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Thema: freiberufler wann gewerblich? vom 04.10.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> freiberufler wann gewerblich?
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grafix

Dabei seit: 31.07.2006
Ort: Weserbergland
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.10.2006 10:03
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Diesel hat geschrieben:
Aus meiner Sicht hast du erstmal "nur" einen gewerblichen Beruf erlernt.
Nach deinem Studium hingegen könntest du als Freiberuflerin anerkannt werden, allerdings auch nur dann, wenn deine Tätigkeit eine hohe gestalterische Qualität hat und diese ausschließlich ausgeübt wird.


Es kommt nicht darauf an, was man gelernt bzw. studiert hat. Das erleichtert höchstens die "Anerkennung" einer freiberuflichen Tätigkeit (sog. Katalogberufe). Es kommt einzig und allein auf die tatsächliche Tätigkeit an.
Übt man Tätigkeiten sowohl gewerblicher, als auch freiberuflicher Art aus, kann man das tun. Es gibt keine Ausschließlichkeit. Allerdings muss man dann für seine gewerblichen Tätigkeiten ein Gewerbe anmelden und beide Tätigkeiten voneinander trennen, vor allem in der Buchhaltung.

Aber es gibt tatsächlich viel bessere Seiten im Netz, um sich über die feinen Unterschiede gewerblicher und freiberuflicher Selbstständigkeit zu informieren als dieses Forum. Denn Glaube und Ansichten können Wissen in diesen Fragen nicht ersetzen.

* Ich bin unwürdig * Darum meine Empfehlung (z. B.): www.mediafon.net
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pixel
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Do 05.10.2006 12:34
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vielen dank für die zahlreichen antworten! Lächel

im grunde genommen ist meine wahl schon gefallen - während meines studiums möchte ich lediglich freiberuflich tätig sein. die ksk wäre natürlich super! auch – das soll jetzt nicht eingebildet oder irgendetwas in diese richtung klingen – bezweifle ich nicht als freiberuflerin anerkannt zu werden. Zum einen, weil mein > ausbildungsschwerpunkt auf grafik- und objektdesign lag
zum anderen > weil ich doch dieselbe tätigkeit ausübe wie freiberufler die grafikdesign studiert haben oder wie mediengestalter die eine betriebliche ausbildung genossen haben

mein hauptsächliches interesse gilt dem feinen unterschied zwischen freiberuflich und gewerblich.
@ grafix Gewerbliche Tätigkeiten wären beispielsweise die Abwicklung des gesamten Auftrages auch mit der Druckerei.

d.h., dass ich nicht im namen meines kunden bei der druckerei für ein projekt anfragen stellen darf > diese das anegbot und die rechnung dem kunden zusendet?
ich gehe mal kaum davon aus, dass einer der kunde soviel fachkenntnis besitzt und eine korrekte anfrage bei der druckerei stellen kann….

wie handhaben denn die freiberufler aus dem forum solche situationen?

gruß pixel
 
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c_writer
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Do 05.10.2006 13:20
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pixel hat geschrieben:


d.h., dass ich nicht im namen meines kunden bei der druckerei für ein projekt anfragen stellen darf > diese das anegbot und die rechnung dem kunden zusendet?


Anfragen darfst Du schon, aber deine Arbeitszeit dafür berechnen nicht. Auch keine Provision nehmen etc. Und die ganze Abwicklung muss komplett zwischen Kunde und Druckerei stattfinden.

c_writer
 
pixel
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Do 05.10.2006 13:54
Titel

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hier kurz ein auszug aus dem ratgeber freelancer von herrn buchholz

Für einige Berufe haben die Finanzämter und die KSK leider unterschiedliche Maßstäbe entwickelt: Während für die KSK
• Werbetexterinnen,
• Grafiker und Designerinnen
immer künstlerisch tätig sind, erkennt das Finanzamt sie als Künstler nur an, wenn sie "eigenschöpferisch" (also ohne allzu präzise Vorgaben seitens des Auftraggebers) tätig sind und wenn bei ihren Produkten "der Kunstwert den Gebrauchswert deutlich übersteigt". Einer Designerin kann es also durchaus passieren, dass sie in die KSK aufgenommen wird, an das Finanzamt aber dennoch Gewerbesteuer abzuführen hat.

mir ging es ganz zu beginn um genau dieses thema
> logoentwicklung = eigenschöpferisch
> prospekt nach vorgegebenem cd erstellen = keine eigenschöpferische leistung >> darf ich nicht annehmen?
oder verstehe ich das irgendwie falsch? im grunde ist das cd ja oft ein großer kasten mit lauter kleiner bauklötze aus denen man dann den prospekt oder flyer oder oder oder zusammensetzt....

wisst ihr worauf ich hinaus will?

@ c_writer die ganze abwicklung? was meinst du damit? also angebot und rechnung oder was?
 
c_writer
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Do 05.10.2006 14:58
Titel

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pixel hat geschrieben:


wisst ihr worauf ich hinaus will?


So ungefähr.

Das reine Pixelschieben nach CD für eine Broschüre ist natürlich keine besonders schöpferische Tätigkeit, aber erstens kann auf Deiner Rechnung ja stehen 'Konzeption und Artwork' oder ähnliches, zweitens ist das immer eine Abgrenzungsfrage (ist das Arbeiten nach sehr rigidem Briefing nun schöpferisch i.S. des FA oder nicht?) und deshalb kann Dir drittens niemand eine sichere Auskunft darüber geben, wie im Fall des Falles Dein ganz persönlicher Sachbearbeiter bei Deinem Finanzamt entscheiden wird.

Die Diskussion dahingehend ist also, um mal grafix zu zitieren, akademisch.

Zitat:
@ c_writer die ganze abwicklung? was meinst du damit? also angebot und rechnung oder was?


Der gesamte Ablauf vom Einholen der Angebote bis zur Rechnungsstellung mit allem, was dazwischen liegt, Versand der Druckunterlagen, der Proofs etc. pp. wäre gewerblich. Das darf auf Deiner Rechnung nicht auftauchen. Lächel

Es sei denn Du hast zusätzlich zum Freiberuf ein Gewerbe gemeldet, dann kannst Du gewerbliche Aufträge quasi über Deine 2. "Firma" abwickeln. Aber für einen Nebenjob als GTA während des Studiums übersteigt das langsam den realistischen Rahmen, wenn Du mich fragst.

c_writer
 
pixel
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Do 05.10.2006 16:08
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c_writer hat geschrieben:
pixel hat geschrieben:


wisst ihr worauf ich hinaus will?


So ungefähr.

Das reine Pixelschieben nach CD für eine Broschüre ist natürlich keine besonders schöpferische Tätigkeit, aber erstens kann auf Deiner Rechnung ja stehen 'Konzeption und Artwork' oder ähnliches, zweitens ist das immer eine Abgrenzungsfrage (ist das Arbeiten nach sehr rigidem Briefing nun schöpferisch i.S. des FA oder nicht?) und deshalb kann Dir drittens niemand eine sichere Auskunft darüber geben, wie im Fall des Falles Dein ganz persönlicher Sachbearbeiter bei Deinem Finanzamt entscheiden wird.

Die Diskussion dahingehend ist also, um mal grafix zu zitieren, akademisch.


c_writer


ja natürlich und gleichzeitig unendlich. jedoch würde es mich interessieren wie ihr freiberufler damit umgeht. denke ich da zu "brav" oder entpuppe ich mich als korintenkacker und die ganze sache ist nicht so eng zu sehen?
ich möchte natürlich auch alles richtig machen und keine grenzen überschreiten - da niemand die grenzen aufzeigen kann, da sie interpretationssache zu sein scheinen schaue ich hier im forum wie die erfahreneren unter uns das ganze angehen.... also: wie haltet ihr das mit solchen abgrenzungen?

gruß pixel
 
Achim M.

Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
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Verfasst Do 05.10.2006 16:49
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pixel hat geschrieben:
ja natürlich und gleichzeitig unendlich. jedoch würde es mich interessieren wie ihr freiberufler damit umgeht.

Meiner Erfahrung (ich selbst bin Gewerbetreibender) interessiert sich das Finanzamt für die Unterscheidung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberufler erst dann, wenn das steuerliche Auswirkungen hat (sprich: Es gibt nennenswerte Einnahmen, die Gewerbesteuerpflichtig sein könnten).

In einer Ex-Firma, in der ich gearbeitet habe, war so ein Fall eingetreten. Aus einem Freiberufler war mit der Zeit eine Agentur mit mehreren Angestellten geworden. Das war dem Finanzamt dann doch eine Steuerprüfung wert. Bis dahin waren aber schon einige Jahre ins Land gegangen. Dann wurde aber auch wochenlang jeder Ordner der letzten Jahre untersucht und der Status als Freiberufler aufs genaueste überprüft.

Will sagen: Für einen einzelnen Freiberufler wird sich das Finanzamt kaum interessieren, solange hier keine nennenswerte Einnahmen vorliegen.

Gruß

Achim
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grafix

Dabei seit: 31.07.2006
Ort: Weserbergland
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.10.2006 23:00
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Freiberuflich, gewerblich ... wie wir Freien damit umgehen? *Whaazzzz uppp?*
Natürlich alles streng nach Gesetz und Ordnung. Wo kämen wir denn da hin, wenn wir da hin kämen, wo andere schon sind ...
Wenn du dich ordnungsgemäß beim Finanzamt meldest, weil du dich selbstständig machst, musst du Angaben über deine Tätigkeit machen. Die Tätigkeiten, die du dort angibst, müssen natürlich freiberuflich sein.
Von da an bekommt das Finanzamt im Normalfall nicht mit, ob du freiberuflich oder gewerblich tätig bist. Anders als Arbeitnehmer musst du ja bei der Steuererklärung "nur" die Gewinnermittlung machen und angeben. Deine ganzen Unterlagen bleiben daheim/im Büro in den langen Ordnerschlangen. Und erst, wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung macht, könnte sich die Frage stellen, was du nun tatsächlich gemacht hast.
Und wenn du dann gewerbliche Tätigkeiten verrichtet hast? Kann es passieren, dass du (möglicherweise rückwirkend) ein Gewerbe anmelden musst. Ein paar Euro für den Gewerbeschein und das war's ... solange du noch nicht in den Bereich kommst, in dem du Gewerbesteuer zahlen musst.
Für dich ist es echt (fast) egal. Um ganz sicher zu sein, melde doch einfach ein Gewerbe an. Aus die Maus und alles ist gegessen. Gewerbesteuer, doppelte Buchführung usw. ... wenn das wirklich für dich zutreffen würde, verdienst du auch genug Kohle um das durchzustehen.

So und nun: Auf in die Zukunft, Lehrjahre sind keine Herrenjahre, jeder ist seines Glückes Schmied, vom Tellerwäscher zum Millionär, vom Freiberufler zum Tellerwäscher!
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