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Thema: Freiberufliche Insolvenz? vom 21.01.2020


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Freiberufliche Insolvenz?
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Mosaikk
Threadersteller

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Verfasst Di 21.01.2020 10:49
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Freiberufliche Insolvenz?

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Hallo,

ich bin freiberufliche Grafikerin und durch familiäre Gründe lief das letzte Jahr bei mir leider überhaupt nicht gut und ich stehe kurz vor der Insolvenz. Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll und wie das alles abläuft. Hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht und kann mir helfen? Kann ich selbstständig bleiben trotz Insolvenz? Oder hat das gar keinen Sinn?

Ich wäre für jede Hilfe sehr dankbar!
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susiundstrolch

Dabei seit: 14.01.2020
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 21.01.2020 16:28
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Es kommt drauf an welche rechtsform dein Unternehmen hat. Als Selbstständige kannst du m Normalfall aber keine Privatinsolvenz, sondern nur Regelinsolvenz beantragen (Quelle: [Link entfernt]). Natürlich ist es immer besser zu versuchen die Insolvenz zu umgehen, doch wenn das so nicht mehr möglich ist die Schulden zu begleichen ist es ratsam einen Insolvenzantrag zu stellen. Du solltest vielleicht besser einen Anwalt zu rate ziehen und das mit ihm besprechen.
Lg


Edit by top: Link wegen Spam-Verdacht entfernt. Ihre freundliche Forenmoderation.


Zuletzt bearbeitet von top am Mi 22.01.2020 10:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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flavio

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Verfasst Do 23.01.2020 00:16
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Zitat:
... Kaum Einkünfte als Freiberufler – dann Hartz IV beantragen

Hartz IV erhält also nicht nur derjenige, dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld I abgelaufen ist. Auch die Menschen, bei denen die Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit nicht ausreichend sind, um das Existenzminimum zu decken, haben Anspruch auf ALG II. ...
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Emma28

Dabei seit: 03.12.2020
Ort: Hamburg
Alter: 31
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Verfasst Di 08.12.2020 17:03
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Hallo,

wie anstrengend es in der Insolvenz wird, hängt vom Insolvenzverwalter und den Gegebenheiten wie Einkommen etc. ab.

Ich empfehle, auch wenn das etwas Geld kostet, die Insolvenz über einen Anwalt zu beantragen, da dieser in der Regel auch während des Verfahrens für Fragen zur Verfügung steht.

Nach der Insolvenz ändert sich für den Schuldner eigentlich gar nichts, außer das er die damaligen Schulden los ist. Zu bedenken ist jedoch, daß die Tatsache der Insolvenz von der Schufa drei volle Kalenderjahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung im Datenbestand gehalten wird.
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