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super smash bros
Threadersteller
Dabei seit: 02.01.2008
Ort: Hamburg
Alter: 52
Geschlecht:
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Verfasst Mi 26.01.2011 17:46
Titel Freiberufler und Auftraggeber - geht das? |
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Hallo, ich bin seit einger Zeit als freibruflicher Grafiker tätig. Nun ist es immer wieder so, dass ich Teile von Kundenaufträgen, wie zum Beispiel Illustrationen oder Bildbearbeitungen an Dritte abgeben muss. Ich habe das bisher immer so geregelt, dass diese direkt von meinem Kunden beauftragt wurden und sie auch direkt an meinen Kunden abgerechnet haben.
Da sich jetzt ein Kunde gegen diese Regelung sperrt und alles über mich abrechnen will, hier meine Frage: Kann ich auch direkt zum Beispiel einen Illustrator beauftragen (der dann auch an mich abrechnet), ohne dass ich Angst haben muss, meinen Freiberufler-Status zu verlieren? Gibt es da eine Größenordnung, wie zum Beispiel Prozent vom Umsatz, die erlaubt ist? In jedem Fall muss ich wohl mit 5,8 % für die KSK kalkulieren?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Frank
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Smooth-Graphics
Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 26.01.2011 18:02
Titel
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Du darfst als Freiberufler keine gewerblichen Leistungen verkaufen. Das heißt, Wiederverkauf ist nicht gestattet.
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Benutzer 37983
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 26.01.2011 18:13
Titel
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Es werden ja aber, am Beispiel von den Illustrationen, nur die Nutzungsrechte verkauft und die gehen zu 7% über den Tresen. Oder eben meinetwegen eine von dir gestaltete Broschüre mit Illus drin vom eingekauften Illustrator, dann wird am Ende das Gesamtpaket dem Kunden in Rechnung gestellt. Ob das bei Grafikleistungen immer mit 7% geht, ist wieder ne andere Sache, aber ich würde denken, du hast erstmal nur mit der KSK-Abgabe zu tun...
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