mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 28.03.2024 23:25 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: freiberufler wann gewerblich? vom 04.10.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> freiberufler wann gewerblich?
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
pixel
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mi 04.10.2006 17:55
Titel

freiberufler wann gewerblich?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

erledigt

Zuletzt bearbeitet von am Fr 30.03.2007 13:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
sidisinsane

Dabei seit: 30.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 04.10.2006 19:34
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

da sich noch kein experte zu wort gemeldet hat, versuch ich es mal mit einer eher unqualifizierten antwort.

ob du nun ein logo oder ein komplettes corporate design ablieferst dürfte grundsätzlich als freiberufliche tätigkeit abzuwickeln sein, da, wie du schon selber sagtest, beides kreative dienstleistungen sind.
bietest du nun im rahmen deiner cd-entwicklung auch die entsprechenden druckerzeugnisse, also die fertigen produkte und nicht nur die designs an, so dürftest du im gewerblichen bereich gelandet sein.

wenn du ausschliesslich für agenturen agierst, dürfte die anmeldung einer freiberuflichen tätigkeit reichen. wenn du jedoch
direkt mit dem kunden geschäfte abwickelst, so rutschst du, bei nicht allzu grosser beschneidung deines angebots, recht schnell in den gewerblichen bereich.

ich selbst bin gewerbetreibender, drum muss ich mich nicht so sehr mit der materie auseinandersetzen. aber vielleicht meldet sich doch noch ein erfahrener freiberufler zu wort.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
pixel
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mi 04.10.2006 19:43
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

sidisinsane hat geschrieben:
da sich noch kein experte zu wort gemeldet hat, versuch ich es mal mit einer eher unqualifizierten antwort.

ob du nun ein logo oder ein komplettes corporate design ablieferst dürfte grundsätzlich als freiberufliche tätigkeit abzuwickeln sein, da, wie du schon selber sagtest, beides kreative dienstleistungen sind.
bietest du nun im rahmen deiner cd-entwicklung auch die entsprechenden druckerzeugnisse, also die fertigen produkte und nicht nur die designs an, so dürftest du im gewerblichen bereich gelandet sein.

wenn du ausschliesslich für agenturen agierst, dürfte die anmeldung einer freiberuflichen tätigkeit reichen. wenn du jedoch
direkt mit dem kunden geschäfte abwickelst, so rutschst du, bei nicht allzu grosser beschneidung deines angebots, recht schnell in den gewerblichen bereich.

ich selbst bin gewerbetreibender, drum muss ich mich nicht so sehr mit der materie auseinandersetzen. aber vielleicht meldet sich doch noch ein erfahrener freiberufler zu wort.



hmm.. eigentlich meinte ich das anders und zwar so:
> logoentwicklung = kreative dienstleistung eines freiberuflers
> prospekt mit schon bestehendem CD umsetzen = keine kreative leistung meinerseits und somit gewerblich?

aber dein ansatz bringt mich auf einen neuen gedanken
sobald ich das design als druckreife pdf der druckerei übersende ist das gewerblich? oder meinst du wenn ich das ganze als komplettangebot anbiete - also den preis der druckerei mit in mein angebot aufnehme? wäre es denn gewerblich wenn ich für den kunden ein seperates druckangebot einhole und praktisch als "übermittler" auftrete?
 
sidisinsane

Dabei seit: 30.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 04.10.2006 20:50
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zitat:

... aber dein ansatz bringt mich auf einen neuen gedanken
sobald ich das design als druckreife pdf der druckerei übersende ist das gewerblich? oder meinst du wenn ich das ganze als komplettangebot anbiete - also den preis der druckerei mit in mein angebot aufnehme? wäre es denn gewerblich wenn ich für den kunden ein seperates druckangebot einhole und praktisch als "übermittler" auftrete?


nein, ich denke nicht das die reine übersendung der pdf gewerblich ist.

vereinfacht ausgedrückt habe ich das ganze immer so verstanden: geistige leistung = freiberuflich, anbieten eines produkts = gewerbe.
rechnest du also das druckerzeugnis mit ab, was bei einem komplettangebot ja der fall wäre, bietest du ein produkt an und müsstest demnach einen gewerbeschein haben. wenn du die druckerei direkt mit deinem auftraggeber abrechnen lässt, was oftmals recht unpraktisch sein dürfte, dann würdest du wahrscheinlich weiterhin dem anschein nach freiberufler sein.

doch wie gesagt, das sind vermutungen meinerseits. an deiner stelle würde ich direkt beim gewerbe- bzw. finanzamt nachfragen.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Benutzer 27313
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mi 04.10.2006 20:58
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zitat:
hmm.. eigentlich meinte ich das anders und zwar so:
> logoentwicklung = kreative dienstleistung eines freiberuflers
> prospekt mit schon bestehendem CD umsetzen = keine kreative leistung meinerseits und somit gewerblich?


Ich glaube ich weiß woher der Wind weht:
Du verwechseltst hier etwas. Was Du meinst ist wahrscheinlich die Trennung zwischen Kunst und Gewerbe. Für die freischaffende Kunst gibt es andere steuerrechtliche Vorschriften als für Graphiker oder andere (Kunst-)Gewerbetreibende
Falls Du das meinen solltest gilt im wesentlichen folgendes:
Der Gesetzgeber betrachtet Kunst als förderungsbedürftig und schafft deshalb Künstlern Steuervorteile. Diese Steuervorteile versucht natürlich auch jeder 0815-Graphiker zu nutzen, in dem er sein Schaffen als Kunst anpreist. In den meisten Fällen geht das schief, da man sehr wohl zwischen Kunst und Gebrauchsgraphik unterscheiden kann.

Ich glaube ausschlaggebend ist folgendes (sicher bin ich mir aber nicht):
- Die Leistung muss mit Ausnahme von geringen fremden Anteilen selbst erstellt sein
- Es muss eine eigenschöpferische Leistung erkennbar sein

Dazu gibt es aber ganze Bücher. Informieren kannst Du Dich auch beim Finanzamt oder beim Bundesministerium für Justiz.
 
grafix

Dabei seit: 31.07.2006
Ort: Weserbergland
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 04.10.2006 21:34
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wenn du dich mit einer kleinen eigenen Agentur selbstständig machen willst, hast du die Möglichkeit, dies als Freiberuflerin oder als Gewerbetreibende zu tun. Entscheidest du dich für den Weg der freiberuflichen Tätigkeit, darfst du keinen gewerblichen Tätigkeiten ausführen (und wenn, dann nur in schwindend geringem Umfang).
Gewerbliche Tätigkeiten wären beispielsweise die Abwicklung des gesamten Auftrages auch mit der Druckerei. Oder das Handeln mit Waren (du stellst selbst etwas her und verkaufst es oder nutzt deine "guten" Quellen, kaufst günstig ein und verkaufst es weiter, usw., usw. ...).
Da du aber die Tätigkeit "nebenbei" machen willst, musst du dich ohnehin fragen, welchen Unterschied es für dich macht, ob du freiberuflich oder gewerbetreibend bist. Alles, was du als Gewerbetreibende im Gegensatz zur Freiberuflerin machen musst (Bilanzierung, Gewerbesteuer zahlen usw.), musst du erst ab genau festgelegten Umsatzgrößen. Ich bezweifle, dass du diese Grenzen im Nebenjob neben dem Studium überschreitest.
Einen entscheidenden Vorteil hätte die Tätigkeit als freiberufliche Designerin allerdings: es besteht evtl. die Möglichkeit der Versicherung über die Künstlersozialkasse. In diesem Fall müsstest du nur die Hälfte deiner Krankenkassen- und Rentenbeiträge bezahlen, die andere Hälfte tragen der Staat und die Verwerter.
Wenn du aber als Studentin ohnehin unter diesen Grenzen verdienen willst, ist die ganze Überlegerei müßig. Dann gibt es (abgesehen von den paar Euro Kosten für den Gewerbeschein) keine Unterschiede.
  View user's profile Private Nachricht senden
c_writer
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Do 05.10.2006 04:02
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

grafix hat geschrieben:
(...)
Einen entscheidenden Vorteil hätte die Tätigkeit als freiberufliche Designerin allerdings: es besteht evtl. die Möglichkeit der Versicherung über die Künstlersozialkasse. In diesem Fall müsstest du nur die Hälfte deiner Krankenkassen- und Rentenbeiträge bezahlen, die andere Hälfte tragen der Staat und die Verwerter.


Anzumerken wäre noch, dass es mordschwer ist, irgendwann vom Gewerbe in den Freiberuf zu wechseln. D.h., wer ein Gewerbe angemeldet hatte und dann in den Freiberuf wechseln möchte, bspw. weil er eben nach einigen Jahren hauptberuflich selbstständig doch mehr als 24.500 Euro Gewinn im Jahr macht und Gewerbesteuern und IHK-Beiträge zahlen müsste, der wird mit einem mehr als unwilligen Finanzamt zu tun haben.

c_writer
 
Diesel
Gesperrt

Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.10.2006 09:46
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Aus meiner Sicht hast du erstmal "nur" einen gewerblichen Beruf erlernt.
Nach deinem Studium hingegen könntest du als Freiberuflerin anerkannt werden, allerdings auch nur dann, wenn deine Tätigkeit eine hohe gestalterische Qualität hat und diese ausschließlich ausgeübt wird.

Gruß Diesel
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Zuhause Gewerblich Siebdrucken?
Selbstständigkeit: Frei oder gewerblich?
DTP-Reinzeichner freiberuflich oder gewerblich selbständig?
Mediengestalter = kaufmänisch oder gewerblich/technisch ?
Freiberufler
Freiberufler?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.