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Thema: Freier Mitarbeiter: Freiberuflich oder Gewerbe? vom 17.07.2015


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Freier Mitarbeiter: Freiberuflich oder Gewerbe?
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Lars-Daniel
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Verfasst Fr 17.07.2015 11:10
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Freier Mitarbeiter: Freiberuflich oder Gewerbe?

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Hallo,

ich habe heute die Möglichkeit bekommen, als freier Mitarbeiter für eine Agentur zu arbeiten.

Ich besitze bereits einen Gewerbeschein, der die Tätigkeit kein grafischen Bereich umfasst. Nun habe ich im Internet aber gelesen, dass Grafikdesigner eigentlich freiberuflich auftreten, was steuerrechtlich anders gehandhabt wird. "Hauptberuflich" bin ich Student, das Ganze bleibt finanziell und stundenmäßig im erlaubten Rahmen - auch die Krankenkasse weiß Bescheid.

Danke
Lars-Daniel
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 17.07.2015 12:11
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Re: Freier Mitarbeiter: Freiberuflich oder Gewerbe?

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Lars-Daniel hat geschrieben:
Ich besitze bereits einen Gewerbeschein, der die Tätigkeit kein grafischen Bereich umfasst.

Das kommt auf die Art deiner Arbeit an. Wenn deine Arbeit größtenteils Reinzeichnung beinhaltet, dann wäre das eine gewerbliche Tätigkeit. Arbeitest du mehr kreative und entwickelst Designkonzepte, verkaufst Nutzungsrechte usw, ist das eine freiberufliche Tätigkeit.

Die "Handhabung" ist steuerrechtlich gleich. Ein Gewerbe schließt nur die Gewerbeordnung mit ein und damit auch die Gewerbesteuer, die bei dir aber wohl eher nicht relevant ist (zu geringe Umsätze).
 
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Lars-Daniel
Threadersteller

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Verfasst Fr 17.07.2015 12:15
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Re: Freier Mitarbeiter: Freiberuflich oder Gewerbe?

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Nefliete hat geschrieben:
Das kommt auf die Art deiner Arbeit an. Wenn deine Arbeit größtenteils Reinzeichnung beinhaltet, dann wäre das eine gewerbliche Tätigkeit. Arbeitest du mehr kreative und entwickelst Designkonzepte, verkaufst Nutzungsrechte usw, ist das eine freiberufliche Tätigkeit.

Also im ersten Schritt soll ich nur Reinzeichnungen erzeugen, aber dann geht's auch schon weiter: im Rahmen von Recherchen soll aus verschiedenen Abbildung eine neue Erzeugt werden. Dann geht's natürlich schon in den Bereich des Designs und der Konzepte.

Nefliete hat geschrieben:
Die "Handhabung" ist steuerrechtlich gleich. Ein Gewerbe schließt nur die Gewerbeordnung mit ein und damit auch die Gewerbesteuer, die bei dir aber wohl eher nicht relevant ist (zu geringe Umsätze).

Habe gerade eine Mail von einem Steuerberater vor Ort erhalten: 100 EUR zzgl. Umsatzsteuer pro Stunde. Ich glaube, unter diesen Voraussetzungen lehne ich den Vertrag lieber ab. Ich stelle mir gerade vor, dass er 3 Stunden berechnet und ich sofort 360 EUR los bin *balla balla*


Zuletzt bearbeitet von Lars-Daniel am Fr 17.07.2015 12:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Verfasst Fr 17.07.2015 12:34
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Je nach Umsatz ist ein Steuerberater nicht zwingend notwendig, aber immer sinnvol. Hier lohnt es sich die Berater in einem persönlichem Gespräch kennen zu lernen und auch direkt zu verhandeln.

Was deine Tätigkeit angeht, könntest du es einfach bei dem Gewerbe belassen und deine Stunden abrechnen. Die Agentur wird vermutlich eher keine Nutzungsrechte abkaufen, außerdem arbeitest du auch "auf Anweisung". Mach es dir nicht kompliziert. Kohletechnisch macht es für dich keinen Unterschied ob freiberuflich oder gewerblich. Bei einer zusätzlichen freiberuflichen Tätigkeit müsste du auch sparat Buch führen. Den ganzen Käse also 2x machen...
 
Lars-Daniel
Threadersteller

Dabei seit: 05.07.2015
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Verfasst Fr 17.07.2015 12:39
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Nefliete hat geschrieben:
Je nach Umsatz ist ein Steuerberater nicht zwingend notwendig, aber immer sinnvol. Hier lohnt es sich die Berater in einem persönlichem Gespräch kennen zu lernen und auch direkt zu verhandeln.


Er will ja für das Beratungsgespräch 100 EUR pro Stunde zzgl. UmSt. haben. Wenn ich 'ne Stunde zum Beraten hingehe und er dann noch 'ne Stunde lang meine Unterlagen durchguckt... Nachtrag: Zum Glück habe ich bei drei Steuerberatern vor Ort angefragt. Gerade hat sich ein zweiter gemeldet: er berät mich in diesem Umfang kostenfrei!

Nefliete hat geschrieben:
Was deine Tätigkeit angeht, könntest du es einfach bei dem Gewerbe belassen und deine Stunden abrechnen. Die Agentur wird vermutlich eher keine Nutzungsrechte abkaufen, außerdem arbeitest du auch "auf Anweisung". Mach es dir nicht kompliziert. Kohletechnisch macht es für dich keinen Unterschied ob freiberuflich oder gewerblich. Bei einer zusätzlichen freiberuflichen Tätigkeit müsste du auch sparat Buch führen. Den ganzen Käse also 2x machen...


Also im Vertrag steht, dass der freie Mitarbeiter dem Auftraggeber die Nutzungsrechte zur ausschließlichen, weltweiten Nutzung überträgt (zeitlich, sachlich unbegrenzt, für alle bekannten Nutzungsarten). Ausschließlich ist natürlich mies... aber das ist wohl normal in dem Metier.

Generell habe ich aber noch das Problem, dass ich manchmal Anfragen zur Beratung von Unternehmen und auch für Vorträge bekomme. Die Beratung habe ich bislang immer abgelehnt, weil es mir zu zeitintensiv war, die Vorträge habe ich kostenfrei abgehalten, weil mir das mit der Freiberuflichkeit zu kompliziert war.


Zuletzt bearbeitet von Lars-Daniel am Fr 17.07.2015 12:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 17.07.2015 14:01
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Damit hast du dir den kostenfreien Vortrag schön geredet? Au weia!
Warum hast du es nicht einfach in Rechnung gestellt, wie alles andere auch? Du kannst durchaus auch mal mit 7% Umsatzsteuer abrechnen.
 
Lars-Daniel
Threadersteller

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Verfasst Fr 17.07.2015 14:11
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Nefliete hat geschrieben:
Damit hast du dir den kostenfreien Vortrag schön geredet? Au weia!

Naja, so kommt man halt mit neuen Leuten ins Gespräch, Geschäftsanbahnung usw. - hat sogar 2x geklappt Lächel

Nefliete hat geschrieben:
Warum hast du es nicht einfach in Rechnung gestellt, wie alles andere auch?

Im Internet wird dies auf diversen Seiten diskutiert: es ist eine umsatzsteuerpflichtige, freiberufliche Tätigkeit, weil man quasi als Dozent auftritt.

Nefliete hat geschrieben:
Du kannst durchaus auch mal mit 7% Umsatzsteuer abrechnen.

Ich dachte, ich darf keine Umsatzsteuer ausweisen? Ich habe ja auch nichts mit Vorsteuer und so am Hut. Da 90% meiner Kunden Privatleute sind/waren, hätte Umsatzsteuer weder mir, noch denen etwas gebracht.


Zuletzt bearbeitet von Lars-Daniel am Fr 17.07.2015 14:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 17.07.2015 14:24
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Ok, noch mal ganz von vorne. Du hast also als Student ein nebenberufliches Gewerbe angemeldet, vom Finanzamt eine Steuernummer erhalten (?), bei der Gewerbenameldung die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen (keine Ausweisung der Umsatzsteuer) und verweist auch bei deinen Rechnungen darauf. Soweit korrekt?

Dein Honorar als Dozent würdest du ebenso in der Einkommensteuererlärung angeben, wie alle anderen Rechnungen auch.
 
 
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