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Thema: Freiberuflich UND Gewerbe? vom 20.10.2009


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Benutzer 62312
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Verfasst Do 22.10.2009 14:56
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das kann ich dir nicht sagen. mit der ksk hab ich leider nichts am hut und kenne mich auch nicht aus.
 
aUDIOfREAK

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Verfasst Do 22.10.2009 14:57
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Verbalinjurie hat geschrieben:
Also die eigentlich Unterschiede wären, dass er bei mir als freier mit 7% rechnen könnte. Andererseits müsste er auch KSK Gebühren zahlen, oder?


naja die 7 % fallen eben auf gestalterische leistungen bei freiberuflern an. im grunde isses für die agentur aber egal ob 7 oder 19 % - weil die umsatzsteuer eh ein durchlaufender posten ist.

udn ksk muss die agentur auch in beiden fällen abführen - da isses unerheblich, ob du nun freiberuflich gemeldet bist oder gewerbetreibender bist. sobald jemand einen künstler beauftragt (und das wort künstler legt die ksk sehr weiträumig aus), wird die abgabe fällig.
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Verbalinjurie
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Verfasst Do 22.10.2009 15:12
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Wenn man so Gewerbetreibend ist, dass einen FA und KSK niemals so annehmen würden, hält sie trotzdem die Hand auf?
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aUDIOfREAK

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Verfasst Do 22.10.2009 15:26
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es ist unerheblich ob du bei der ksk versichert bist oder ob die dich theoretisch nehmen würden. auf künstlerische leistungen wird die ksk abgabe fällig. egal ob du da versichert bist oder nicht. und wie schon gesagt - was künstlerische arbeit ist, legt die ksk sehr weiträumig aus. ich hab mal mit denen telefoniert. tenor war, das im grunde genommen alles was nötig ist um ein werbemedium zu bekommen ksk-abgabepflichtig ist. theoretisch wäre das sogar der preis für den druck von z.b. broschüren, wenn die abrechnung über dich erfolgen würde.
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Verbalinjurie
Threadersteller

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Verfasst Do 22.10.2009 15:35
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OK führt etwas aus meinem Thema raus und gibt bestimmt ein paar Threads dazu:

Hab grad mal etwas gegoogelt. Sehe ich das richtig, dass nur juristische Personen als Auftraggeber diese Abgabe zahlen müssen? Wie ist das, wenn ich einer Firma ein Template verkaufe, die es dann selber weiter zur Webseite verarbeitet. Wer muss zahlen?
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aUDIOfREAK

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Verfasst Do 22.10.2009 15:41
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Verbalinjurie hat geschrieben:
OK führt etwas aus meinem Thema raus und gibt bestimmt ein paar Threads dazu:

Hab grad mal etwas gegoogelt. Sehe ich das richtig, dass nur juristische Personen als Auftraggeber diese Abgabe zahlen müssen? Wie ist das, wenn ich einer Firma ein Template verkaufe, die es dann selber weiter zur Webseite verarbeitet. Wer muss zahlen?


nein - zahlen muss die abgabe grundsätzlich jeder, der einen künstler beauftragt. eine juristische person kann aber formal keinen künstler beauftragen - das können immer nur menschen. deswegen ist bei juristischen personen wie gmbh oder ag das mit der ksk so geregelt, das die abgabe auf die gehälter der geschäftsführer oder vorstandsvorsitzenden fällig wird und nicht auf die rechnung des künstlers oder der agentur.

interessantes portal zum thema ksk: www.kskontra.de

zu deinem beispiel: wenn die agentur keine juristische person ist, zahlt sie auf deine rechnung ksk abgabe. der kunde der agentur zahlt dann auf deren rechnung ebenfalls die abgabe.
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Verbalinjurie
Threadersteller

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Verfasst Do 22.10.2009 15:46
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Am besten teilt man die Rechnungen dann so auf, das klar getrennt ist, was z.B. künstlerisch ist und was nicht und weist den Kunden in der Rechnung darauf hin, dass auf die künstlerischen Arbeiten ggf. KSK abgabe zu leisten ist, näheres würde er bei seinem Steuerberater erfahren.

Ist ja schon ziemlich Asi, dass diese Steuer mehrfach erhoben werden kann, je öfter man das Produkt weiterverkauft
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aUDIOfREAK

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Verfasst Do 22.10.2009 15:50
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Verbalinjurie hat geschrieben:
Am besten teilt man die Rechnungen dann so auf, das klar getrennt ist, was z.B. künstlerisch ist und was nicht und weist den Kunden in der Rechnung darauf hin, dass auf die künstlerischen Arbeiten ggf. KSK abgabe zu leisten ist, näheres würde er bei seinem Steuerberater erfahren.

Ist ja schon ziemlich Asi, dass diese Steuer mehrfach erhoben werden kann, je öfter man das Produkt weiterverkauft


ja das ganze wirklich mal mitm steuerberater durchquatschen. n paar schlupflöcher gibt es wohl die abgaben klein zu halten. aber wirklich rechtssicher is das alles nich, weil leider nicht wirklich definiert ist, was als künstlerische leistung zählt und was nich. das is sowas von schwammig und die ksk sieht natürlich jeden furz als künstlerische leistung an und verlangt geld. die eine oder andere gerichtsverhandlung gabs da ja auch schon...
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