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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 20.07.2015 11:17
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Als Gewerbetreibender kannst du exakt die gleichen Tätigkeiten ausüben wie als Freiberufler. Nur umgekehrt ist es schwieriger, da du als Freiberufler eben keine gewerblichen Tätigkeiten anbieten darfst.
Und bitte das Gewerbe nicht gleich so abwerten.
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Benutzer 37983
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Verfasst Mo 20.07.2015 11:57
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Wenn du zwei mal im Jahr einen Vortrag hälst, und der dann mit anderer MwSt besteuert wird, dann musst du dich deswegen nicht freiberuflich melden. Das wird einfach in eine andere Steuerunterlage eingetragen. Ich mache es anders herum auch, ich bin freiberuflich tätig, rechne also in der Regel mit 7% MwSt ab und hin und wieder kommen mal 19%-Rechnungen vor. Das wird gesondert in der Einkommenssteuererklärung vermerkt und alles ist gut. Solange der Anteil dieser Rechnungen sehr gering ist im Verhältnis zu den 7%-Rechnungen, sei alles ok, so mein Finanzamt.
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Lars-Daniel
Threadersteller
Dabei seit: 05.07.2015
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Verfasst Do 23.07.2015 03:27
Titel
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Nefliete hat geschrieben: | Und bitte das Gewerbe nicht gleich so abwerten. |
Liest man im Netz rum, haben aber alle immer "Angst" vor der Anmeldung eines Gewerbes. Angefangen bei IHK-Eintrag über Gewerbesteuer bis hin zum reinen Wohngebiet.
Wenn ich übrigens noch in meinem elterlichen Haus wohnen würde, dürfte ich keine gewerblichen Tätigkeiten ausführen, da es eben ein reines Wohngebiet ist. Jetzt wohne ich in einem allgemeinen Wohngebiet, da darf ich das. Wohl dürfte ich aber in beiden Gebieten freiberuflich aktiv werden.
Illumaus hat geschrieben: | Wenn du zwei mal im Jahr einen Vortrag hälst, und der dann mit anderer MwSt besteuert wird, dann musst du dich deswegen nicht freiberuflich melden. Das wird einfach in eine andere Steuerunterlage eingetragen. Ich mache es anders herum auch, ich bin freiberuflich tätig, rechne also in der Regel mit 7% MwSt ab und hin und wieder kommen mal 19%-Rechnungen vor. Das wird gesondert in der Einkommenssteuererklärung vermerkt und alles ist gut. Solange der Anteil dieser Rechnungen sehr gering ist im Verhältnis zu den 7%-Rechnungen, sei alles ok, so mein Finanzamt. |
Bislang hat es für mich theoretisch nie sinn gemacht, eine Steuererklärung auszufüllen. Ich bin weit unter dem Freibetrag und habe - außer mögliche Bahnfarten - nie Ausgaben gehabt. Da ich die Anfahrt aber immer mit einem persönlichen Urlaub verbunden habe (zuletzt in Koblenz), habe ich das nie aufs Gewerbe gerechnet.
Bist du zur Umsatzsteuer optiert? Ich bin Kleinunternehmer und darf daher auf keinen Fall MwSt. ausweisen. Muss ich sie denn für Dozententätigkeit ausweisen? ich habe da, wie gesagt, mal etwas gelesen. Meinen gewerblichen Kunden hat's nicht interessiert, ob die MwSt. draufstand oder nicht - auch wenn er dadurch 30 EUR verloren hat.
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Benutzer 37983
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Verfasst Do 23.07.2015 09:05
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Lars-Daniel hat geschrieben: | Bist du zur Umsatzsteuer optiert? Ich bin Kleinunternehmer und darf daher auf keinen Fall MwSt. ausweisen. Muss ich sie denn für Dozententätigkeit ausweisen? ich habe da, wie gesagt, mal etwas gelesen. Meinen gewerblichen Kunden hat's nicht interessiert, ob die MwSt. draufstand oder nicht - auch wenn er dadurch 30 EUR verloren hat. |
Ich nutze die Kleinunternehmerregelung nicht, von Anfang an nicht. Zum einen wollte ich mich direkt ins Thema Steuer einfummeln und das geht bei wenigen Einnahmen und monatlicher Voranmeldung ganz gut, zum anderen wollte ich direkt auch Ausgaben gegen rechnen können. Und nicht zuletzt braucht kein Kunde zu wissen, dass ich nur wenig verdiene.
Ich kann dir deswegen nichts zu dem Thema Kleinunternehmerregelung sagen, würde aber denken, dass du ja eben keine USt ausweist, egal ob du einen Vortrag hälst, ein Bild malst oder eine Webseite programmierst. Wieso sollte man da Unterschiede machen je nach Tätigkeit? Aber wenn du unsicher bist, würde ich noch mal Rücksprache mit dem Steuerberater halten.
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 23.07.2015 09:18
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Lars-Daniel hat geschrieben: |
Liest man im Netz rum, haben aber alle immer "Angst" vor der Anmeldung eines Gewerbes. Angefangen bei IHK-Eintrag über Gewerbesteuer bis hin zum reinen Wohngebiet.
Wenn ich übrigens noch in meinem elterlichen Haus wohnen würde, dürfte ich keine gewerblichen Tätigkeiten ausführen, da es eben ein reines Wohngebiet ist. Jetzt wohne ich in einem allgemeinen Wohngebiet, da darf ich das. Wohl dürfte ich aber in beiden Gebieten freiberuflich aktiv werden. |
Die meisten Ängste sind einfach unbegründet und beruhen manchmal auch auf Unkenntnis. Den Freiberufler aber als "besser" und "kreativer" und sogar als "weniger stupide" zu bezeichnen, ist eher ein kindisch-alberndes Verhalten. Deine Abwertung ist einfach nicht gerechtfertigt.
Was das Wohngebiet angeht, sind Home-Office und Gewerbe ohne dauerhaften Lieferverkehr (also auch alles was keinen Lärm produziert) idR erlaubt. War bei mir ja auch kein Problem.
Dein Kunde hat nichts verloren durch eine fehlende Umsatzsteuer. Für ihn ist es eine Netto-Rechnung.
Was die Dozentenrechnung angeht, könntest du doch einfach mal beim FA nachfragen. Die werden dir schon sagen, wie es korrekt gemacht wird.
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst Do 23.07.2015 09:24
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Irgendwo in diesem Thread hatte ich schon einmal geschrieben, dass du einen Steuerberater brauchst. Die Sachen, die du in deinem letzten Post beschrieben hast, zeugen von tiefer Unkenntnis der Materie ...
Da brauchst du wirklich Hilfe ...
@Nefliete
Die Nachfrage beim FA kann sicherlich richtig sein, doch wir beide wissen, dass die meisten davor zurückschrecken ("keine schlafenden Hunde wecken" u.ä.), darum ist eine Steuerberatung oder evtl. auch eine Beratung durch die Hausbank vielleicht ein "angenehmerer" Schritt ...
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Benutzer 62312
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Ort: -
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Verfasst Do 23.07.2015 09:57
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Auf jeden Fall sollte die Beratung fachlich einwandfrei sein.
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