden ohne zur mwst zu optieren. das ganze schipft sich dann kleingewerbe. das ganze funktioniert auch nur bis zu einem gewissen betrag, den du einnehmen darfst (dannach wirst du wie jedes normale unternehmen behandelt). einfach auf die stadtverwaltung / ordnungsamt oder gemeine (je nachdem wer das bei euch macht) und ne gewerbeanmeldung ausfüllen. das finanzamt wird sich dann bei dir melden. diesem teilst du mit, das du kleingewerbetreibender bist. du musst dann nur 1 x im jahr zusätzlich zu deiner steuererklärung die anlage gse ausfüllen und deine gewinne / verluste angeben.

kleingewerbe hat aber auch einen nachteil: du kannst keine mwst auf die rechungen schreiben (weshalb dich so mancher kunde erstmal ungläubig anschauen wird) und du kannst bei anschaffungen (z.b. neuer rechner) auch keine mwst absetzen.
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beeviZ

Dabei seit: 30.09.2002
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mi 09.03.2005 11:00
Titel

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aUDIOfREAK hat geschrieben:
du musst dann nur 1 x im jahr zusätzlich zu deiner steuererklärung die anlage gse ausfüllen und deine gewinne / verluste angeben.


heißt aber auch ich muss keine monatlichen abrechnungen machen, hab aber ausser das ich keine mwst ausweisen kann keinerlei einschränkungen, richtig? Lächel
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.03.2005 11:39
Titel

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beeviZ hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
du musst dann nur 1 x im jahr zusätzlich zu deiner steuererklärung die anlage gse ausfüllen und deine gewinne / verluste angeben.


heißt aber auch ich muss keine monatlichen abrechnungen machen, hab aber ausser das ich keine mwst ausweisen kann keinerlei einschränkungen, richtig? Lächel


im grunde genommen ja... ich war, als ich nebenbei selbstständig war auch kleingewerbetreibender. bis auf die erklärung bei den kunden, warum auf meinen rechnungen keine mwst drauf ist, gab´s eigentlich keine schwierigkeiten. ich hab dann auf die rechungen immer mit draufgeschrieben "aufgrund eines kleingewerbes kann keine mwst ausgewiesen werden). damit waren dann sowohl kunden als auch finanzamt zufrieden...

wie gesagt, es gibt ne höchstgrenze von gewinn, die man mit nem kleingewerbe haben darf - weiß aber aktuell grad die zahl net auswendig... ich glaub (achtung halbwissen) sowas um 8000 € / jahr...
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beeviZ

Dabei seit: 30.09.2002
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mi 09.03.2005 14:35
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
wie gesagt, es gibt ne höchstgrenze von gewinn, die man mit nem kleingewerbe haben darf - weiß aber aktuell grad die zahl net auswendig... ich glaub (achtung halbwissen) sowas um 8000 € / jahr...


das hat mir mein wirtschaftslehrer auch gesagt. um den dreh war das. glaub 7600 oder so. jedenfalls um 8000€ rum Lächel

//edit:
wo muss ich das denn sagen das ich das als kleingewerbe betreiben möchte? einfach auf den zettel den man vom finanzamt ausfüllen muss dazu schreiben? oder gilt das automatisch als kleingewerbe wenn man draufschreibt vorrausichtlich erwarteter umsatz <8000€ ?

wollt nämlich nächste woche mal zum gewebeamt und möcht da nichts vergessen was ich unbedingt anmerken sollte.


Zuletzt bearbeitet von beeviZ am Mi 09.03.2005 14:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Alter: 44
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Verfasst Mi 09.03.2005 14:41
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beeviZ hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
wie gesagt, es gibt ne höchstgrenze von gewinn, die man mit nem kleingewerbe haben darf - weiß aber aktuell grad die zahl net auswendig... ich glaub (achtung halbwissen) sowas um 8000 € / jahr...


das hat mir mein wirtschaftslehrer auch gesagt. um den dreh war das. glaub 7600 oder so. jedenfalls um 8000€ rum Lächel

//edit:
wo muss ich das denn sagen das ich das als kleingewerbe betreiben möchte? einfach auf den zettel den man vom finanzamt ausfüllen muss dazu schreiben? oder gilt das automatisch als kleingewerbe wenn man draufschreibt vorrausichtlich erwarteter umsatz <8000€ ?

wollt nämlich nächste woche mal zum gewebeamt und möcht da nichts vergessen was ich unbedingt anmerken sollte.


ich hab´s damals gemacht, als der bescheid für die steuervoranmeldung kam... einfach n brief zurück, das ich kleingewerbetreibender bin und schon war ruhe im karton Lächel
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PixelSchubser

Dabei seit: 19.08.2004
Ort: GI
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.03.2005 16:07
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Vielleicht helfen Dir ja die Links hier etwas Lächel

Vor- und Nachtteile

Anmeldung

Allgemeine Tipps etc.


Zuletzt bearbeitet von PixelSchubser am Mi 09.03.2005 16:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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