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Thema: Fragen zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom 11.06.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Fragen zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
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ohneschuhe
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Verfasst Mi 11.06.2008 10:19
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Fragen zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

hallo,
ich mache mich neben meiner Festanstellung, als Grafiker/Programmierer selbstständig.
Ich habe nun nach Beratung ein Gewerbe angemeldet. Und vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bekommen. Meine Fragen hierzu:

Allgemein:
-War es schon ein Fehler ein Gewerbe anzumelden? Hab im Nachhinein gelesen, dass es reicht wenn man als Freelancer arbeitet.
-Wieviel Steuer muss ich von meinem Nebenerwerb erzielten Geld abrechnen, wenn ich noch eine Festanstellung nebenher habe?
-Kann ich im Zeichen der EU die Selbstständigkeit mit nach Spanien nehmen, oder muss ich in Spanien (ausser der N.I.E. - Nummer) diese noch einmal für Spanien beantragen?

Zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung:
-Punkt 3:Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen
-Habe gelesen, dass man bei Selbständiger Arbeit ersteinmal eine 0 eintragen kann, sowohl für Betriebseröffnungsjahr als auch für Folgejahr. Ist das richtig? Welche Nachteile hat man? Ich werde sicher ersteinmal nicht so viel Geld verdienen.

-Bei Nichtselbständiger Arbeit: das Brutto für ein Jahr eintragen von meinem jetzigen Job. Richtig?
Auch für das Folgejahr? Was ist wenn ich im Folgejahr keine Festanstellung mehr habe?

-Zu Voraussichtliche Höhe der Steuerabzugsbeträge:
Steuerabzugsbeträge von meiner Festanstellung, also alles was von Brutto auf Netto runtergeht. Richtig? Und dies auch für das ganze Jahr.

-Punkt 4: Angaben zur Gewinnermittlung:
-Gewinnermittlungsart: Die Begriffe sind für mich Böhmische Dörfer. In einem Forum habe ich gelesen, dass man Einnahmeüberschussrechnung ankreuzen soll.

-Punkt 5: Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Einkommensteuergesetz - EStG:
-Nichts ankreuzen?

-Punkt 6: Auch nichts ankreuzen, da ich keine Angestellten habe?

-Punkt 7: Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer:
-Hab ich gelesen, dass man da guten Gewissens erstmal 0 angeben kann. Richtig? Wo liegt hier der Unterschied zu Punkt 3?
Kleinunternehmer-Regelung:
-In einem Forum gelesen, dass man die ersten beiden Kästchen ankreuzen soll. Ich werde auch die 17.500 euro nicht überschreiten. Was passiert wenn doch? Dumm finde ich auch dass man für 5 Jahre an diese Regelung gebunden ist. Man will ja nach der Startzeit mal mehr verdienen..*zwinker*

-Seite 4: Nichts ankreuzen? Nur die Unterschrift und Datum?

Vielen Dank im Voraus.
Ich weiss es sind viele Fragen, bin aber schon froh, wenn ein paar beantwortet werden.
Ich werde morgen früh auch zum Finanzamt gehen und mich beraten lassen. Wollte aber vorweg ein paar Fragen klären.

gruss
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Verfasst Mi 11.06.2008 10:47
Titel

Re: Fragen zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ohneschuhe hat geschrieben:
hallo,
ich mache mich neben meiner Festanstellung, als Grafiker/Programmierer selbstständig.
Ich habe nun nach Beratung ein Gewerbe angemeldet. Und vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bekommen. Meine Fragen hierzu:

Allgemein:
-War es schon ein Fehler ein Gewerbe anzumelden? Hab im Nachhinein gelesen, dass es reicht wenn man als Freelancer arbeitet.
-Wieviel Steuer muss ich von meinem Nebenerwerb erzielten Geld abrechnen, wenn ich noch eine Festanstellung nebenher habe?
-Kann ich im Zeichen der EU die Selbstständigkeit mit nach Spanien nehmen, oder muss ich in Spanien (ausser der N.I.E. - Nummer) diese noch einmal für Spanien beantragen?

Zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung:
-Punkt 3:Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen
-Habe gelesen, dass man bei Selbständiger Arbeit ersteinmal eine 0 eintragen kann, sowohl für Betriebseröffnungsjahr als auch für Folgejahr. Ist das richtig? Welche Nachteile hat man? Ich werde sicher ersteinmal nicht so viel Geld verdienen.

-Bei Nichtselbständiger Arbeit: das Brutto für ein Jahr eintragen von meinem jetzigen Job. Richtig?
Auch für das Folgejahr? Was ist wenn ich im Folgejahr keine Festanstellung mehr habe?

-Zu Voraussichtliche Höhe der Steuerabzugsbeträge:
Steuerabzugsbeträge von meiner Festanstellung, also alles was von Brutto auf Netto runtergeht. Richtig? Und dies auch für das ganze Jahr.

-Punkt 4: Angaben zur Gewinnermittlung:
-Gewinnermittlungsart: Die Begriffe sind für mich Böhmische Dörfer. In einem Forum habe ich gelesen, dass man Einnahmeüberschussrechnung ankreuzen soll.

-Punkt 5: Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Einkommensteuergesetz - EStG:
-Nichts ankreuzen?

-Punkt 6: Auch nichts ankreuzen, da ich keine Angestellten habe?

-Punkt 7: Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer:
-Hab ich gelesen, dass man da guten Gewissens erstmal 0 angeben kann. Richtig? Wo liegt hier der Unterschied zu Punkt 3?
Kleinunternehmer-Regelung:
-In einem Forum gelesen, dass man die ersten beiden Kästchen ankreuzen soll. Ich werde auch die 17.500 euro nicht überschreiten. Was passiert wenn doch? Dumm finde ich auch dass man für 5 Jahre an diese Regelung gebunden ist. Man will ja nach der Startzeit mal mehr verdienen..*zwinker*

-Seite 4: Nichts ankreuzen? Nur die Unterschrift und Datum?

Vielen Dank im Voraus.
Ich weiss es sind viele Fragen, bin aber schon froh, wenn ein paar beantwortet werden.
Ich werde morgen früh auch zum Finanzamt gehen und mich beraten lassen. Wollte aber vorweg ein paar Fragen klären.

gruss


Wenn du sichergehen willst das du kompetente Antworten auf diese, nicht unwichtigen, Fragen erhälst, dann fragst du vielleicht mal einen Steuerberater deines Vertrauens.
 
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mi 11.06.2008 11:14
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Re: Fragen zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

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ohneschuhe hat geschrieben:

Allgemein:
-War es schon ein Fehler ein Gewerbe anzumelden? Hab im Nachhinein gelesen, dass es reicht wenn man als Freelancer arbeitet.
nicht unbedingt. der größte unteschied ist, das du ab 24.500 € gewinn gewerbesteuer zahlst. aber das mit einem nebenerwerb zu schaffen ist eh erst mal unrealistisch.

ohneschuhe hat geschrieben:

-Wieviel Steuer muss ich von meinem Nebenerwerb erzielten Geld abrechnen, wenn ich noch eine Festanstellung nebenher habe?
du hast nen grundsätzlichen steuerfreibetrag von ca. 7500 €. alles darüber ist einkommensteuerpflichtig. da du mit deinem gehalt mit sicherheit drüber kommen wirst, musst du wohl auf den nebenerwerb in jedem fall einkommenssteuer zahlen. wie hoch, hängt natürlich von der höhe der einnahmen ab (da gibts dann auch verschiedene steuersätze) aber rechne mal so ganz grob mit 20 - 30 %.

ohneschuhe hat geschrieben:

-Kann ich im Zeichen der EU die Selbstständigkeit mit nach Spanien nehmen, oder muss ich in Spanien (ausser der N.I.E. - Nummer) diese noch einmal für Spanien beantragen?
die frage sollte dir besser ein steuerberater beantworten, was für dich steuerlich gesehen günstiger ist. ich könnte mit gut vorstellen, das ein gewerbe in spanien weniger stark besteuert wird, als in deutschland.

ohneschuhe hat geschrieben:

Zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung:
-Punkt 3:Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen
-Habe gelesen, dass man bei Selbständiger Arbeit ersteinmal eine 0 eintragen kann, sowohl für Betriebseröffnungsjahr als auch für Folgejahr. Ist das richtig? Welche Nachteile hat man? Ich werde sicher ersteinmal nicht so viel Geld verdienen.
naja wenn du viele einnahmen hast, wird halt deine steuernachzahlung entsprechend hoch. nehmen wir an, du nimmst 10.000 € ein, zahlste ca. 2000 - 3000 € steuern. d.h. du tust das erste jahr gut daran, ca. 30 % deiner einnahmen auf ein konto zu packen und auch dort zu lassen.

ohneschuhe hat geschrieben:

-Bei Nichtselbständiger Arbeit: das Brutto für ein Jahr eintragen von meinem jetzigen Job. Richtig?
Auch für das Folgejahr? Was ist wenn ich im Folgejahr keine Festanstellung mehr habe?
ja dein jetziger job. wenn du arbeitslos wirst, dann bekommt dass das finanzamt zwangsläufig mit.

ohneschuhe hat geschrieben:

-Punkt 4: Angaben zur Gewinnermittlung:
-Gewinnermittlungsart: Die Begriffe sind für mich Böhmische Dörfer. In einem Forum habe ich gelesen, dass man Einnahmeüberschussrechnung ankreuzen soll.
E/Ü rechnung is auf jeden fall die einfachste form der steuererklärung.

ohneschuhe hat geschrieben:

-Punkt 7: Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer:
-Hab ich gelesen, dass man da guten Gewissens erstmal 0 angeben kann. Richtig? Wo liegt hier der Unterschied zu Punkt 3?
Kleinunternehmer-Regelung:
-In einem Forum gelesen, dass man die ersten beiden Kästchen ankreuzen soll. Ich werde auch die 17.500 euro nicht überschreiten. Was passiert wenn doch? Dumm finde ich auch dass man für 5 Jahre an diese Regelung gebunden ist. Man will ja nach der Startzeit mal mehr verdienen..*zwinker*
wenn du die kleinunternehmerregelung in anspruch nehmen willst, solltest du deine gewinnschätzung unter 17.500 € belassen. fürs folgejahr sinds dann glaub ich 25.000 €. 5 jahre gebunden bist du, wenn du zur mwst optierst. nicht an die kleinunternehmerregelung. du kannst jederzeit von der kleinunternehmerregelung auf mwst optieren. is halt die frage - hast du recht viel anschaffungen? dann lohnt sich evtl. schon zur umsatzsteuer zu optieren. dann kannst du den mwst-satz absetzen. der buchhalterische aufwand hält sich auch in grenzen. im grunde alle einnahmen und ausgaben gegenüberstellen und das dann einmal / monat dem finanzamt melden. mehr is das nich.
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ohneschuhe
Threadersteller

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Verfasst Mi 11.06.2008 11:52
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Danke erstmal für die umfassende Hilfe!
Eine Frage noch zum letzten Punkt mit der kleinunternehmerregelung:
Ich denke nicht dass ich erstmal viele Anschaffungen habe und bei der Kleinunternehmungsregelung muss man denk ich auch keine Steuererklärung machen im Monat, oder?
Wie mach ich das denn beim Kunden? Darf ich dann keine Mehrwertsteuer berrechnen?

gruss ohneschuhe


Zuletzt bearbeitet von ohneschuhe am Mi 11.06.2008 11:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mi 11.06.2008 12:00
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ohneschuhe hat geschrieben:
Danke erstmal für die umfassende Hilfe!
Eine Frage noch zum letzten Punkt mit der kleinunternehmerregelung:
Ich denke nicht dass ich erstmal viele Anschaffungen habe und bei der Kleinunternehmungsregelung muss man denk ich auch keine Steuererklärung machen im Monat, oder?
Wie mach ich das denn beim Kunden? Darf ich dann keine Mehrwertsteuer berrechnen?

gruss ohneschuhe


genau - du darfst auf deinen rechnungen keine mwst ausweisen und im gegenzug dazu auch keine bei anschaffungen absetzen. bei der umsatzsteuervoranmeldung isses so. anfangst machst du die monatlich. wenn du aber nicht viele umsätze hast, stuft dich das finanzamt aber recht bald auf quartal / halbjählich / jählich (je nach höhe des durchschnittlichen umsatzenes) hoch. d.h. dann hält sich auch da der aufwand stark in grenzen.
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ohneschuhe
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Verfasst Mi 11.06.2008 12:17
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hmmm ok.
Eigentlich wollte ich kein Geld für einen Steuerberater investieren, aber ich denke es ist wohl das Beste. Auch wenn ich nicht so viel Geld verdiene mit meiner Nebentätigkeit.
Was kostet denn so ein Steuerberater und gibts eine gute Anlaufstelle im Netz oder wie immer googeln?
Danke nochmal für die Mühe
gruss ohneschuhe
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Smooth-Graphics

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Verfasst Mi 11.06.2008 13:38
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Hab da nocheinmal auch eine konkrete Frage zum Thema Kleinunternehmer bzw MwSt.:

Wie ist das als Kleinunternehmer. Man kann doch dann einfach von einem Tag auf den anderen zur MwSt optieren und das einfach ab da auf den Rechnungen ausgeben und dem FA angeben dann? Kenn mich da leider nicht genug aus bis jetzt...
Und was bringt einem effektiv eine Kleinunternehmerregelung? Man hat doch kaum Vorteile, bzw den großen nachteil nichts absetzen zu können, oder? Und den Kunden macht es im Endeffekt ja auch nichts aus, wenn die MwSt berechnet wird. Die kann ich ja von meinem Angebot wegrechnen... außerdem wollen manche ja auch nur REs mit MwSt.

Wäre nett, wenn ihr mich da kurz aufklären könntet. *Thumbs up!*
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mi 11.06.2008 13:48
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Smooth-Graphics hat geschrieben:
Hab da nocheinmal auch eine konkrete Frage zum Thema Kleinunternehmer bzw MwSt.:

Wie ist das als Kleinunternehmer. Man kann doch dann einfach von einem Tag auf den anderen zur MwSt optieren und das einfach ab da auf den Rechnungen ausgeben und dem FA angeben dann? Kenn mich da leider nicht genug aus bis jetzt...
Und was bringt einem effektiv eine Kleinunternehmerregelung? Man hat doch kaum Vorteile, bzw den großen nachteil nichts absetzen zu können, oder? Und den Kunden macht es im Endeffekt ja auch nichts aus, wenn die MwSt berechnet wird. Die kann ich ja von meinem Angebot wegrechnen... außerdem wollen manche ja auch nur REs mit MwSt.

Wäre nett, wenn ihr mich da kurz aufklären könntet. *Thumbs up!*


der einzige vorteil ist, das du dir die umsatzsteuervoranmeldung sparst und die mwst auf den rechnungen nicht rausrechnen musst. nen anderen vorteil gibts im grunde nicht. und ja - du kannst jederzeit zur umsatzsteuer optieren, bist dann allerdings mind. 5 jahre daran gebunden. d.h. du kannst dann nicht einfach wieder zurück zur kleinunternehmerregelung.

Die kleinunternehmerregelung kann durchaus sinn machen, wenn Du überwiegend an Endkunden verkaufst. Bei B2B-geschäften isses egal, weil dein kunde eh die umsatzsteuer aus deiner rechnung geltent machen kann. im grunde isses unter geschäftsleuten ein durchlaufender posten.
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