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Thema: Freier Mitarbeiter: Freiberuflich oder Gewerbe? vom 17.07.2015


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Freier Mitarbeiter: Freiberuflich oder Gewerbe?
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Frank Münschke
Forums-Papa

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Verfasst Fr 17.07.2015 14:27
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Und dein Kunde wird für dich eventuell KSK-Abgabe-pflichtig ...
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Verfasst Fr 17.07.2015 14:32
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Das ist allerdings für Lars-Daniel unerheblich, denn darum haben sich die Kunden selbst zu kümmern.
 
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Frank Münschke
Forums-Papa

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Verfasst Fr 17.07.2015 14:33
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Klar, aber darüber sollte man sich auch selbst im Klaren sein. Manche Kunden sind dann nachwievor etwas verstört, wenn da plötzlich nochmal ~4,5% gezahlt werden müssen ... da sollte man dann wissen, was man denen sagt ...
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 17.07.2015 14:38
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Ach watt, die Kunden beklagen sich doch wegm jedm scheiß... *ha ha*
 
Frank Münschke
Forums-Papa

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Verfasst Fr 17.07.2015 14:40
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Wie wahr ...
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Lars-Daniel
Threadersteller

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Verfasst Fr 17.07.2015 14:59
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Nefliete hat geschrieben:
Du hast also als Student ein nebenberufliches Gewerbe angemeldet

Ja, seit 2005.

Nefliete hat geschrieben:
vom Finanzamt eine Steuernummer erhalten (?)

Ja, ein paar Wochen später (und auch das Formular für die IHK fertig gemacht).

Nefliete hat geschrieben:
bei der Gewerbenameldung die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen (keine Ausweisung der Umsatzsteuer)

Ja, das ist man automatisch, wenn man nicht zur Umsatzsteuer optiert.

Nefliete hat geschrieben:
und verweist auch bei deinen Rechnungen darauf. Soweit korrekt?

Natürlich.

Nefliete hat geschrieben:
Dein Honorar als Dozent würdest du ebenso in der Einkommensteuererlärung angeben, wie alle anderen Rechnungen auch.

Nein, eben nicht. Gewerbeeinnahmen kommen mit der EÜR auf ein getrenntes Formular. Dozenten- und sonstige freiberufliche Tätigkeit kommt nicht in den Gewerbeteil, sondern unter selbstständige Arbeit. Was mich irritiert hat, ist deine Aussage, 7 % Dienstleistungsumsatzsteuer draufzuschlagen. Im Internet stand auch schon, dass Dozententätigkeit Umsatzsteuerpflichtig ist. Daher muss ich wohl echt zum Steuerberater. Aha!

Frank Münschke hat geschrieben:
Und dein Kunde wird für dich eventuell KSK-Abgabe-pflichtig ...


Das Grafikbüro hat rund 20 Festangestellte und existiert schon seit ein paar Jahren; ich denke, die wissen, was da auf die zukommt. Aber ich bin ja nur ein Freelancer für die - für Unternehmen sind solche Mitarbeiter ja eigentlich von Vorteil, weil KEINE Sozialabgaben fällig sind? Ferner haben sie mir den Vertrag angeboten, obwohl ich gesagt habe, dass ich es lieber über 'ne normale Rechnung erledigen würde * Ich will nix hören... *
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 17.07.2015 16:00
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Sorry, ich habe jetzt nicht extra differenziert was die Anlagen angehen, aber das Prinzip bleibt doch gleich. Es sind Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit. Die eine kommen in Anlage G die anderen in Anlage S. * Keine Ahnung... *

Dennoch gibst du alle Umsätze in der Einkommensteuererklärung ab, egal aus welcher Tätigkeit.

Edit: Vergiss mal die KSK. Das hat mit deiner Frage nichts zu tun. Grins

Edit: Die 7% Umsatzsteuer wären, meines Wissens nach, bei wissenschaftlich-künstlerisch-lehrenden Tätigkeit korrekt gewesen. Aber bei dir unerheblich, da du keine USt. ausweist.


Zuletzt bearbeitet von am Fr 17.07.2015 16:04, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
Lars-Daniel
Threadersteller

Dabei seit: 05.07.2015
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Verfasst Fr 17.07.2015 16:40
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Nefliete hat geschrieben:
Sorry, ich habe jetzt nicht extra differenziert was die Anlagen angehen, aber das Prinzip bleibt doch gleich. Es sind Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit. Die eine kommen in Anlage G die anderen in Anlage S.


Also melde ich dem FA jetzt einfach: "Hey, ich mache zusätzlich noch einen auf Freiberuflich". Allerdings fällt mir die Unterscheidung doch recht schwer... Was ist "anspruchslos" genug, um gewerblich zu sein?

Stupides abzeichnen = gewerblich, Kreativ sein = freiberuflich - aber was ist, wenn ich zur Erstellung einer Infografik noch Daten recherchiere?
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