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Thema: Gewerbe und ebay vom 13.02.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Gewerbe und ebay
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Ashton

Dabei seit: 16.09.2004
Ort: 90265
Alter: 107
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.02.2006 11:23
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Heisst dein Großhändler zufällig Ali oder Mohammed oder vielleicht auch Sergey?

Hört sich irgendwie dubios an was du uns da weiss machen willst.


Zuletzt bearbeitet von Ashton am Mo 13.02.2006 11:25, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Digital_Data

Dabei seit: 13.02.2006
Ort: südlich des Weißwurstäqua
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.02.2006 11:32
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Hallo burnout,

burnout hat geschrieben:
Ist aber von Kammer zu Kammer unterschiedlich. Zu finden sind die Beträge in den Haushaltssatzungen auf deren Websites.


die meisten Kammern verlangen sogar bei Minus den Mindestbeitrag, bei mir glaube ich 79,00 Euro, kann aber auch mal 79,00 DM gewesen sein.

Digital_Data
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NRK

Dabei seit: 28.12.2005
Ort: Dortmund
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.02.2006 15:57
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Zitat:
Also, wenn Du einen Gewerbeschein beantragst, dann mußt Du Mwst. ausweisen und Umsatzsteuervoranmeldungen (vierteljährlich, also fürs 1. Quartal bis 10. April) etc. abgeben. Also selbst wenn Du nicht genug Gewinn machst, dann sind doch laufend Steuererklärungen notwendig und Steuern fällig. Der Gewerbeschein kostet zwar nicht viel, aber dann bist Du auch gleich bei der IHK Zwangsmitglied. Das kostet Dich im Minimum so ungefähr 79 Euro pro Jahr, wenn ich das richtig im Kopf habe.


FALSCH! Bzw. nur bedingt richtig. Gesundes Halbwissen eben *hehe*

1. Du bist nicht verpflichtet Mwst. auszuweisen, darfst dann aber auf der anderen Seite auch keine Vorsteuern von andern Unternehmen/Rechnungen vom Fiskus zurückverlangen.

2. Die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK besteht. ABER gilt auch hier: wenn du unterhalb einer bestimmten Gewinnspanne pro Jahr bleibst, entfällt die Mitgliedsgebühr.

3. Umsatzsteuervoranmeldungen (mittlerweile monatlich, nur noch für Gewerbetreibende vor, ich glaub 2003, quartalsweise) werden des öfteren bei Kleingewerben auch erlassen, falls nur unerheblicher Gewinn gemacht wurde.

Das oben genannte kann natürlich von IHK zu IHK sowie von Finanzamt zu Finanzamt variieren.


Zuletzt bearbeitet von NRK am Mo 13.02.2006 15:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Krycek

Dabei seit: 01.08.2004
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.02.2006 16:37
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Du bist mit Deinen Fragen sicherlich in den eBay-Foren: http://pages.ebay.de/community/chat/index.html bzw. eBay-Hilfe-Foren: http://pages.ebay.de/community/answercenter/index.html besser aufgehoben.

Das, was Du auf eBay treiben willst, wird gemeinhin mit der Bezeichnung "eBay-Verkaufsagent" umschrieben.
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leostein
Threadersteller

Dabei seit: 13.02.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 13.02.2006 19:28
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Vielen Dank an alle für eure Beiträge! Es ist mir einiges klar geworden danke
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leostein
Threadersteller

Dabei seit: 13.02.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 13.02.2006 19:37
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Nur noch eine Frage!
Die Gewingrenze wie ich schon erfahren habe liegt für kleingewerbe bei 17,500 Euro im Jahr. Was ist das eigentlich für eine Zahl? Ist das netto Gewinn oder isgesamt meine Verkäufe. Wenn das nur Gewinn, dann muss ich ja monatlich über 700 euro ans Gewinn haben bis ich diese Grenze erreiche. Und ich werde auf jeden Fall weniger haben. Oder denke ich irgendwie falsch?
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.02.2006 20:11
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Das Ding heißt Gewinngrenze. Nicht Umsatzgrenze oder so.
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