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Thema: Freiwilliges Praktikum und ich bekomme keinen Cent ? vom 20.10.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Freiwilliges Praktikum und ich bekomme keinen Cent ?
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status4

Dabei seit: 01.10.2008
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Verfasst Mo 20.10.2008 15:29
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antonio_mo hat geschrieben:
also muss es gar nicht stimmen?!

* Keine Ahnung... *


Muss nicht. Meine Güte!

Ich bin mir gerade nur bei dem Zeitraum nicht sicher, entweder sind es drei oder sechs Monate.
Ich rede nicht von Pflichtpraktikas, hier geht es nur um ein freiwilliges Praktikum.


Zuletzt bearbeitet von status4 am Mo 20.10.2008 15:32, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Mischpult

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Verfasst Mo 20.10.2008 15:34
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status4 hat geschrieben:
antonio_mo hat geschrieben:
also muss es gar nicht stimmen?!

* Keine Ahnung... *


Muss nicht. Meine Güte!

Ich bin mir gerade nur bei dem Zeitraum nicht sicher, entweder sind es drei oder sechs Monate.
Ich rede nicht von Pflichtpraktikas, hier geht es nur um ein freiwilliges Praktikum.


Auch bei freiwilligen Praktikas finde ich nichts zu dem Thema zustehende Verguetung

-> http://de.wikipedia.org/wiki/Praktikum#Verg.C3.BCtung_von_Praktika

Laut mehrerer Quellen ist wichtig was der TE dort im Praktikum macht und wie er eingesetzt wird.


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mo 20.10.2008 15:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Pandabär

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Verfasst Mo 20.10.2008 15:37
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Und ich hatte mich schon gewundert. hab auch noch nie davon gehört, dass der arbeitgeber bei einem freiwilligen praktikum dazu verpflichtet ist geld zu zahlen.
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status4

Dabei seit: 01.10.2008
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Verfasst Mo 20.10.2008 15:38
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§§ 26, 17 Berufsbildungsgesetz


Dann verlass dich halt auf Wikipedia. *ha ha*

http://de.wikipedia.org/wiki/Praktikum#Verg.C3.BCtung_von_Praktika hat geschrieben:
tendenziell eher keine Bezahlung


*ha ha*

Und dennoch im nächsten Absatz wird klargestellt

http://de.wikipedia.org/wiki/Praktikum#Verg.C3.BCtung_von_Praktika hat geschrieben:
Das hessische Landesarbeitsgericht hat dabei im Jahr 1999 festgestellt, dass Praktikanten, die unter das Berufsbildungsgesetz (BBiG) fallen, grundsätzlich einen Anspruch auf angemessene Bezahlung haben. Das Berufsbildungsgesetz gilt für alle, die ihr Praktikum nicht im Rahmen einer Ausbildung (Studium) absolvieren.[2]


Edit: Und ganz ehrlich, seid ihr alle zu blöd um zu recherchieren?


Zuletzt bearbeitet von status4 am Mo 20.10.2008 15:50, insgesamt 6-mal bearbeitet
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Davexps
Threadersteller

Dabei seit: 20.10.2008
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Verfasst Mo 20.10.2008 15:42
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Hallo nochmal,

mein Praktikum soll mindestens 8 Monate lang gehen, wenn nicht sogar ein Jahr. Ich werde morgen mal beim Arbeitsamt anrufen, die Stadt wird mir nix zahlen - wenn dann muss das Geld schon von dort kommen =(
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
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Verfasst Mo 20.10.2008 15:51
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status4 hat geschrieben:
Dann verlass dich halt auf Wikipedia. *ha ha*

Edit: Und ganz ehrlich, seid ihr alle zu blöd um zu recherchieren?

§§ 26, 17 Berufsbildungsgesetz


Welcher aber nur bei bestimmten Taetigkeiten Anwendung findet. Aber schoen das wir zu bloed sind zu recherchieren. Meine Güte!
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status4

Dabei seit: 01.10.2008
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Verfasst Mo 20.10.2008 15:52
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Mischpult hat geschrieben:
Welcher aber nur bei bestimmten Taetigkeiten Anwendung findet. Aber schoen das wir zu bloed sind zu recherchieren. Meine Güte!


Du kannst ruhig stur bleiben und ich im recht. * Mal bisschen die Nase pudern... *
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
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Verfasst Mo 20.10.2008 15:54
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status4 hat geschrieben:

Und dennoch im nächsten Absatz wird klargestellt

http://de.wikipedia.org/wiki/Praktikum#Verg.C3.BCtung_von_Praktika hat geschrieben:
Das hessische Landesarbeitsgericht hat dabei im Jahr 1999 festgestellt, dass Praktikanten, die unter das Berufsbildungsgesetz (BBiG) fallen, grundsätzlich einen Anspruch auf angemessene Bezahlung haben. Das Berufsbildungsgesetz gilt für alle, die ihr Praktikum nicht im Rahmen einer Ausbildung (Studium) absolvieren.[2]


Edit: Und ganz ehrlich, seid ihr alle zu blöd um zu recherchieren?


und das sind nun mal nicht alle. Wie ich auch oben schon geschrieben habe, kommt es auf den Einsatz vor Ort an.
Mir waere neu wenn so Schnupperpraktikas irgendwie verguetet werden.
Aber ich bleib stur und kann wenigstens lesen.

@Davexps: Was machst Du dort vor Ort? Guckst Du den Leuten ueber die Schulter oder wirklich auch selbst taetig oder gar voll eingesetzt?


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mo 20.10.2008 15:58, insgesamt 3-mal bearbeitet
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