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Thema: Freibeträge???wichtig! vom 15.03.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Freibeträge???wichtig!
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Kimmy
Threadersteller

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Verfasst Mo 15.03.2004 14:03
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Freibeträge???wichtig!

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Hi Leutz,
ich hab da mal ne frage...
und zwar könnte ich jetzt für einen bekannten eine broschüre gestalten(etwa 20 seiten)
ja...ich habe keinen gewerbeschein, er möchte aber einen preis von mir wissen, für einen kostenvoranschlag

nun die frage...

wie ist denn das, gibt es für leute in unserer branche einen freibetrag, den man (ohne gewerbeschein) nehmen kann ohne ihn versteuern zu müssen?

ich hoffe ihr könnt mir helfen...

gruß
kim
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Kimmy
Threadersteller

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Ort: kimland
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 15.03.2004 14:27
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weiß da keiner was??? *hu hu huu*
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Achim M.

Dabei seit: 17.03.2003
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Verfasst Mo 15.03.2004 14:37
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Re: Freibeträge???wichtig!

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Nein, eine selbstständige Tätigkeit muss beim Finanzamt angemeldet und die Gewinne müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Steuerfrei wäre eine Beschäftigung als Minijob.

Gruß

Achim
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Cassiopeia20

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Verfasst Mo 15.03.2004 14:44
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Du kannst auch noch Kleinunternehmertum anmelden.. nach § XYZ
dann darf man eine bestimmte grenze nicht überschreiten und man muss keine Mehrwertsteuer auszeichnen und abführen (enormer Vorteil)

hab ich gemacht.. allerdings um als messehostess zu arbeiten..
ruf einfach mal beim zuständigen Finanzamt an.. die können dir das genauer erklären.. bei mir waren sie sehr nett...

LG
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Kimmy
Threadersteller

Dabei seit: 20.09.2002
Ort: kimland
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 15.03.2004 14:45
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aso...okay...danke...
schade... *Schnief*
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Kellerassel

Dabei seit: 02.09.2003
Ort: Hamburg
Alter: 52
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 15.03.2004 19:57
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§19 UStG ist der Kleinunternehmer Paragraf... nen Gewerbeschein brauchste eh nicht! musst nur ne stuernummer beantragen!

Das wars!
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LordJuly

Dabei seit: 14.03.2003
Ort: im Dörp be Nüss
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 15.03.2004 23:24
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Da ich das auch gerade gemacht habe, kann ich dazu sagen:

Melde beim Finanztamt eine Freiberufliche Tätigkeit an. Dann kannst du auch Rechnungen schreiben, aber pass auf wegen der Mwst.
Wenn du dann deine Steuerérklärung machst, muss du das natürlich angeben und zwar machst du dann eine Ein und Ausgabe Auflistung, aus diesem Betrag wird dann erechnet was du zahlen musst. Es könnte ja auch seine das du mehr Ausgaben hast (wenn man schlau ist).
Also Benzinkosten, Papier, Druckertinte halt sowas.
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PJ1985

Dabei seit: 10.04.2004
Ort: Bochum
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 13.04.2004 21:41
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dazu hab ich auch mal ne Frage und zwar ich bin Schüler und habe bis jetzt halt nur die Kenntnisse die ich mir selbst angeeignet habe (durch tuts und durch mein Praktikum) und jetzt habe ich vor mich nebenbei Selbständig zu machen also einfach als Taschengeld aufbesserung. Gibt es da eine Sonderregelung ? Wie sieht das aus mit dem Kindergeld wieviel dürfte ich verdienen und was muss ich alles anmelden um nicht irgendwann streß zu bekommen ?? Ich hab da echt keine Ahnung und würde mich freun wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.
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