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RandomGuy
Threadersteller
Dabei seit: 27.07.2007
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Verfasst Fr 27.07.2007 11:18
Titel Gewerbe, USt-ID und die Einnahmen - ? |
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Guten Tag.
Ich habe vor einer Woche meine Gewerbe-Anmeldung sozusagen beantragt, zum 01.08.2007 "existiert" mein Gewerbe dann offiziell. Als Handlungsbereich habe ich "Dienstleistungen im EDV-Bereich" angegeben, was meiner Meinung nach auch das Gebiet, in welchem ich tätig werden möchte (unter anderem das Gestalten von Homepages bzw. das Entwickeln von Scripten für Homepages), einschließt.
Heute habe ich Post vom Finanzamt bekommen. Enthalten in dem Briefumschlag war ein Fragebogen, und nun frage ich mich, ob ich eine Umsatzsteuer-ID beantragen soll,, oder nicht. Da ich ein "Kleinunternehmer" bin und somit soweit ich weiß meine Einnahmen nicht versteuern muss da sie unter der Grenze von 17.500 EUR liegen, weiß ich nicht, was ich auf dem Fragebogen ankreuzen soll.
Zur Auswahl stehen:
Zitat: |
[ ] Ich benötige für die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
Ich beantrage eine USt-IdNr., weil
[ ] innergemeinschaftliche Lieferungen ausgeführt werden (gilt nur für pauschalierende Land- und Forstwirte).
[ ] innergemeinschaftliche Erwerbe zu versteuern sind, da die Erwerbsschwelle von 12.500 EUR jährlich
...[ ] voraussichtlich überschritten wird (§ 1a Abs. 3 UStG).
...[ ] voraussichtlich nicht überschritten wird, auf die Erwerbsschwellenregelung jedoch für die Dauer von mindestens zwei Jahren verzichtet wird (§ 1a Abs. 4 UStG).
[ ] neue Fahrzeuge oder bestimmte verbrauchsteuerpflichtige Waren innergemeinschaftlich erworben werden (§ 1a Abs. 5 UStG).
[ ] Ich habe bereits für eine frühere Tätigkeit folgende USt-IdNr. erhalten:
..............
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Da ich kein Land- oder Forstwirt bin, denke ich das oberste kann ich ausschliessen.
Nur frage ich mich, von was für einer Erwerbsschwelle ist im Folgenden die Rede? Ich dachte die Grenze liege bei 17.500 EUR jährlich? - Jedoch denke ich nicht, dass ich in den ersten Jahren die 12.500 EUR jährlich einnehmen werde.
Da ich ebenfalls keine neuen Fahrzeuge erwerben möchte lässt sich diese Ankreuzmöglichkeit ebenfalls ausschließen.
Auch habe ich noch keine USt-IdNr. erhalten, was den letzten Punkt ebenfalls irrelevant für mich macht.
Nun stellt sich mir die Frage: Brauche ich die USt-IdNr? Ich habe gelesen, dass jene Id auf einer Homepage des Gewerbes angegeben sein sollte, da ansonsten ein Mahnschreiben kommen könnte.
MfG.
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nanu
Dabei seit: 31.03.2006
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Verfasst Fr 27.07.2007 11:48
Titel
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Das Einnahmen unter 17.500 EUR nicht versteuert werden müssen stimmt so schon mal nicht.
Auf einer Webpräsenz im Impressum muss nur die USt-IdNr, sofern sie vorhanden ist.
Bei Kleinunternehmer §19 UStG. ist kein vorhanden, also muss keine angegeben werden.
Auch nicht auf die Idee kommen die Steuernummer anzugeben
Beim Fragebogen vom Finanzamt Kleinunernehmerregelung ankreuzen (bei der genannten Auswahl nicht dabei) aber im Formular vom FA.
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fmmusic
Dabei seit: 10.04.2007
Ort: Stuttgart
Alter: 52
Geschlecht:
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Verfasst Fr 27.07.2007 11:52
Titel
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nanu hat geschrieben: | Das Einnahmen unter 17.500 EUR nicht versteuert werden müssen stimmt so schon mal nicht.
Auf einer Webpräsenz im Impressum muss nur die USt-IdNr, sofern sie vorhanden ist.
Bei Kleinunternehmer §19 UStG. ist kein vorhanden, also muss keine angegeben werden.
Auch nicht auf die Idee kommen die Steuernummer anzugeben
Beim Fragebogen vom Finanzamt Kleinunernehmerregelung ankreuzen (bei der genannten Auswahl nicht dabei) aber im Formular vom FA. |
muss ich aber nicht trotzdem auf eine rechnung (trotz kleinunternehmerregelung und keine MWST) angeben:
"betrag wird beim FA XXXX unter Steuernummer XXXXX versteuert"?
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RandomGuy
Threadersteller
Dabei seit: 27.07.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Fr 27.07.2007 11:56
Titel
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Ok, wenn ich die Kleinsteuerregelung ankreuze, was muss ich denn dann bei dem folgenden Punkt ankreuzen? ->
Zitat: |
Soll-/Istversteuerung der Entgelte
Ich berechne die Umsatzsteuer nach
[ ] vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung)
[ ] vereinnahmten Entgelten. Ich beantrage hiermit die Istversteuerung.
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Ich kann mit diesem Punkt gerade nicht wirklich etwas anfangen.
mfG.
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nanu
Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 27.07.2007 12:03
Titel
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fmmusic hat geschrieben: | muss ich aber nicht trotzdem auf eine rechnung (trotz kleinunternehmerregelung und keine MWST) angeben:
"betrag wird beim FA XXXX unter Steuernummer XXXXX versteuert"? |
Auf der Rechnung muss die Steuernummer, ist aber eine andere Geschichte.
RandomGuy hat geschrieben: | Ok, wenn ich die Kleinsteuerregelung ankreuze, was muss ich denn dann bei dem folgenden Punkt ankreuzen? ->
Zitat:
Soll-/Istversteuerung der Entgelte
Ich berechne die Umsatzsteuer nach
[ ] vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung)
[ ] vereinnahmten Entgelten. Ich beantrage hiermit die Istversteuerung.
Ich kann mit diesem Punkt gerade nicht wirklich etwas anfangen. |
Als Kleinunternehmer nach §19 UStG darfst du übehaupt keine Umsatzsteuer berechnen.
Also nur das mit der Kleinunternehmerregelung ankreuzen und fertig, u. natürlich beim Kunden auch keine UStG berechnen. Wenn noch war unklar ist, einfach beim FA anklingeln.
Zuletzt bearbeitet von nanu am Fr 27.07.2007 12:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 27.07.2007 12:05
Titel
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fmmusic hat geschrieben: | nanu hat geschrieben: | Das Einnahmen unter 17.500 EUR nicht versteuert werden müssen stimmt so schon mal nicht.
Auf einer Webpräsenz im Impressum muss nur die USt-IdNr, sofern sie vorhanden ist.
Bei Kleinunternehmer §19 UStG. ist kein vorhanden, also muss keine angegeben werden.
Auch nicht auf die Idee kommen die Steuernummer anzugeben
Beim Fragebogen vom Finanzamt Kleinunernehmerregelung ankreuzen (bei der genannten Auswahl nicht dabei) aber im Formular vom FA. |
muss ich aber nicht trotzdem auf eine rechnung (trotz kleinunternehmerregelung und keine MWST) angeben:
"betrag wird beim FA XXXX unter Steuernummer XXXXX versteuert"? |
also - um ma n bisschen wissen zu schaffen.
• eine ust-id brauchst du eigentlich nur wenn du rechnungen ins europäische ausland schreibst, oder von dort welche bekommst und geltend machen willst.
• als kleinunternehmer weist du auf rechnungen keine mwst aus, kannst aber im gegenzug dazu auch keine bei quittungen geltend machen (z.b. bei anschaffung eines neuen rechners)
• das gilt aber nur für die mwst. Einkommenssteuerpflichtig bist du deswegen trotzdem. Ich gehe mal davon aus, du machst das Gewerbe nebenbei und geht noch einer normalen Arbeit nach. Demnach dürftest Du auch über den steuerfreien Betrag von 7000schießmichtot Euro einkommen / jahr kommen. Ergo zahlst du auf Deine selbständigen Einnahmen Einkommens- und Kirchensteuer. Rechne mal grob mit 25 - 30 %. D.h. Du tust gut daran einen Teil Deiner Einnahmen auf ein Tagesgeldkonto oder Sparbuch zu packen. Denn das Finanzamt kommt spät. mit der Steuererklärung und will Kohle sehen. Wenn Du dann keine hast, kann das unschön enden (Thema Steuerhinterziehung)...
• auf rechnungen muss drauf:
deine korrekte anschrift und firmierung (einzelunternehmen und dein voller name), eine fortlaufende rechnungsnummer, ein datum das den zeitpunkt der lieferung beschreibt, ein rechnungsdatum, deine steuernummer vom finanzamt und einen satz, das aufgrund der kleinunternehmerregelung keine ust ausgewiesen wird.
RandomGuy hat geschrieben: | Ok, wenn ich die Kleinsteuerregelung ankreuze, was muss ich denn dann bei dem folgenden Punkt ankreuzen? ->
Zitat: |
Soll-/Istversteuerung der Entgelte
Ich berechne die Umsatzsteuer nach
[ ] vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung)
[ ] vereinnahmten Entgelten. Ich beantrage hiermit die Istversteuerung.
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Ich kann mit diesem Punkt gerade nicht wirklich etwas anfangen.
mfG. |
das hat damit zu tun wann du steuern zahlst. im grunde auch nur interessant wenn du ust ausweist. bei der sollversteuerung musst du z.b. umsatztseuer ans finanzamt abdrücken in dem monat bzw. quartal in dem die rechnung geschrieben wurde - unabhängig davon ob der kunde gezahlt hat oder nicht. bei der ist-versteuerung zahlst du nur ust für tatsächliche zahlungseingänge. umgekehrt bei quittungen die du beim FA geltend machst genau so - sprich wenn du dir ein auto kaufst o.ä.
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Fr 27.07.2007 12:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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instinkt
Dabei seit: 25.01.2006
Ort: Schwäbisch Hall
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Fr 27.07.2007 12:25
Titel
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Bin letztens vor der gleichen Frage gestellt worden.
Ich würde dir empfehlen zunächst die Kleinunternehmerregelung zu nehmen.
Außer du verdienst insgesamt natürlich so oder so mehr. Aber du bist glaube
ich 5 Jahre gebunden falls du die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmst.
MfG
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RandomGuy
Threadersteller
Dabei seit: 27.07.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Fr 27.07.2007 13:04
Titel
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Okay, danke für die Antworten.
Eine Frage habe ich noch:
Wenn ich eine Seite aufmache, vom Prinzip her so:
- User melden sich an
- User "vollbringen" irgendwelche Dienstleistungen, bekommen dafür "Punkte"
- Ich bekomme durch die Werbung auf der Seite Geld
- Die Punkte werden ein bis zweimal im Monat umgerechnet, mit zB 90 bis 100% des Geldes, also quasi ein Gegenwert erstellt
- Das erworbene Geld können die User sich dann auszahlen lassen.
Was muss ich im Bezug auf Steuern, Finanzamt und sonstiges hier alles beachten?
Mit freundlichen Grüßen...
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