Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 18.12.2007 11:06
Titel
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mündlicher Arbeitsvertrag ist zwar mehr als ungeschickt, aber Kind liegt ja schon im Brunnen. Da dennpch die gesetzlichen Regelungen greifen und der vereinbarte Lohn durch alte Abrechnungen belegt werden kann, muss eine Änderungskündigung ausgesprochen werden.
Sieh der Tatsache ins Auge, dass das ein Abzocker-Laden ist, in dem du wahrscheinlich nicht wirklich glücklich werden wirst. Gehts du gegen die Minderung gerichtlich an, wars das eh mit der Anstellung. Dann wirst du eben am letzten Tag der Probezeit gekündigt.
Also Minderung in Kauf nehmen und asap was neues suchen. Aus ner Anstellung heraus hat man auch bei neuen Arbeitgebern die besseren Karten.
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