mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Mi 24.04.2024 18:45 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: freiberuflich in Agenturen. Wie läuft das bei Euch? vom 10.03.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> freiberuflich in Agenturen. Wie läuft das bei Euch?
Seite: Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
Autor Nachricht
Dobingo

Dabei seit: 17.03.2005
Ort: Taka Tuka Land
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 11.03.2007 20:41
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Und nun noch der Vollständigkeit halber:

Es gibt zwei Urteile des BFH (Az. IV R 61/89 und Az. VIII R 76/75):
"Eine künstlerische Tätigkeit kann auch dann vorliegen, wenn jemand zwar seine Leistungen in den Dienst der Werbung stellt, diese aber aufgrund künstlerischer Fähigkeiten und in künstlerischer Weise vollbringt. Entscheidend ist, ob die Arbeiten ohne Rücksicht auf ihre Verwendung künstlerischen Charakter aufweisen. Dazu ist erforderlich, daß sie nicht das Produkt handwerksmäßig erlernter bzw. erlernbarer Tätigkeit darstellen, sondern darüber hinaus etwas Eigenschöpferisches enthalten und eine künstlerische Gestaltungshöhe aufweisen." (VIII R 76/75; es ging hier um einen Werbefotograf)

Hier der Leitsatz des Urteils zu Az. IV R 61/89:

"1. Entwirft ein Industrie-Designer Gebrauchsgegenstände, so können zur Beantwortung der Frage, ob es sich hierbei um eine künstlerische Tätigkeit handelt, neben den zeichnerischen Entwürfen auch die danach gefertigten Produkte herangezogen werden.

Orientierungssatz

1. Auch im Grenzbereich zwischen Kunst und Gewerbe schließen der gewerbliche Verwendungszweck und die bestimmungsgemäße Verwendung als Gebrauchsgegenstand die Annahme einer künstlerischen Tätigkeit nicht aus, wenn die Arbeiten nach ihrem Gesamtbild eigenschöpferisch sind und über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine bestimmte künstlerische Gestaltungshöhe erreichen (vgl. BFH-Urteil vom 14.12.1976 VIII R 76/75).

2. Die Erzeugnisse eines Gebrauchsgrafikers sind u.a. dann nicht Ausdruck seiner individuellen Anschauungsweise und Gestaltungskraft, wenn sie beispielsweise nur einer neuen Moderichtung, einem neuen Stilgefühl folgen oder wenn die Formgebung aus dem allgemeinen Formenschatz entnommen ist oder auf bekannte Vorbilder zurückgeht. Das gilt auch dann, wenn die Erzeugnisse zwar eigenartig oder technisch vollendet sind und gutes oder sogar bestes handwerkliches Können zeigen, solange sie geforderte künstlerische Gestaltungshöhe vermissen lassen (BFH-Urteil vom 11.7.1960 V96/59 S)."

Aus diesen beiden Urteilen könnte man für den Mediendesigner knapp sagen, dass er als künstlerischer Beruf durchgehen könnte. Allerdings liegt man mit der ganzen Geschichte ein bisschen auf Messers schneide.
  View user's profile Private Nachricht senden
radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 11.03.2007 20:42
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

das ist imho deutsche begriffswichserei - du hast aber im grunde der begrifflichkeiten natürlich recht.
natürlich bin ich kein mediengestalter, sondern so ne superkreative art direktor.

aber ich gestalte medien und deshalb fühle ich mich hier im forum gut aufgehoben.


Zuletzt bearbeitet von radschlaeger am So 11.03.2007 20:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Dobingo

Dabei seit: 17.03.2005
Ort: Taka Tuka Land
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 11.03.2007 20:46
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

radschlaeger hat geschrieben:
das ist imho deutsche begriffswichserei

Sag das mal dem Steuerprüfer...
  View user's profile Private Nachricht senden
radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 11.03.2007 20:48
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

deswegen ja auch:
radschlaeger hat geschrieben:
...du hast aber im grunde der begrifflichkeiten natürlich recht.
  View user's profile Private Nachricht senden
c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst So 11.03.2007 21:39
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Dobingo hat geschrieben:
Fusseltrine hat geschrieben:
Ich dachte bis jetzt, dass Mediengestalter nicht so ein typischer Freiberuflerberuf ist. Aber wenn das bei Euch auch so is...

... wie Recht sie hat...

Mediengestalter sind keine Freiberufler.


Was natürlich kein Hinderungsgrund ist, als gelernter MG als Freelancer für Agenturen zu arbeiten. Ob jemand seine Rechnung als Freiberufler schreibt oder als Gewerbetreibender, interessiert die nicht.

c_writer
 
Fusseltrine
Threadersteller

Dabei seit: 16.08.2005
Ort: -
Alter: 113
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 11.03.2007 23:31
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

c-writer - nettes angebot. danke! und danke auch für die links - schau ich mich mal um...
  View user's profile Private Nachricht senden
Dobingo

Dabei seit: 17.03.2005
Ort: Taka Tuka Land
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 11.03.2007 23:43
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

c_writer hat geschrieben:
Was natürlich kein Hinderungsgrund ist, als gelernter MG als Freelancer für Agenturen zu arbeiten.

Das stimmt. Aber das hab ich ja auch nicht angezweifelt ... Und denen ist es wirklich egal, warum sollte die das auch interessieren? Meine Anmerkung ging lediglich dahin, dass hier in diesem Forum häufig Halbwahrheiten über steuerliche und rechtliche Konsequenzen gepostet werden bzw. versucht wurde mit "ich habe gehört/oder so mache ich es" Antworten sie (zwar nicht gewollt) auf gefährliches Eis zu bewegen.

Wie gesagt, als Freelancer oder generell Selbstständiger zu arbeiten erfordert mehr, als eine Frage im Forum von Mediengestaltern. Der Gang zum Steuerberater oder mindestens eine Erkundigung bei fachlich ausgebildeten Personen ist unerlässlich. Das Finanzamt interessiert Unwissenheit nicht.

Genauso verhält es sich bei dem "Überpost" mit den FAQs der Selbstständigkeit, was zu beachten sei. Davon kann man mindestens 3/4 in die Tonne treten.
Und die Gerichtsurteile des BFH zeigen auch, dass selbst diplomierte Grafiker immer an der Grenze sind unter Gewerbetreibende zu fallen - selbst wenn man eine Druckleistung ankauft und weiterreicht, biste schon drin und Deine ganzen selbsständigen Einkünfte sind nach §5 i.V. §15 EStG zu versteuern und flux biste auch in der Gewerbesteuer. Hat man Einkünfte aus §15 von mehr als 24500 Euro fällt Gewerbesteuer an - und wie lebt es sich Steuerhinterziehung...?! Außerdem was auch ein Spaß wird, ist die Buchführungspflicht gemäß §§140,141 AO i.V.m. §5 EStG.

Auch auf die Kleinunternehmer Regelung wird hier häufig eingegangen. Fakt ist: man ist generell USt pflichtig (nach §§1, 2 UStG) - ist man unter 17500 Euro Einkünften kommt §19 UStG (besagte Kleinunternehmer Regelung) zum Tragen. Bedeutet man wird von der USt befreit, darf also keine Mehrwertsteuer ausweisen und dementsprechend aus §15 UStG auch keine Vorsteuer ziehen. Auf der Rechung, welche eindeutige Vorschriften haben muss (§18 UStG u.a. Zeitraum der Leistungen, Rechnungsempfänger, fortlaufende Rechnungsnummer, welche Leistungen, Datum), wird dann aber explizit darauf hingewiesen - bspw: keine MwSt ausgewiesen, da Kleinunternehmer gemäß....

Die Frage nach dem wieviel man verdienen darf wird hier auch häufig gestellt oder wie der Steuersatz ist. Das kann man nie so einfach beantworten - zumal die Frage nach dem Steuersatz immer vom (gesamten) zu versteuernden Einkommen -also Zinsen, Dividenden, Lohn, Mieteinnahmen etc.- abhängt. Unter 7.664 Euro zahlt man keine Steuern (und man bekommt u.U. noch Kindergeld), dazwischen gehts von ca. 15% aufwärts bis zum Spitzensteuersatz von 42%, der ab 52.152 Euro (abzüglich des Grundfreibetrags von 7914 Euro - welche den 7.664 entsprechen) fällig ist.
Auf Sonderausgaben (z.B. Versicherungen) und Abzüge von der Steuer (bspw. Spenden, aber auch Gewerbesteuer) geh ich jetzt nicht ein... das würde das Thema sprengen. Ich will damit nur zeigen, das Thema ist wesentlich komplexer als es hier in der herrschenden Meinung ist.

Aber um auch auf die Frage einzugehen, wie würde ich meine Angebote/Rechnungen schreiben. Ich bin selbst schon länger selbstständig (*klingel mal am Arroganzglöckchen* auch erfolgreich) und gehe einerseits von einem rechnerischen Stundensatz aus, mit dem ich kalkuliere. Wie man auf den Stundensatz kommt wurde hier schon häufiger gepostet. Das ist aber nur ein Aspekt und meist zu kurzsichtig gedacht. Ich sehe auch immer den Nutzen, den ein Kunde von meinem Produkt hat. Bspw. möchte er eine Überarbeitung oder komplett neues Corporate Design ist der Aufwand zeitlich gesehen zwar x-Euro wert, aber was hat er vom CD? Also runde ich auf den Betrag auf, den ich bereit wäre zu zahlen.
Möchte man eine "stumpfe" Einladung/Karte haben, kann mein Preis nach Stunden u.U. zu hoch sein und ich seh den Kunden nie wieder... Also gehe ich genauso vor, bloß diesmal nach unten. Klar, man sollte sich nie unter Wert verkaufen, aber geht man vor wie ein Korintenkacker ist man ziemlich schnell arbeitslos. Oder verkauft seine CDs unter Wert... Das ist halt das unternehmerische Risiko. Auch hilft es zu gucken, was nehmen Agenturen dafür - entweder Erfahrungswerte vom eigenen Arbeitgeber - oder mal einfach selbst ne Anfrage losschicken.
Bei Freelancern für Agenturen verhält es - das ist jetzt meine Meinung - aber noch ein bisschen diffizieler für den Freelancer. Festpreis würde ich immer nur dann machen, wenn ich entweder den Kunden/oder die Agentur gut kenne. Sind sie schwer oder einfach zu handeln - viel Aufwand, wenig Aufwand. Ruckzuck ist man über seinem Angebot rüber und der Stundensatz sinkt dahin, dass jeder 1Euro Jobber besser dastehen würde.
Von daher mags manchmal auch gut sein, einen festen Stundensatz mit der Agentur auszuhandeln. Die Zeit kann eine Agentur immer selbst gut einschätzen - multipliziert mit dem Stundensatz, weiß sie also schon in der Akquise eines Auftrages schon, wie teuer Deine Leistung ist.

Wie man merkt gehe ich nur auf die Rechnungsstellung ein. Da ein Arbeitsvertrag im Widerspruch zum Freelancer steht. Entweder man ist freier Mitarbeiter oder angestellt. Logisch oder? Der gezeigte Arbeitsvertraglink unterstreicht meine Meinung dazu ja auch nur. Aber das hat "Graphiker" ja auch schon angemerkt.

Ob man projektbezogen oder verschiedene Projekte auf Zeit (gleichzeitig) arbeitet? Naja, meine Erfahrung sagt mir (jetzt nicht die Selbstständige - sondern die aus meiner Agentur-Anstellungszeit), dass normalerweise projektbezogen gearbeitet wird, aber das schließt natürlich nicht aus, dass es mehrere Projekte nebenbei sein können. Die andere Alternative der Urlaubs-/Krankheitsvertetung bzw. personeller Engpass schließt das ja nicht aus.

Ob man in Agenturen oder von zuhause aus arbeitet - aus BWLer Sicht würd ich immer versuchen (sofern das nötige Equipment vorhanden ist - Rechner, Lizenzen, ...) von zuhause aus zu arbeiten. Der Arbeitsplatz ist immer der gleiche, man muss sich nicht anpassen und man spart sich Zeit und Kosten für An- und Abfahrt. Klar, nicht immer möglich v.a. bei der Vertretungstätigkeit. Außerdem man hat seine Ruhe und kann arbeiten wie und wann man will Lächel Nicht zu verachten.

Grüße
Ingo


Zuletzt bearbeitet von Dobingo am Di 13.03.2007 13:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Nachtfalter
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 12.03.2007 09:31
Titel

Re: freiberuflich in Agenturen. Wie läuft das bei Euch?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Fusseltrine hat geschrieben:

• Arbeitet Ihr für mehrere Projekte aber nur für diese eine Agentur?
• Wie funktioniert es am besten wenn man für mehrere Agenturen tätig ist? Sicher geht das kaum parallel? Es sei den n man arbeitet von Zuhause aus - aber mich interessiert das Arbeiten direkt vor Ort in den Agenturen...

Konkurrenz belebt das Geschäft: man hat eine bessere Verhandlungsposition, wenn die Kunden wissen, dass man noch andere Auftraggeber hat. Sonst rutscht man leicht in eine Abhängigkeit vom einzigen Kunden à la "der hats nötig, den können wir im Preis drücken"

Ich hab auch schon für zwei Agenturen gleichzeitig vor Ort gearbeitet: Agentur 1 von 8:00 bis 16:00, Agentur 2 von 17:00 bis 22:00. Macht zwar keinen Spaß, geht aber auch im Notfall mal * Ich bin müde... *
 
 
Ähnliche Themen Freiberuflich und Versicherung
Freiberuflich UND Gewerbe?
Freiberuflich als Übergangslösung
Freiberuflich, ja oder nein?!
Freiberuflich oder Selbstständig!
Thema: freiberuflich Arbeiten
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.