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Thema: Freiberufler und Mehrwertsteuer vom 28.11.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Freiberufler und Mehrwertsteuer
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Sherlock Flows
Threadersteller

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Verfasst Mo 28.11.2011 18:02
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Freiberufler und Mehrwertsteuer

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Hi,

1. Wenn ich als Freiberufler für eine Agentur arbeite, muss ich in meiner Rechnung an die Agentur auch die 19% Mehrwertsteur dazurechnen?

2. Da ich selbst mein Arbeitgeber bin, muss ich wohl auch selbst den Sozialversicherung-Arbeitgeberanteil zahlen und mit in meinen Stundenlohn einberechnen, stimmts?

3. Müssen die 19% von meinem „Gesamtbrutto“ oder vom „Gesamtbrutto“ + SozialversicherungArbeitgeberanteil berechnet werden?


Zuletzt bearbeitet von Sherlock Flows am Mo 28.11.2011 18:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mo 28.11.2011 18:09
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1) 19 oder 7% (zb nutzungsrechte)

2) das zauberwort heißt: platzkostenrechnung. in deinen stundenlohn musst du schon etwas mehr berücksichtigen

3) diese frage macht keinen sinn. du erhebst 19% auf alles was mit 19% besteuert wird!
 
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Jade-Haus

Dabei seit: 30.11.2006
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Verfasst Mo 28.11.2011 18:29
Titel

Re: Freiberufler und Mehrwertsteuer

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Sherlock Flows hat geschrieben:
Hi,

1. Wenn ich als Freiberufler für eine Agentur arbeite, muss ich in meiner Rechnung an die Agentur auch die 19% Mehrwertsteur dazurechnen?

2. Da ich selbst mein Arbeitgeber bin, muss ich wohl auch selbst den Sozialversicherung-Arbeitgeberanteil zahlen und mit in meinen Stundenlohn einberechnen, stimmts?

3. Müssen die 19% von meinem „Gesamtbrutto“ oder vom „Gesamtbrutto“ + SozialversicherungArbeitgeberanteil berechnet werden?


Zu 1: Wenn du Vorsteuerabzugsberechtigt bist, musst du auch die Mehrwertsteuer hinzurechnen. Du bist Vorsteuerabzugsberechtigt, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast. Dann hast du dafür vom Finanzamt auch eine Steuernummer bekommen. Außerdem brauchst du auch noch eine Umsatzsteuer-Ident-Nummer. Die kannst du in Saarlouis beantragen.

Zu 2: Jepp. Stimmt. Wie du deinen Stundensatz berechnest, ist dir natürlich selbst überlassen. Aber mindestens müssen deine Kosten gedeckt sein. Nicht nur die fixen, auch die variablen. Und etwas Gewinn ggf. für zukünftige Invesitionen solltest du dabei auch berücksichtigen. Falls du dir nicht sicher bist, gibt es im Netz ganz tolle Musterkalkulationen für Freiberufler.

Zu 3: Stopp mal!!! Die Umsatzsteuer wird auf die Netto-Beträge berechnet. Netto + Umsatzsteuer = Brutto. Netto-Beträge sind dein gesamter Stundenlohn in den du SozVers etc. eingerechnet hast zuzüglich sonstiger Auslagen für z.B. Material als Netto-Betrag.

So, die Buchhalterin hat klug geschissen. *pah* Ich hoffe, ich konnte dir damit helfen. Lächel
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 28.11.2011 18:39
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die ust-Idnr. ist keine pflicht. man brauchst sie wenn man geschäfte im eu-auslanf machen will (in deutschland).

und für die mwst braucht man kein gewerbe, diese kann jeder selbstständige freiberufler weiter berechnen.

oder irre ich mich jetzt völlig?
 
Benutzer 116623
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Ort: -

Verfasst Mo 28.11.2011 18:47
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Re: Freiberufler und Mehrwertsteuer

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Jade-Haus hat geschrieben:

Zu 1: Wenn du Vorsteuerabzugsberechtigt bist, musst du auch die Mehrwertsteuer hinzurechnen. Du bist Vorsteuerabzugsberechtigt, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast.


Und nicht von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machst! Der KU darf keine USt ausweisen und ist auch nicht vorsteuerabzusberechtigt... Und mit Gewerbe oder Freiberuf hat das nichts zu tun. D.h. Freiberufler und Gewerbetreibende können die KU-Regelung nutzen oder auch nicht.

Zitat:
Dann hast du dafür vom Finanzamt auch eine Steuernummer bekommen. Außerdem brauchst du auch noch eine Umsatzsteuer-Ident-Nummer. Die kannst du in Saarlouis beantragen.


Au Mann, die Ust-ID ist ausschließlich für den innergemeinschaftlichen Handel relevant!

Zitat:
So, die Buchhalterin hat klug geschissen. *pah* Ich hoffe, ich konnte dir damit helfen. Lächel


Zu 1 waren jedenfalls zwei Aussagen falsch. Das sollte einer Buchhalterin nicht passieren.


Zuletzt bearbeitet von am Mo 28.11.2011 18:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Jade-Haus

Dabei seit: 30.11.2006
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Verfasst Mo 28.11.2011 18:54
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Die erste Aussage war NICHT falsch. Ich hätte sie nur anders formulieren sollen.

Die USt-ID ist relevant, wenn Verbrauchsmaterialien weiterberechnet werden. Auch innerhalb von Deutschland.


Zuletzt bearbeitet von Jade-Haus am Mo 28.11.2011 18:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 116623
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Verfasst Mo 28.11.2011 18:56
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Jade-Haus hat geschrieben:
Die USt-ID ist relevant, wenn Verbrauchsmaterialien weiterberechnet werden. Auch innerhalb von Deutschland.


Das ist falsch.

http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
 
Jade-Haus

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Verfasst Mo 28.11.2011 18:58
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Ups. Da lasse ich mich mal eines Besseren belehren. Danke! Lächel

Wir bestehen jedenfalls immer auf eine USt-ID. Da werde ich mal mit unserer Buchhaltung sprechen müssen.
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