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Thema: Freiberufler meldet sich arbeitslos beim Jobcenter vom 20.12.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Freiberufler meldet sich arbeitslos beim Jobcenter
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Muehlenkreis
Threadersteller

Dabei seit: 20.12.2008
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Verfasst Sa 20.12.2008 22:39
Titel

Freiberufler meldet sich arbeitslos beim Jobcenter

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Hallo,

bin seit 4 Monaten Freier Layouter (mit eigener Steuernummer, schrieb Rechnungen, etc.) bei einer Tageszeitung
und stehe nun vor der Situation mich arbeitslos melden zu müssen, da momentan leider keine Aufträge
in Sicht sind.
Da ich laufende Ausgaben habe, die ich ohne Einkünfte nicht mehr bewältigen kann, sehe ich keinen anderen
Ausweg als mich arbeitslos melden zu müssen.
Ich weiß, daß ich höchstens Harz IV bekommen kann, wichtig wäre aber die Beantwortung folgender
Fragen für mich:

Hä? Was bedeutet eine Arbeitslos-Meldung bezüglich auf einen noch laufenden KSK-Antrag?

Hä? Habe ich, wenn ich ggfs nächstes Jahr wieder als Freier Layouter arbeiten könnte, noch
einen Anspruch auf Unterstützungt durch die KSK?

Hä? Muß ich dann wieder einen neuen Antrag stellen, oder wäre mein alter nur auf Eis gelegt?

Hä? Muß ich mich beim Finanzamt selber abmelden (also mitteilen, daß ich mich arbeitssuchend gemeldet habe)

Hä? Was passiert mit meiner bisherigen Steuernummer?

Hä? Gibt es Probleme durch die Arbeitslos-Meldung für meine Zukunft als Freier Layouter, sollte sich wieder
Arbeit für mich als Freiberufler ergeben, ABGESEHEN DAVON daß ich mir ggfs. wieder eine neue
Steuernummer holen muß?

Hä? Gibt es Fallen, auf die ich achten muß, wenn ich mich in dieser beschriebenen Situation arbeitslos melde,
also Dinge, die mir auf dem Amt "den Hals brechen können" (finanzieller Natur aber auch für die berufl. Zukunft)?

Im Vorfeld schonmal vielen Dank für die Hilfe - das bedeutet mir sehr, sehr viel, da Neuland für mich.
Ich wünsche schöne Feiertage und einen Guten Rusch und freue mich über jede ernstgemeinte, hilfreiche Antwort.

Vielen Dank
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 20.12.2008 22:53
Titel

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Einzig sinnvoller Weg: KSK anrufen, Finanzamt anrufen, Arbeitsagentur anrufen. Lächel
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Asi Prollowski

Dabei seit: 30.09.2005
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Verfasst So 21.12.2008 00:07
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In Sachen ARGE würd ich sofort hinrennen. Ich weiß nicht, wie es bei euch geregelt ist; hier läuft überhaupt nix ohne das sog. Beratungsgespräch. Wäre mein erster Weg am Montag.
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 21.12.2008 00:33
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Info-PDF von der KSK-Website (www.kuenstlersozialkasse.de):
KSV und Leistungsbezug von der Agentur für Arbeit

Asi Prollowski hat geschrieben:
In Sachen ARGE würd ich sofort hinrennen.

Such lieber zuerst eine unabhängige Beratungsstelle auf und informier dich über mögliche Fallstricke. Je früher du das machst, umso besser.
Asi Prollowski hat geschrieben:
Wäre mein erster Weg am Montag.

Außerdem solltest du rausfinden, ob deine zuständige Agentur überhaupt am Montag, dem 21.12. geöffnet hat. Hier in Bremen hat sie das nämlich z.B. nicht *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am So 21.12.2008 00:47, insgesamt 5-mal bearbeitet
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Asi Prollowski

Dabei seit: 30.09.2005
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Verfasst So 21.12.2008 00:49
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Zitat:
Such lieber zuerst eine unabhängige Beratungsstelle auf und informier dich über mögliche Fallstricke. Je früher du das machst, umso besser.


Das auch. Aber da man für das Beratungsgespräch i.d.R. einen Termin machen muss, schließ das eine das andere nicht aus.
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nanu

Dabei seit: 31.03.2006
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Verfasst Mo 29.12.2008 19:59
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Wenn es irgendwie möglich ist, würde ich bei einer (Neu)gründung in die freiwillige Arbeitslosenversicherung (Anträge gibt es bei der AfA, läuft nicht über die KSK) einzahlen, wenn das einmal läuft und die Anwartszeit ist noch nicht erreicht, zahlen sogar die Argen unter bestimmten Voraussetzungen die Versicherung weiter *zwinker*
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Tofutante

Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 29.12.2008 21:30
Titel

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nanu hat geschrieben:
Wenn es irgendwie möglich ist, würde ich bei einer (Neu)gründung in die freiwillige Arbeitslosenversicherung (Anträge gibt es bei der AfA, läuft nicht über die KSK) einzahlen, wenn das einmal läuft und die Anwartszeit ist noch nicht erreicht, zahlen sogar die Argen unter bestimmten Voraussetzungen die Versicherung weiter *zwinker*



Soweit ich informiert bin, richtet sich das Arbeitslosengeld dann aber nicht nach Deinen letzten Verdiensten, sondern danach, ob Du z.B. Facharbeiter bist oder Akademiker. Wenn ich mich richtig erinnere, bekommt man mit einem Gesellenbrief in etwa ein Arbeitslosengeld in Höhe des derzeitigen Hartz IV-Satzes. D.h., für viele lohnt sich diese freiwillige Arbeitslosenversicherung überhaupt nicht.


Zuletzt bearbeitet von Tofutante am Mo 29.12.2008 21:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nanu

Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 30.12.2008 00:49
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Tofutante hat geschrieben:
Soweit ich informiert bin, richtet sich das Arbeitslosengeld dann aber nicht nach Deinen letzten Verdiensten, sondern danach, ob Du z.B. Facharbeiter bist oder Akademiker. Wenn ich mich richtig erinnere, bekommt man mit einem Gesellenbrief in etwa ein Arbeitslosengeld in Höhe des derzeitigen Hartz IV-Satzes. D.h., für viele lohnt sich diese freiwillige Arbeitslosenversicherung überhaupt nicht.


Vom rein finanziellen Standtpunkt mag das stimmen, obschon ja ggf. noch zum AlG I Wohngeld beantragt werden kann.
Auch die Freigrenzen für Nebenverdienste liegen beim AlG I höher.

Ist man kein Single, wird auch das Einkommen von Mitbewohnern bei dem ALG II einberechnet...
gut ist man alleinerziehend mit Kind(ern) lohnt es sich ggf. wirklich nicht.

Aber zwichen dem ALG I und II liegen auch sonst wohl noch Welten, was Rechte und Möglichkeiten betrifft.

Bei AlG II muss ja per Gesetz jeder Job angenommen werden und wenn es Spargelstechen ist.
Ein Recht auf Berufsschutz gibt es nicht.

Allein um sich dieser Willkür nicht gleich aussetzen zu müssen, würde ich mich freiwillig versicheren (auch wenn der Auszahlungsbetrag AlgI/II gleich hoch ist), sofern das möglich ist.
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