Bleiwüste
Threadersteller
Dabei seit: 30.01.2011
Ort: Leipzig/Weimar
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst So 30.01.2011 22:58
Titel Freie Mitarbeit für Buchgestaltung; Lizenzen |
|
|
Hallo zusammen,
ich bin Verlagsherstellerin und Mediengestalterin und möchte demnächst für einen Verlag die Gestaltung eines Buchtitels als freie Mitarbeiterin (von zu Hause aus) übernehmen. Ist es für ein erstes Projekt dieser Art notwendig, sich selbständig zu machen oder reicht es, sich einen Gewerbeschein als Kleinstgewerbetreibender zu holen?
Welche Erfahrungen habt Ihr mit der Bereitstellung von Lizenzen für die nötige Software (hauptsächlich InDesign, Photoshop) gemacht? Ist es möglich, sich die Lizenzen für die Dauer des Auftrags vom Auftraggeber stellen zu lassen (ähnlich der Arbeit in einem Büro)?
Herzlichen Dank für Eure Hilfe!
|
|
blindtext
Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst So 30.01.2011 23:34
Titel Re: Freie Mitarbeit für Buchgestaltung; Lizenzen |
|
|
Bleiwüste hat geschrieben: | Ist es für ein erstes Projekt dieser Art notwendig, sich selbständig zu machen oder reicht es, sich einen Gewerbeschein als Kleinstgewerbetreibender zu holen? |
Sich einen Gewerbeschein holen ist sich selbstständig machen. "Kleinstgewerbetreibende" gibt es nicht, die Kleinunternehmeregelung ist nur umsatzsteuerlich relevant.
Die zweite Form der Selbstständigkeit ist die Anmeldung beim Finanzamt als Freiberufler. Die solltest du in Betracht ziehen, wenn du rein gestalterisch tätig sein willst.
Kennst du schon die FAQ? http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html
Zitat: | Welche Erfahrungen habt Ihr mit der Bereitstellung von Lizenzen für die nötige Software (hauptsächlich InDesign, Photoshop) gemacht? Ist es möglich, sich die Lizenzen für die Dauer des Auftrags vom Auftraggeber stellen zu lassen (ähnlich der Arbeit in einem Büro)? |
Wenn du als Selbstständige mit deiner eigenen Hardware arbeitest, musst du die Lizenzen für gewöhnlich kaufen. Die kann dir der Auftraggeber nicht 'ausleihen'. Es sei denn, er hat selbst eine entsprechende Lizenz erworben oder stellt dir bspw. die Hardware komplett mit Software zur Verfügung. Das ist aber eher unüblich, sprich direkt mit dem Auftraggeber um das zu klären. Zu beachten ist dann auch noch, dass eine solche Maßnahme nicht den Verdacht der Scheinselbstständigkeit stärkt.
b.
|
|