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Thema: Freiberufler oder Gewerbe vom 09.12.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Freiberufler oder Gewerbe
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lolmann
Threadersteller

Dabei seit: 09.12.2010
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Verfasst Do 09.12.2010 14:14
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Freiberufler oder Gewerbe

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Hallo, ich habe die FAQ zum Weg in die Selbständigkeit gelesen und fand sie sehr aufschluss reich. Auch die Seite e-lancer ist hilfreich. Trotzdem blieben ein paar Fragen offen.

Ich studiere Kommunikationsdesign. Vor ein paar Jahren habe ich ein Gewerbe angemeldet. Ich mache ganz verschiedene Sachen:
- Grafikdesign (Plakate, Flyer, Webdesign)
- Webprogrammierung (Konzeption und Programmierung von Websites in PHP, MySQL, HTML)
- (Hochzeits-)Fotografie

Inzwischen habe ich erfahren, dass ich als Grafiker gar nicht unbedingt ein Gewerbe brauche, sondern freiberuflich selbständig arbeiten kann. Vorteil: keine Gewerbesteuer (wenn ich mal so viel verdiene, im Moment sowieso noch Kleinunternehmer) und ich kann u.U. in die KSK.

Ich schrieb dem Finanzamt, dass ich das Gewerbe gerne abmelden will, aber die sagen: nö.

- Grafikdesign könne nur eine freiberufliche Tätigkeit sein, wenn eine entsprechende Berufsausbildung/Studium schon durchlaufen und abgeschlossen sei
- Bei Webprogrammierung ebenso
- Hochzeitsfotograf sei ein handwerklicher Beruf und könne nicht freiberuflich ausgeübt werden

Was die Webprogrammierung und die Hochzeitsfotografie angeht, das verstehe ich noch. Aber Grafikdesign? Das studiere ich doch. Heißt das, dass ich während des Studiums auf Gewerbe arbeiten muss und erst danach Freiberufler sein kann?

Hier gibt es einen interessanten Text über Mischtätigkeiten (unterer Absatz). Angenommen, das Grafikdesign ließe sich doch freiberuflich ausüben, müsste ich die Tätigkeiten offenbar deutlich trennen (Briefkopf usw.).

Freue mich über Tips Lächel Danke schonmal.
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aUDIOfREAK

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Verfasst Do 09.12.2010 14:37
Titel

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ja für den freiberufler musst du eine entsprechende berufliche qualifikation nachweisen können...

grundsätzlich kannst du in die ksk aber auch als gewerbetreibender, wenn deine tätigkeiten überwiegend künsterischer natur sind... da du allerdings noch student bist, brauchst du das glaub ich eh noch nicht, weil du als student ja ohnehin schon versichert bist (man berichtige mich wenn ich falsch liege).
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FloKu

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Verfasst Do 09.12.2010 14:40
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Die Begründung ist wirklich seltsam. Ich war selber kurz als Grafiker und Fotograf freiberuflich tätig, da mir das Finanzamt sogar dazu geraten hat. (nachweise wollte keiner sehen... habe ich auch gar nicht).
Bedingung ist halt nur, dass du quasi künstlerisch arbeitest. Das war auch bei Fotoarbeiten gefordert. Also nicht handwerklich nach vorgaben des kudnen, sonder frei und irgendwie mit künstlerischer Note...

Ich persönlich bevorzuge aber auch das Gewerbe, ansonsten darfst du ja auch keine Drucksachen weiterberechnen oder websiten einrichten und musst immer alles über die rechnungsadresse deines kunden laufen alssen. Fand ich sehr umständlich in der kurzen zeit als freiberufler.


Zuletzt bearbeitet von FloKu am Do 09.12.2010 14:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 09.12.2010 14:40
Titel

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[...] ich hab blödsinn geschrieben...

die gewerbesteuer ist das einzige was dich stört? deshalb willst du kein gewerbe mehr haben?


http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbesteuer_(Deutschland)


Zuletzt bearbeitet von am Do 09.12.2010 14:45, insgesamt 3-mal bearbeitet
 
Achim M.

Dabei seit: 17.03.2003
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Verfasst Do 09.12.2010 14:41
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Re: Freiberufler oder Gewerbe

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lolmann hat geschrieben:
Inzwischen habe ich erfahren, dass ich als Grafiker gar nicht unbedingt ein Gewerbe brauche, sondern freiberuflich selbständig arbeiten kann. Vorteil: keine Gewerbesteuer (wenn ich mal so viel verdiene, im Moment sowieso noch Kleinunternehmer) und ich kann u.U. in die KSK.

Für mich sind das ungelegte Eier. Solange Du ohnehin keine Gewerbesteuer bezahlst, kannst Du bestenfalls die IHK-Gebühr sparen. Die KSK nimmt Dich auch als Gewerbetreibenden (siehe Punkt 9 der KSK-FAQ) auf.

Wenn es dann wirklich steuerlich etwas zu optimieren gibt, würde ich mich an einen Steuerberater wenden.

Gruss

Achim
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blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
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Verfasst Do 09.12.2010 17:55
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Re: Freiberufler oder Gewerbe

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lolmann hat geschrieben:


Inzwischen habe ich erfahren, dass ich als Grafiker gar nicht unbedingt ein Gewerbe brauche, sondern freiberuflich selbständig arbeiten kann. Vorteil: keine Gewerbesteuer (wenn ich mal so viel verdiene, im Moment sowieso noch Kleinunternehmer)


Die Kleinunternehmerregelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant und vom Umsatz abhängig, die Gewerbesteuer vom Gewinn. Das hat nichts miteinander zu tun.

Zitat:
und ich kann u.U. in die KSK.


"In" die KSK kann niemand, die KSK ist keine Krankenkasse - du kannst dich aber grundsätzlich auch als Gewerbetreibender über die KSK versichern, wenn du in den Kreis der im Rahmen des KSVG zu versichernden fällst.

Zitat:
Ich schrieb dem Finanzamt, dass ich das Gewerbe gerne abmelden will, aber die sagen: nö. (...)

Was die Webprogrammierung und die Hochzeitsfotografie angeht, das verstehe ich noch. Aber Grafikdesign? Das studiere ich doch. Heißt das, dass ich während des Studiums auf Gewerbe arbeiten muss und erst danach Freiberufler sein kann?


Das FA kann sich auf diesen Standpunkt stellen und du kannst allenfalls dagegen klagen. Die Freien Berufe sind laut Gesetz dadurch gekennzeichnet, dass sie "auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt (§ 1 Abs. 2 PartGG)." haben.

Die besondere berufliche Qualifikation ist bei dir (noch) nicht vorhanden. Nicht alle Finanzämter sind da so strikt, deines offenbar schon.

Zitat:
Hier gibt es einen interessanten Text über Mischtätigkeiten (unterer Absatz). Angenommen, das Grafikdesign ließe sich doch freiberuflich ausüben, müsste ich die Tätigkeiten offenbar deutlich trennen (Briefkopf usw.).


Du müsstest das komplett und penibel trennen, auch in der Rechnungsstellung, in der Buchführung usw. Da du das Gewerbe aber bereits angemeldet hast, dürfte es schwierig werden, das jetzt noch rückgängig zu machen. Du hast die entsprechende Antwort des FA ja bereits bekommen.

b-
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