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Verfasst Di 10.02.2009 14:37 Titel
naja der dateiname is ja für die rechnungsstellung unerheblich. intern kannste das ding ja benennen wie du lustig bist. nur auf der rechnung selbst musses halt nachvollziehbar sein für's finanzamt. irgendwelche wilden konstrukte krichste nämlich sonst bei einer steuerprüfung um die ohren gehauen...
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