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Thema: geld oder leidenschaft? frei oder fest? vom 04.03.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> geld oder leidenschaft? frei oder fest?
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Touny

Dabei seit: 14.07.2005
Ort: Aachen
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 04.03.2008 20:19
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Wenn du meinst, dass du recht schnell wieder eine Festanstellung haben könntest: probiers doch.
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xsue
Threadersteller

Dabei seit: 04.03.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 05.03.2008 12:47
Titel

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wie sieht das eigentlich aus mit dem existenzgründerzuschuss der arbeitsagentur?

ich würde meine festanstellung kündigen. nach der kündigungsfrist würde ich mich einen tag arbeitslos melden um anspruch auf die förderung zu haben und am zweiten tag meinen antrag für den zuschuss abgeben? oder kann ich das mit dem amt schon vorher besprechen? weil sonst geht ja ewig viel zeit ins land. weil ich dann erst anfangen kann mit dem behördenkram, um mich als freier anzumelden.

auf der seite des arbeitsamtes hab ich gelsen: der antrag für den existenzgründerzuschuss ist VOR der aufnahme einer selbständigen tätigkeit zu stellen.

bloß das würde ja echt bedeuten, dass ich für 2,3 monate abhängig davon bin arbeitslosengeld zu kassiern..

kann die sperrzeit eigentlich auch hintendrangehangen werden?

wisst ihr was dazu? danke für euer feedback;-) !!
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 05.03.2008 12:55
Titel

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es kommt jetzt drauf an... es gibt das übergangsgeld. hier werden 6 monate lang ich glaub ca. 65 % vom letzten nettogehalt bezahlt. dafür muss man auch nicht arbeitslos gemeldet sein... dann gibt es den existenzgründerzuschuss (ehemals ich-ag). ich bin aktuell nicht mehr ganz auf dem laufenden, wie hoch die förderung ist und wie lang sie gezahlt wird. damals war es noch so 1. jahr 600 €, 2. jahr 400 und 3. 230 €... allerdings blieb man durch die ich ag rentenversicherungspflichtig - d.h. das jeden monat mind. 230 € rentenversicherung einbezahlt werden müssen, was den förderungsbetrag natürlich schmälert...

es kommt jetzt drauf an. wenn du vorher gut verdient hast, kann das übergangsgeld lohnenswert sein. wenn du vorher zb. nur azubi warst kann der existenzgründerzuschuss lohnenswert sein. allerdings bekommt man den mittlerweile nur noch, wenn man auch einen vernünftigen businessplan nachweisen kann. du solltest auf jeden fall vorher mal bei der agentur für arbeit vorsprechen und dich genau über die aktuelle regelung informieren. bei mir is das mittlerweile fast 5 jahre her und seitdem musste ich mich mit dem thema auch nicht mehr näher beschäftigen *zwinker*

ich hab mich damals direkt nach der ausbildung selbständig gemacht und die ich ag förderung beantragt. ich musste mind. 1 monat arbeitslos sein, das ich die bekomm... ich denk an der regelung wird sich nix geändert ham.


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mi 05.03.2008 12:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Touny

Dabei seit: 14.07.2005
Ort: Aachen
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 05.03.2008 13:01
Titel

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Den Monat kann man aber dann bestimmt auch ganz gut gebrauchen, um Vorbereitungen zu treffen, oder? Ich stell mir das nicht so ganz leicht vor, von einer Festanstellung ohne Freizeit sofort in die Selbstständigkeit zu gehen.
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xsue
Threadersteller

Dabei seit: 04.03.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 05.03.2008 13:49
Titel

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danke:) für das schnelle feedback,

ich kann soviel überstunden abfeiern und noch urlaub dass ich bei kündigung von heut auf morgen gehen könnte;)

ich glaube aber das mit dem übergangsgeld ist was ganz anderes:

seite arbeitsagentur)
Übergangsgeld ist eine Entgeltersatzleistung im Rahmen der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Wenn Sie im Rahmen der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben an einer beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen, wird unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsgeld als Entgeltersatzleistung gewährt.
Anspruch auf Übergangsgeld besteht grundsätzlich nur für die Dauer der Teilnahme am Unterricht oder an einem während der Maßnahme vorgesehenen Praktikum.

ausserdem muss man auch arbeitslos gemeldet sein und leistungen beantragt haben. *Schnief*

überbrückungsgeld hingegen:

Vom 1. August 2006 an wird diese Subvention nur noch gezahlt, wenn die Förderung vor diesem Tag genehmigt wurde. Neue Bewilligungen sind ausgeschlossen, weil die Maßnahme durch den Gründungszuschuss, der für Gründungen ab dem 1. August 2006 beantragt werden kann, abgelöst wurde.

die haben das jetzt halt alles zusammengelegt überbrückungsgeld +ich-ag:-(

beim amt gilt das jetzt alles zusammengefasst als Gründungszuschuss:
Vom 1. August 2006 an wird diese Subvention nur noch gezahlt, wenn die Förderung vor diesem Tag genehmigt wurde. Neue Bewilligungen sind ausgeschlossen, weil die Maßnahme durch den Gründungszuschuss, der für Gründungen ab dem 1. August 2006 beantragt werden kann, abgelöst wurde.

Es werden nur Personen unterstützt, die auch tatsächlich arbeitslos sind. Damit wird ein direkter Übergang aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis in die Selbständigkeit nicht gefördert.
--------------
oh shit ich blick bald net mehr durch. wäre schon eine schöne finanzielle entlastung zumindest für den anfang:)

lg
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