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Thema: Freiberufler - Rechnungsposten vom 23.11.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Freiberufler - Rechnungsposten
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vitruvian
Threadersteller

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Verfasst Fr 23.11.2007 12:36
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Freiberufler - Rechnungsposten

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Ich habe eine Frage zu einer "wasserdichten" Rechnungsstellung. Ein Kunde möchte, daß ich neben den gängigen Print-Aufträgen auch noch als Berater für Anzeigenplanungen und für die Betreung deren IT-Landschaft zur Verfügung stehe. (wir nehmen einfach mal an, ich könnte dies abdecken)

Nun ist es ja nicht mehr ganz so einfach vom Finanzamt den "Freiberufler-Status" zu erhalten. Da sollte ich bei einer Prüfung auch vorweisen können, daß ich rein gestalterisch gearbeitet habe.

Wie soll ich nun Arbeiten abrechnen, die sich z.B. um die Pflege deren Servers oder deren Internetseite bewegt? Kann ich für solche Sachen eine Allgemeine Beratungstätigkeit als Punkt in die Rechnung schreiben? Wie kann sowas aussehen ohne zu schwammig(nichtssagend) zu wirken, und auch nicht direkt zeigen, daß hier keine gestalterische Arbeit vorliegt?

lg m
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peppy

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Verfasst Fr 23.11.2007 12:49
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Hm, interessante Frage. Hast du mal beim Finanzamt oder bei einem
Steuerberater nachgefragt?
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 23.11.2007 13:03
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Re: Freiberufler - Rechnungsposten

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vitruvian hat geschrieben:


Wie soll ich nun Arbeiten abrechnen, die sich z.B. um die Pflege deren Servers oder deren Internetseite bewegt?


Melde zusätzlich ein Gewerbe an, über das Du Tätigkeiten abrechnest, die mit einer freiberuflichen Tätigkeit nichts zu tun haben. Das ist der einzig rechtssichere Weg. Das FA kann den Status als Freiberufler nämlich auch nachträglich wieder aberkennen ...

c_writer
 
vitruvian
Threadersteller

Dabei seit: 23.02.2006
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Verfasst Fr 23.11.2007 13:20
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Na beim Finanzamt würde ich erst recht nicht nachfragen - is doch wohl klar. Werde das auch beim Steuerberater ansprechen - jedoch wollte ich hier noch ein paar Meinungen einfangen, um nicht die meines Steuerberaters (auch nur Menschen) vorbehaltlos akzeptieren zu müssen.
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peppy

Dabei seit: 02.03.2004
Ort: Dinslaken
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 23.11.2007 13:23
Titel

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vitruvian hat geschrieben:
Na beim Finanzamt würde ich erst recht nicht nachfragen

Wieso nicht?
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vitruvian
Threadersteller

Dabei seit: 23.02.2006
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Verfasst Fr 23.11.2007 13:25
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Zumindest nicht unter meinem Namen - dann kann ich meinen freiberuflichen Status gleich selbst wieder ändern und ein Gewerbe anmelden.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Fr 23.11.2007 13:39
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vitruvian hat geschrieben:
Zumindest nicht unter meinem Namen - dann kann ich meinen freiberuflichen Status gleich selbst wieder ändern und ein Gewerbe anmelden.


ich frag mich sowiso was alle immer mit ihrem freiberufler haben? steuern spart man da erst, wenn man in regionen kommt, in denen man gewerbesteuer zahlen müsste (also > 25.000 gewinn / jahr). da werden die allermeisten, die hier nebenbei was machen nur von träumen... und den ihk-beitrag von 50 € / jahr als gewerbetreibender kann man auch verknüsen. das wären die einzigen zwei nachteile bzw. unterschiede zum freischaffenden, die mir einfallen. meld ein (klein-)gewerbe an und gut is. dann haste deine ruhe und das finanzamt kann dir nix. mehr aufwand oder kosten entstehen dir dadurch (von dem fuffi/jahr für die ihk mal abgehesehen) nicht... * Keine Ahnung... *
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vitruvian
Threadersteller

Dabei seit: 23.02.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 23.11.2007 13:44
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hast recht - wird das beste sein...
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