aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 27.05.2008 18:00
Titel Re: Freiberufler oder Gewerbe? |
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designzicke hat geschrieben: | aUDIOfREAK hat geschrieben: | designzicke hat geschrieben: | Lolek hat geschrieben: | Wenn ich z.B. eine Broschüre gestalte und dann den Druckprozeß für den Kunden betreuue - muss ich ein Gewerbe anmelden? |
Gestaltung freiberuflich, für die Tätigkeit der Drucküberwachung Gewerbe anmelden. |
warum willst dir denn 2 x buchführung und den ganzen quatsch antun. da reicht doch dann 1 x gewerbe und man kann alle aufgaben damit abdecken... |
Angenommen "nur angenommen" er würde sich gerne KSK versichern lassen geht das ja mit Gewerbe nun nicht und 2. was die freiberufliche Tätigkeit angeht, als freiberufler bist du eh nicht zur Buchführung verpflichtet. |
klar kannst du dich auch als gewerbetreibender bei der ksk versichern. wenn deine tätigkeit nachweislich künstlerisch ist, ist das ohne weiteres möglich.
und auch als freiberufler bist du zur buchhaltung verpflichtet. was du wohl meinst ist die doppelte buchführung und bilanzierung. das bist du als gewerbetreibender aber auch nur ab einem bestimmten umsatz / gewinn (500.000 € Umsatz / 50.000 € Gewinn) oder wenn du eine GmbH / OHG / AG oder was ähnliches hast. Als Einzelunternehmer reicht, wie beim Freiberufler auch - eine Gewinn und Verlustrechnung bei der Steuererklärung.
Der einzige wirklich gravierende Unterschied ist, das Du als Gewerbetreibender ab 24.500 € Jahresgewinn Gewerbesteuer zahlen musst, als Freiberufler nicht. Aber knapp 25.000 € Gewinn im Jahr wollen erstmal verdient sein.
Die andere Frage ist, ob man überhaupt gleichzeitig freiberuflich und gewerbetreibend angemeldet sein kann.
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Di 27.05.2008 18:05, insgesamt 2-mal bearbeitet
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