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Thema: Freiberufler und Mehrwertsteuer vom 28.11.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Freiberufler und Mehrwertsteuer
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Di 29.11.2011 11:09
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Nefliete hat geschrieben:
auch wenn der eindruck enstanden ist, das sherlock sich selbstständig machen will, hat sie es nie gesagt...
allerdings wenn doch, dann würde ich auch dringend einen steuerberater empfehlen. nicht nur weil man fragen kann, sondern weil es auch vorteile bringt. wenn man glück hat, sind es vlt 150euro im quartal die man aufbringen muss.


zumindest würde ein existenzgründerseminar nicht schaden. dort lernt man dann auch so sachen wie korrekte stundenkalkulation usw. die meisten größeren städt bieten sowas idr. kostenfrei an. gerade wenn man sich selbstständig macht gibt es einige stolpersteine, die man aber umgehen kann, wenn man sich vorher eben mit z.b. solchen seminaren kundig macht.
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Dorian_W

Dabei seit: 01.11.2011
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Verfasst Di 29.11.2011 16:01
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Nochmal zur MwSt:

Sobald man selbständig ist, hat man ein Gewerbe. es gibt lediglich einige vom Gesetzgeber beschriebene Ausnahmeberufe, die als Freiberuflich gelten. Ob man die Umsatzsteuer ausweist, hat also rein gar nichts damit zu tun, ob man Freiberufler ist oder ein gewöhnliches Gewerbe hat, sondern lediglich mit der Kleinunternehmerregelung.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 29.11.2011 16:13
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Dorian_W hat geschrieben:
Nochmal zur MwSt:

Sobald man selbständig ist, hat man ein Gewerbe. es gibt lediglich einige vom Gesetzgeber beschriebene Ausnahmeberufe, die als Freiberuflich gelten. Ob man die Umsatzsteuer ausweist, hat also rein gar nichts damit zu tun, ob man Freiberufler ist oder ein gewöhnliches Gewerbe hat, sondern lediglich mit der Kleinunternehmerregelung.


sorry, aber das ist absolut nicht korrekt. dabei hatten wir doch fast alles schon geklärt...

gewerbe dann, wenn man gewerbepflichtige dienstleistungen erbringen will. sonst unterliegen sie einfach nicht der gewerbeordnung.

die kleinunternehmerregelung kann man nur dann in anspruch nehmen wenn man unter den 17.500 (ungefähr) umsatz bleibt... (unglücklich von dir formuliert)
 
 
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